Forsteinrichtung in Schutzgebieten
Forsteinrichtung und FFH-Vorprüfung bei Natura-2000- und FFH-Gebieten in der Praxis
Dies wurde durch das Bautzen-Urteil zum Leipziger Auwald bestätigt. Der Forstwirtschaftsplan ist ein Projekt, deshalb besteht grundsätzlich eine FFH-Verträglichkeitsprüfung (kurz: FFH-VP-)Pflicht. Danach ist zu dokumentieren, dass forstliche Maßnahmen nicht zu einer erheblichen Beeinträchtigung von Natura- 2000-Schutzgütern führen. Dies muss rechtssicher für den Waldbesitzer (Landesforstbetrieb) geschehen.
Dabei läuft die FFH-Vorprüfung im Landesforstbetrieb in vier Schritten ab:
Ermittlung der für die Beurteilung relevanten Strukturen (Erhaltungsziele, Lebensraumtypen, Anhang-Arten)
Festlegung der Prüfungsinhalte und des Prüfungsumfanges auf Grundlage von Gefährdungspotenzialen, Rechtsgrundlagen und aller zum Schutzgebiet vorliegenden Daten
Wirkungsprognose: Ermittlung der Auswirkungen auf die Strukturen und Funktionen, die für das Gebiet und seine zu erhaltenden Lebensraumtypen und Arten wesentlich sind (Prognose zur forstlichen Bewirtschaftung einschließlich der Regenerationsfähigkeit)
Bewertung: Bemessungsgrundlage sind definierte Erheblichkeitsschwellen unter Berücksichtigung von Vermeidungs-und Minderungsmaßnahmen.
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