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Ausschreibung

Landesmeisterschaft im Jagdlichen Schießen 2024

Einzelmeisterschaften

Die Landesmeisterschaften im Jagdlichen Schießen der LJN finden als Einzelmeisterschaften am 17.8.2024 auf dem LJN-Schießstand in Liebenau, Kuhlertweg 2, 31618 Liebenau statt.

Teilnahmeberechtigt sind Einzelschützen und -schützinnen aller Klassen, welche sich erfolgreich auf den Mannschaftsmeisterschaften qualifiziert haben:

  • Die besten 30 Schützen der Altersklasse (Jahrgang 1960–1969).
  • Die besten 30 Schützen der Seniorenklasse (ab Jahrgang 1959 und älter).
  • Die besten 36 Schützen der Klasse S und A.
  • Die besten 18 Schützen der Klasse B.
  • Die besten 18 Schützinnen der Damenklasse.
  • Die besten 18 Schützen und Schützinnen der Juniorenklasse (Jahrgang 1997 und jünger).
  • Die besten 12 Kurzwaffenschützen und -schützinnen.
  • Jeweils 3 besten Flinten- oder Büchsenschützen und -schützinnen in ihrer Klasse, wenn sie eine Qualifikation über das Gesamtergebnis der Mannschaftsm. nicht erreicht haben.
  • Die Einzellandesmeister des Vorjahres sind in ihrer Klasse startberechtigt. Qualifizierte Schützen und Schützinnen werden schriftlich informiert. Die Angabe einer E-Mail-Adresse ist daher bei der Nennung zur Mannschaftsmeisterschaft zwingend erforderlich. Auf die Allgemeine Ausschreibung für Wettbewerbe im Jagdlichen Schießen in der LJN wird verwiesen (NJ 1/89). Ergänzend dazu gilt außerdem:

1. Schießleitung

Landesschießobfrau Marianne Rohde oder ein Stellvertreter.

2. Anmeldung

Die Meldungen zur Landesmeisterschaft im Einzel erfolgt durch die Teilnahmebestätigung auf das zugesandte Qualifikationsschreiben an: Elfi Johannmeyer: info@ljn.de, Meldeschluss ist der 2. August 2024, später eingehende Nennungen werden nicht berücksichtigt. Die Nenngebühren übernimmt die LJN. Ersatzmeldungen und Weitergabe des Startplatzes sind nicht möglich. Erfolgt eine Absage durch einen qualifizierten Schützen oder eine qualifizierte Schützin, rückt der oder die Nächstbeste nach.

3. Anschießen der Waffen

Zum Anschießen der Büchsen besteht Gelegenheit. Zur Funktionsüberprüfung der Kurzwaffen sind 5 Schuss auf die stehende Scheibe zugelassen. Ein Probeschießen entfällt.

4. Zulassungsdefinition

  1. Grundlage ist die aktuelle DJV-Schießvorschrift
  2. Ein gültiger Jagdschein oder Versicherungsnachweis muss vorgelegt werden.
  3. Höchstzulässiges Schrotgewicht beim Wurfscheibenschießen: 24 Gramm.

6. Elektronik

Sollten auf den Ständen elektronische Anzeigen verbaut sein, haben die Schützen und Schützinnen die Wertungen, die die elektronischen Anzeigen auf den Kugelbahnen und/oder der laufenden Scheibe vorgeben, zu akzeptieren. Die Zuteilung der Stände erfolgt durch die Schießleitung. Ein Wechsel zu anderen Ständen ist nur auf Weisung der Schießleitung möglich. Beim Flintenschießen wird von elektronischen Abrufanlagen Gebrauch gemacht. Sollte dies aus technischen Gründen nicht möglich sein, wird die Wurfscheibe manuell auf Abruf geworfen.

7. Siegerehrung auf dem Schießstand

Es werden die besten drei Einzelschützen der jeweiligen Klassen und die Gesamtsieger aller Klassen prämiert. Die Siegerehrung findet ca. ½ Stunde nach Abschluss der letzten Rotte statt. Ehrenpreise und Leistungsnadeln werden ausschließlich bei der Siegerehrung vergeben. Jagdschützen und Jagdschützinnen, die bei der Siegerehrung nicht anwesend sind und keinen Vertreter benannt haben, verzichten auf Ehrenpreise und ggf. Medaillen.

8. Jagdlicher Anschlag

Siehe aktuelle DJV- Schießvorschrift.

9. Die Benutzung von Handys ist auf allen Ständen verboten.

10. BesondereRegelungen

Schalldämpfer sind zugelassen, das Gewicht der Waffe einschließlich Zielvorrichtung und Schalldämpfer darf fünf Kilogramm nicht überschreiten.

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