So wirken sie sich wirtschaftlich aus
Vor allem die Ausweisung der „Roten Gebiete“ und die daraus folgenden Einschränkungen bei der Düngung führen immer wieder zu heftigen Diskussionen. Dabei geht es vor allem um den verpflichtenden Abzug vom Stickstoff(N)düngebedarf von 20 % sowie die neuesten Vorschläge für den Maßnahmenkatalog, der noch vom Land Niedersachsen beschlossen werden muss. Diese sehen unter anderen vor:
- Der Stickstoff aus organischen Düngern ist zu allen Hackfrüchten, außer Kartoffeln, um 10 % höher anzurechnen.
- Eine Untersaat im Mais ist Pflicht, wenn dieser nach dem 1. Oktober geerntet wird und danach eine Sommerung folgt.
- Die Gülle ist auf unbestelltem Ackerland innerhalb einer Stunde einzuarbeiten (die meisten Praktiker haben damit kein Problem).
Winterroggen leidet
- Schritt 1 – Düngebedarf
Vor der Düngung muss die Düngebedarfsermittlung (DBE) erstellt werden. In der Tabelle 1 ist die DBE für Winterroggen und Silomais für „Grüne“ und „Rote Gebiete“ dargestellt.
- Schritt 2 – schlagbezogene Düngeplanung
Aus ackerbaulicher Sicht ist es sinnvoll, den Winterroggen mit mindestens 40 kg/ha mineralischem N anzudüngen, um die Bestockung anzuregen (Tabelle 2). Im „Grünen Gebiet“ dürfen dann 18 m³/ha Mastschweinegülle (MS) und 1 dt/ha 40er Kali gedüngt werden. Mit dieser Düngung ist der Düngebedarf gedeckt und der Roggen kann bei günstiger Witterung den gewünschten Ertrag bringen. Für eine anschließende Zwischenfrucht dürfen etwa 8 m³/ha MS ausgebracht werden. Somit ist es im „Grünen Gebiet“ möglich, dass sowohl der Roggen bedarfsgerecht gedüngt wird als auch die Zwischenfrucht (ZF) eine gute Bodenbedeckung und Biomasse als Gründüngung aufbaut.
Im „Roten Gebiet“ sollte die mineralische Startgabe auch gegeben werden. Deshalb wird die Güllegabe auf 12 m³/ha reduziert. Die Kalidüngung muss daher um 20 kg/ha erhöht werden. Zukünftige Versuche müssen zeigen, ob es möglich ist, eventuell nur mit organischen Düngern ansprechende Getreidebestände aufzubauen. Im Moment ist der praktische Landwirt noch skeptisch. Die Zwischenfrucht nach Roggen darf im „Roten Gebiet“ nicht mehr gedüngt werden. Daraus resultiert, dass auf den Roggenflächen im Roten Gebiet lediglich 12 m³/ha Mastschweinegülle verwertet werden können. Wird der Düngebedarf der ZF in die Kalkulation einbezogen, beträgt der Abzug im „Roten Gebiet“ bei N nicht 20%, sondern über 35 %. Das ist ein enormer Nachteil gegenüber den „Grünen Gebieten“.
Silomais profitiert
Beim Silomais haben wir zwei Varianten geplant. Die erste Variante sieht eine mineralische Unterfußdüngung (UFD) mit 15 N und 10 P2O5 vor, bei der zweiten Variante wird die Gülle im StripTill-Verfahren ausgebracht und somit auf eine mineralische UFD verzichtet. Die Tabelle 3 zeigt, dass der Silomais die organischen Dünger besser verwerten kann. Auch im „Roten Gebiet“ können vergleichbare Mengen organischer Dünger zu Mais gedüngt werden. Hier wird lediglich die mineralische Ergänzung reduziert. Somit hat der Silomaisanbau im „Roten Gebiet“ einen deutlichen Vorteil bei der Verwertung der Organik gegenüber Getreide.
Für die Landwirte im „Roten Gebiet“ haben diese Regelungen wirtschaftliche Folgen. Der Viehhalter kann die Grundnährstoffe P und K beim Getreide nicht vollständig über organische Dünger abdecken und muss mehr Mineraldünger einsetzen. Dadurch entstehen höhere „Verwertungskosten“ für Gülle (15 m³ x 15 €) und zusätzlich höhere Kosten für Mineraldünger (15 € für Kali). Da die ZF nicht mehr gedüngt werden darf, muss auch die Gülle, die dort sinnvoll eingesetzt wurde, teuer in andere Regionen verbracht werden. Dazu kommen noch geringere Erträge von etwa 3 bis 5 % aufgrund der minus 20 % beim N-Bedarf. Somit ist in der Veredlungsregion der Getreideanbau in den „Roten Gebieten“ etwa 270 bis 300 €/ha schlechter gestellt als der Getreideanbau in den „Grünen Gebieten“ .
Beim Silomais ist der wirtschaftliche Unterschied geringer, da lediglich 1 m³ Gülle/ha weniger verwertet werden kann. Nutzt der Landwirt z.B. das StripTill-Verfahren, kann er die 170 kg N-Grenze aus Wirtschaftsdünger nahezu voll ausschöpfen. Doch auch der Mais wird aufgrund der geringeren N-Düngung mit 3 bis 5% weniger Ertrag reagieren, der wirtschaftliche Nachteil beträgt hier 40 bis 70 €/ha. In einer Roggen/Mais-Fruchtfolge entstehen somit höhere Kosten von 145 bis 185 €/ha.
Mehr dokumentieren
Hinzu kommt für alle Betriebe der deutlich höhere Aufwand für die Dokumentation der Düngung. Schlagbezogene Düngepläne für den „Eigengebrauch“ wurden schon seit Jahren erstellt. Im Laufe der Jahre ist die Dokumentation allerdings sehr umfangreich geworden, wie z.B. die Einführung des Meldeprogramms für Wirtschaftsdünger, Nährstoffvergleich und Stoffstrombilanz erstellen, Düngebedarfsermittlung für jeden Schlag vor Beginn der Düngung erstellen und die Dokumentation der Düngung innerhalb von zwei Tagen. Eine „prüfungskonforme“ Dokumentation kostet heute zwischen 500 bis 800 € pro Betrieb. In den Veredelungsregionen steht die sachgemäße Verwertung der organischen Dünger nach wie vor im Vordergrund. Der Einsatz von Mineraldünger wird auf das Minimum reduziert. Es ist damit zu rechnen, dass der Maisanbau stark zunimmt und der Getreideanbau mit anschließender Zwischenfrucht deutlich reduziert wird. Aus jahrelanger Beratererfahrung in den Wasserschutzgebieten weiss man, dass nach Maisanbau die Nmin-Werte im Herbst und somit auch die Nährstoff-einträge ins Grundwasser deutlich höher sind als nach Getreideanbau mit Zwischenfrucht. Mit der neuen Düngeverordnung erreicht man genau das Gegenteil von dem, was man eigentlich wollte!
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