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Forsteinrichtung in Schutzgebieten

Forsteinrichtung und FFH-Vorprüfung bei Natura-2000- und FFH-Gebieten in der Praxis

Abb. 1: FFH-Verträglichkeitsprüfung: Beinträchtigungen

Dies wurde durch das Bautzen-Urteil zum Leipziger Auwald bestätigt. Der Forstwirtschaftsplan ist ein Projekt, deshalb besteht grundsätzlich eine FFH-Verträglichkeitsprüfung (kurz: FFH-VP-)Pflicht. Danach ist zu dokumentieren, dass forstliche Maßnahmen nicht zu einer erheblichen Beeinträchtigung von Natura- 2000-Schutzgütern führen. Dies muss rechtssicher für den Waldbesitzer (Landesforstbetrieb) geschehen.

Abb. 2: FFH-Verträglichkeitsprüfung: Einordnung

Dabei läuft die FFH-Vorprüfung im Landesforstbetrieb in vier Schritten ab:

Ermittlung der für die Beurteilung relevanten Strukturen (Erhaltungsziele, Lebensraumtypen, Anhang-Arten)

Festlegung der Prüfungsinhalte und des Prüfungsumfanges auf Grundlage von Gefährdungspotenzialen, Rechtsgrundlagen und aller zum Schutzgebiet vorliegenden Daten

Abb. 3: FFH-Verträglichkeitsprüfung: Waldentwicklung

Wirkungsprognose: Ermittlung der Auswirkungen auf die Strukturen und Funktionen, die für das Gebiet und seine zu erhaltenden Lebensraumtypen und Arten wesentlich sind (Prognose zur forstlichen Bewirtschaftung einschließlich der Regenerationsfähigkeit)

Bewertung: Bemessungsgrundlage sind definierte Erheblichkeitsschwellen unter Berücksichtigung von Vermeidungs-und Minderungsmaßnahmen.

Exkursionspunkt 06

  • Landesforstbetrieb Sachsen-Anhalt
  • Matthias Formella, Thomas Doering
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