Wie nutzt der Rothirsch den Raum im Nationalpark Schwarzwald?
Schneller Überblick
- Die Jahresstreifgebiete sind mit durchschnittlich 500 bis 1.000 ha vergleichsweise klein
- Es sind keine Tendenzen großräumiger Wanderbewegungen erkennbar
- Die Stetigkeit der Raumnutzung ist relativ hoch
- Die Fläche der Raumnutzung verdoppelt sich im Winterhalbjahr im Vergleich zum Sommerhalbjahr
- Die Sendertiere halten am Tag größeren Abstand zu Wegen als in der Nacht
- Sowohl hinsichtlich des Prozessschutzes im Nationalpark als auch der berechtigten Ansprüche der Nachbarn erscheint ein raumbezogenes Wildtiermanagement besser geeignet als ein rein zahlenmäßiges Absenken der Rothirschpopulation im Nationalpark
Rothirsche haben als große Herbivoren, meist zurückgedrängt in Waldökosysteme, einen entsprechenden Einfluss auf deren Entwicklung und gegebenenfalls deren wirtschaftliche Nutzung. Über die räumliche Ausdehnung ihrer Raumnutzung existieren in der Literatur höchst unterschiedliche Mitteilungen. Im Rahmen einer Masterarbeit an der Universität Freiburg wurde die saisonale Raumnutzung des Rothirsches (Cervus elaphus) im Nationalpark (NLP) Schwarzwald untersucht. Dieser ist mit 10.062 ha Gesamtfläche zweigeteilt und hat auf einem Drittel der Fläche die Wildtierregulierung zugunsten des Prozessschutzes für Großsäuger eingestellt. Regulierungspraktiken und -zeiten variieren gegenüber dem Umfeld.
Der Rothirsch kann massive wirtschaftliche Schäden in der Forstwirtschaft durch Aufsuchen und Entrinden von Bäumen verursachen [24]. Aus anderen Untersuchungsgebieten sind Streifgebiete von 3.500 bis 6.500 ha [22] und Wanderbewegungen einzelner Tiere von 50 bis 60 km [3, 21] bekannt. Dies führt allgemein zur Annahme großer Raumnutzung und weiter Wanderungen des Rothirsches. Das Umfeld des Nationalparks, bestehend aus fichtendominierten Wirtschaftswäldern verschiedener Besitzarten, befürchtet eben solche Schäden aufgrund einer angenommenen großräumigen Raumnutzung der Rothirschpopulation des Nationalparks. Diese Annahme liefert die wesentliche Begründung zur Bejagung des Rothirsches innerhalb des Großschutzgebietes.
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