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Spartipps für Jagdpächter

Wildschaden: Bis zu 100% bei der Abrechnung sparen

Es ist einer dieser Anrufe, die man nicht bekommen möchte: Der Landwirt ist dran und meldet Wildschaden an. Und der kann richtig ins Geld gehen. Dabei ist es egal, ob dafür die mit den Mitjägern gemeinsame Jagdkasse geplündert werden muss oder es an die eigenen Ersparnisse geht. Wohl dem, der einen kulanten Jagdgenossen hat, der sich bei der Begleichung des Schadens mit etwas Wildbret oder warmen Worten und unserem Versprechen, sich besser um die Wildschadensverhütung zu kümmern, zufrieden gibt. Verständnis müssen wir als Jäger allerdings auch dafür haben, dass sich der Bauer von warmen Worten nichts kaufen, geschweige denn sich und seine Familie ernähren kann und daher auf der Zahlung des Schadens besteht. Wie überall, wenn es um Geld geht, gibt es allerdings einen gewissen Rahmen, in dem sich diese Forderungen bewegen können. Und es gehört auch zur Wahrheit, dass es einzelne Jagdgenossen bzw. Bewirtschafter gibt, die nur darauf aus sind, diesen Rahmen auf Kosten der Jäger auszureizen. Hier empfiehlt es sich, direkt auf einen unabhängigen Wildschadensschätzer zu setzen, der die Sache – selbstverständlich gegen Gebühr – regelt. Mit folgenden Tipps können Sie ggf. auch ohne Hilfe Geld sparen:

Bei Schäden, die weit vor der Ernte entstehen, kann es sich lohnen, mit der Abrechnung bis zur Ernte abzuwarten und vorerst nur die Fläche zu ermitteln.

  • Der Schaden muss immer erst mit der Ernte beglichen werden! Sollten die Sauen also bspw. im Frühjahr Schaden am frisch gelegten Mais angerichtet haben, kann es sich lohnen, nur die Schadfläche, aber vorerst nicht die Schadenshöhe zu ermitteln. Das lohnt sich, wenn die Preise für Mais zum Schadenszeitpunkt höher sind als zur Ernte. Denn ist der Schaden einmal bezahlt, besteht kein Anspruch mehr auf Rückerstattung. Dieses Vorgehen ist allerdings risikobehaftet, da die Preise natürlich bis zur Ernte auch weiter steigen können.
  • Eine weitere Möglichkeit, Geld bei der Abrechnung des Wildschadens zu sparen, ist, zu ergründen, ob der betreffende Landwirt eventuell einen Vorvertrag über den Verkauf seiner Ernte abgeschlossen hat. Der Verkaufspreis könnte dann nämlich unter dem Marktpreis liegen. Da der Landwirt nur Anspruch auf seinen tatsächlichen Schaden hat, müssen wir auch nur den Preis zahlen, der im Vorvertrag steht. Ist dieser höher als der aktuelle Marktpreis, können wir den Schaden durch Naturalien ausgleichen, die wir bspw. bei einem anderen Landwirt kaufen und sparen so Geld. Die Schwierigkeit ist, Kenntnis über den Vorvertrag zu erlangen.

Fällt eine von Wildschaden betroffene Fläche später bspw. durch ein Unwetter komplett aus, muss dafür auch kein Wildschaden mehr gezahlt werden.

  • Häufig wird nach dem Schätzrahmen abgerechnet – mitunter ist dies im Jagdpachtvertrag so festgelegt –, der bspw. den Mitgliedern von Landesjagdverbänden zur Verfügung gestellt wird. Dieser ermittelt sich allerdings aus Zahlen vom vergangenen Jahr. Wo nicht zwangsläufig nach dem Schätzrahmen gegangen wird, lohnt sich ein Blick in Fachmedien für die Landwirte, wie bspw. agrarheute.com oder das entsprechende landwirtschaftliche Wochenblatt. Dort stehen tatsächliche Erntemengen und aktuelle Marktpreise. Natürlich können diese auch höher liegen.
  • Moralisch zumindest fragwürdig, aber durchaus rechtens, ist es, z.B. auf eine Überschwemmung oder auf Hagel zu hoffen. Geht die Ernte auf der von Wildschaden geplagten Fläche nämlich durch solche Schadensereignisse verloren, besteht auch kein Schadensanspruch mehr an uns. Wir sparen also 100 % des Wildschadens. Dies nennt sich überholende Kausalität. Haben wir den Schaden allerdings schon vor Eintritt dieses Schadereignisses beglichen, besteht auch hier kein Anspruch mehr auf Rückerstattung.

Wildschäden können schnell mehrere Tausend Euro kosten. Es empfiehlt sich daher, diesen im Pachtvertrag zu deckeln.

  • Schon weit vor dem Eintreten von Wildschäden, empfiehlt es sich, im Jagdpachtvertrag eine entsprechende Wildschadensdeckelung zu verankern. Statt diese auf einen prozentualen Anteil zum tatsächlichen Schaden zu definieren, sollte sie konkret in Euro angegeben werden. So sind wir Marktpreisschwankungen und der tatsächlichen Schadenshöhe nur bis zum Deckelungsbetrag ausgesetzt. Mit Blick auf die Zusammenarbeit mit den Landwirten und eine eventuelle Pachtverlängerung muss uns natürlich daran gelegen sein, die Deckelung – unabhängig vom eigenen Geldbeutel – nicht auszureizen, sonst wird sie in der nächsten Pachtperiode ggf. gestrichen oder deutlich höher angesetzt.
  • Natürlich sollten wir bei der Anmeldung des Wildschadens durch den Landwirt darauf achten, dass dies fristgerecht und den Formalitäten entsprechend geschieht. Dabei gilt für uns: Alles mit Maß und Ziel! Es bringt uns auf Dauer nicht weiter, bei einem offensichtlichen Schaden, auf der Überziehung der Meldefrist wegen eines Tages zu beharren. So ein Verhalten wird sich in Zukunft rächen. Gegenseitiges Verständnis ist der Schlüssel zum Erfolg.

Als Jäger sollten wir uns stets bemüht zeigen, Wildschäden zu vermeiden – nicht nur im Sinne unseres Geldbeutels.

Unklarheiten beseitigen

Weiterbildung

Zwischen Jägern und Landwirten bzw. Jagdgenossen kommt es auch deshalb immer wieder zu Streit in Sachen Wildschaden, da das Wissen über Rechte und Pflichten, die das Gesetz vorschreibt, auf beiden Seiten häufig nur unzureichend ist. Weiterbildung ist an dieser Stelle wichtig. Die Jagdverbände aber auch die Bauernverbände bieten dazu immer wieder Schulungen an, die zu besuchen sich lohnt.

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