Jägerschaft Stade
Keine Hundesteuer für Jagdhunde
Nach dem Niedersächsischen Jagdgesetz muss bei der Jagd oder Nachsuche von Wild sichergestellt sein, dass im jeweiligen Jagdbezirk ein brauchbarer und geprüfter Jagdhund zur Verfügung steht. Die Ausbildung eines Jagdhundes ist sehr zeit- und kostenintensiv und wird erst im Alter von 1,5 bis 2 Jahren nach einer erfolgreichen Prüfung abgeschlossen.
Die JS begründet ihren Antrag damit, dass Hundeführer mit ihren Jagdhunden viele ehrenamtliche Tätigkeiten für das Allgemeinwohl erbringen: Jäger mit geprüften Jagdhunden werden an 24 Stunden an sieben Tagen die Woche angerufen, um bei Wildunfällen auf Landes-, Kreis und Gemeindestraßen, angefahrenes und verletztes Wild nachzusuchen, zu erlösen oder zu bergen. Diese Tätigkeit ist ausdrücklich keine gesetzliche Verpflichtung der Jäger. Dies erfolgt freiwillig und ehrenamtlich und ist nur möglich, wenn dem Jäger ein ausgebildeter Jagdhund zur Seite steht. Die Jäger übernehmen hier unentgeltlich kommunale Aufgaben, die sonst durch Polizei und Bauhof organisiert werden müssten.
Im Bereich der ASP-Prävention sind ausgebildete Jagdhunde unerlässlich und werden sogar als Kadaversuchhunde eingesetzt, um an der ASP verendete Wildschweine zu finden. Ebenso sind der Küstenschutz mit sicheren Deichen und ein funktionierendes Entwässerungssystem für unseren Bereich eine der Herausforderungen für die Zukunft und eine gesellschaftliche Aufgabe. Die Deichsicherheit wird immer mehr durch die Nutria gefährdet. Nutrias dürfen nur durch Jäger bejagt werden. Mehrfach sind Jagdhunde bei der Jagd auf Nutrias verletzt oder getötet worden. In mehreren Gemeinden des Landkreises Stade ist die Hundesteuer für ausgebildete Jagdhunde bereits herabgesetzt worden. JS-Vorsitzender Peter Hatecke fordert jetzt die Gemeinden und Städte auf, dem Antrag der JS zu folgen und Haltern von Jagdhunden die Hundesteuer zu erlassen und damit die ehrenamtliche Tätigkeit und die Leistung der geprüften Jagdhunde wertzuschätzen. „Dieses ist erheblich günstiger, als die Aufgaben durch die Städte und Gemeinde selbst zu organisieren“, so Hatecke.
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