Logo Niedersächsischer Jäger digitalmagazin

Artikel wird geladen

Ausschreibung

Landesmeisterschaft der Damenmannschaften

Landesvergleich im Jagdlichen Schießen der B-Mannschaften 2024

-

Der Landesvergleich im Jagdlichen Schießen der B-Schützen und die Landesmeisterschaft der Damenmannschaften der LJN finden als Mannschaftsmeisterschaften auf dem Schießstand der Jägerschaft des Landkreises Harburg in Garlstorf von Freitag, 12. Juli bis Samstag, 13. Juli 2024 statt. Die Mannschaftswettbewerbe gelten als Qualifikationswettbewerb für die Landesmeisterschaft der Einzelschützen am 17.8.2024. Einzelschützen und -schützinnen ohne Mannschaftszugehörigkeit sind startberechtigt. Auf die Allgemeine Ausschreibung für Wettbewerbe im Jagdlichen Schießen in der LJN wird verwiesen (NJ 1/89). Ergänzend dazu gilt außerdem:

1. Schießleitung

Landesschießobfrau Marianne Rohde oder ein Stellvertreter.

2. Anmeldung

Meldungen zur Landesmeisterschaft sind auf dem Anmeldevordruck im PDF-Format möglichst elektronisch auszufüllen und inklusive komplett ausgefüllter Schießkarten (Jahrgang, Schießklasse, DJV-Schießleistungsnadel) sowie eines Zahlungsnachweises des Startgeldes durch die Schießobleute der Jägerschaft per E-Mail zu senden an: Uwe Schwerdtfeger: meisterschaften@ljn.de.

Wichtig! Nennungen ohne Zahlungsnachweis werden nicht berücksichtigt und führen für die betroffenen Schützen und Schützinnen zum Startverlust. Die E-Mail-Adressen der Schützen und Schützinnen müssen zwingend mit angegeben werden. Meldeschluss ist am 21. Juni 2024. Jede Jägerschaft darf mehrere Mannschaften benennen. Die Nenngebühren betragen: je Mannschaft 300 Euro, je Einzelschütze/-in 50 Euro, je Kurzwaffenschütze/-in 20 Euro und sind von den Jägerschaften gleichzeitig mit der Meldung auf das Konto 101 029 593 der LJN bei der Norddeutschen Landesbank, Hannover (BLZ 250 500 00) oder IBAN: DE85 2505 0000 0101 0295 93, BIC: NOLADE2HXXX mit der Angabe „Nenngebühr Landesvergleich der B-Schützen, DamenMeisterschaft für Jägerschaft…“ zu überweisen. Startgeld ist Reuegeld. Bei Um- oder Ersatzmeldungen werden 10 Euro erhoben.

3. Kurzwaffen-Vergleichsschießen der B-Schützen

Die Hauptqualifikation für die Einzelmeisterschaft im Kurzwaffenschießen findet vom 12.-15.6.2024 in Liebenau statt. Es besteht auch auf diesem Wettbewerb die Möglichkeit, Kurzwaffe zu schießen und die Leistungsnadeln Bronze, Silber oder Gold zu erlangen. Die besten drei Schützen qualifizieren sich ebenfalls für die Teilnahme an den Einzelmeisterschaften.

4. Abweichungen bei unpünktlicher Nennung

Die Startreihenfolge der besten Mannschaften orientiert sich an dem Ergebnis des Vorjahres. Sollten Nennungen nicht pünktlich eingehen, wird von dieser Regel abgewichen.

5. Anschießen der Waffen

Zum Anschießen der Büchse besteht Gelegenheit. Zur Funktionsüberprüfung der Kurzwaffen sind 5 Schuss auf die stehende Scheibe zugelassen. Ein Probeschießen entfällt.

6. Zulassungsdefinition

  1. Grundlage ist die DJV-Schießvorschrift in der aktuellen Fassung.
  2. Gäste sind zugelassen. Sie schießen jedoch außerhalb der Wertung.
  3. Ein gültiger Jagdschein oder Versicherungsnachweis muss vorgelegt werden.

7. Elektronik

Sollten auf den Ständen elektronische Anzeigen verbaut sein, haben die Schützen und Schützinnen die Wertungen, die die elektronischen Anzeigen auf den Kugelbahnen und / oder der laufenden Scheibe vorgeben, zu akzeptieren. Die Zuteilung der Stände erfolgt durch die Schießleitung. Ein Wechsel zu anderen Ständen ist nur auf Weisung der Schießleitung möglich. Beim Flintenschießen wird von elektronischen Abrufanlagen Gebrauch gemacht. Sollte dies aus technischen Gründen nicht möglich sein, wird die Wurfscheibe manuell auf Abruf geworfen.

8. Wurfscheibenschießen

Höchstzulässiges Schrotgewicht 24 Gramm. Die Schießleitung behält sich vor, bei einem starken zeitlichen Verzug einen zweiten Skeetstand zu nutzen.

9. Siegerehrung auf dem Schießstand

Die drei besten Mannschaften ihrer Klasse erhalten Medaillen. Die Siegerehrung findet ca. ½ Stunde nach Abschluss der letzten Rotte statt. Ehrenpreise und Leistungsnadeln werden außerdem täglich um 12.30 Uhr, 17.30 Uhr und unmittelbar nach Abschluss der letzten Rotte ausgegeben. Jagdschützen und Jagdschützinnen, die bei der Siegerehrung nicht anwesend sind und keinen

Vertreter benannt haben, verzichten auf Ehrenpreise und ggf. Medaillen.

10. Jagdlicher Anschlag

Siehe DJV-Schießvorschrift in der aktuell gültigen Fassung.

11. Die Benutzung von Handys ist auf allen Ständen verboten.

12. Besondere Regelungen

Schalldämpfer sind zugelassen, das Gewicht der Waffe einschließlich Zielvorrichtung und Schalldämpfer darf fünf Kilogramm nicht überschreiten.

Digitale Ausgabe Niedersächsischer Jäger

Holen Sie sich noch mehr wertvolle Fachinfos.
Lesen Sie weiter in der digitalen Niedersächsischer Jäger !

 Immer und überall dabei
 Schon vor der Printausgabe verfügbar
 Komfortable Suchfunktion
 auf bis zu 3 mobilen Endgeräten gleichzeitig
 Persönliche Merkliste
 Teilen-Funktion