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Gute Nachricht für ältere Semester

Die gesetzliche Krankenversicherung ist für die meisten Studenten eine gute und günstige Wahl.

Wer länger studiert, kann in einem Punkt aufatmen: Seit Anfang 2020 dürfen Studenten bis zu ihrem 30. Geburtstag in der günstigen studentischen Krankenversicherung bleiben – unabhängig von der Anzahl der absolvierten Semester. Erst danach verlieren sie den günstigen Studentenstatus. Sie werden dann freiwillige Mitglieder ihrer Kasse und zahlen einen höheren Beitrag, der abhängig vom Einkommen ist. Bisher haben sie den Status verloren, wenn ihr 14. Fachsemester beendet war.

Generell gilt: Welcher Status möglich ist, hängt von der Krankenversicherung der Eltern, dem Alter und vom eigenen Einkommen ab. Es gibt

  • die kostenlose Familienversicherung über ein gesetzlich versichertes Elternteil,
  • die studentische Krankenversicherung,
  • die reguläre freiwillige Krankenversicherung.

Familienversicherung

Wer schon vor dem Studium über ein Elternteil in einer gesetzlichen Krankenkasse kostenlos versichert war, bleibt es meist auch als Student. Für die Immatrikulation reicht dann die Bescheinigung dieser Krankenkasse. Hier können Tochter oder Sohn bis zum 25. Geburtstag weiter kostenlos versichert sein. Vorausgesetzt, ihr gesamtes Einkommen pro Monat ist nicht höher als 455 Euro.

Neben Gehalt zählen dazu etwa auch Waisenrente oder Mieteinnahmen. Als Familienversicherte sind Studierende nicht selbst Mitglieder einer Krankenkasse, können zum Beispiel nicht einfach in eine andere Krankenkasse wechseln. Wichtig: Sind beide Elternteile privat krankenversichert oder verdient der Elternteil, der privat krankenversichert ist, mehr als der Ehepartner, ist die Familienversicherung ausgeschlossen.

Einkommensgrenze

Vielen Studierenden, die nebenbei arbeiten, wird immer wieder die Einkommensgrenze zum Verhängnis. Wer zum Beispiel immer wieder als Werkstudent arbeitet und in seinen Jobs mehr als 455 Euro im Monat verdient, rutscht in die „studentische Krankenversicherung“ und muss eigene Beiträge an seine Kasse zahlen. Das sind derzeit monatlich etwa 109 Euro.

Erfreulich: Ist der Job beendet, können Töchter und Söhne wieder in die Familienversicherung zurück. Manchmal müssen sie allerdings einen neuen Antrag ausfüllen. Wichtig ist auf jeden Fall der Nachweis für die gesetzliche Krankenkasse, dass das Einkommen wegfällt oder nur gering ist.

Spätestens mit dem 25. Geburtstag werden alle, die studieren und gesetzlich krankenversichert sind, selbst Mitglied einer Krankenkasse. Monatlich sind derzeit etwa 109 Euro fällig. Diese studentische Krankenversicherung ist die Pflichtversicherung für alle, die sich nicht (mehr) familienversichern können oder privat versichern wollen.

Die Höhe des Einkommens spielt in der studentischen Krankenversicherung keine Rolle. Wichtig ist ein anderer Punkt: Die Arbeitszeit darf während der Vorlesungszeit regelmäßig nicht mehr als 20 Stunden pro Woche betragen. Sonst kann der Studentenstatus verloren gehen, da die Ausbildung nicht mehr im Vordergrund steht. In den Semesterferien gilt diese Einschränkung nicht, dann können Studenten auch mehr arbeiten.

Wechseln wegen Extras

Als Mitglied der studentischen Krankenversicherung kann jeder seine Kasse wechseln, wenn er unzufrieden ist. Oft bieten die Kassen individuelle Extraleistungen, die viel Geld wert sind – etwa die Kostenübernahme für Reiseimpfungen, Zuschüsse zu sportmedizinischen Untersuchungen oder zur jährlichen Zahnreinigung. So können Reiseimpfungen etwa schnell um die 200 Euro kosten – je nach Reiseland.

Wechseln kann jeder mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende: Wer zum Beispiel bis Ende Februar kündigt, ist ab Mai Mitglied der neuen Kasse. Mit dem 30. Geburtstag ist Schluss mit dem günstigen Studententarif. Studierende werden dann freiwillige Mitglieder ihrer Kasse und zahlen einen höheren Beitrag, der abhängig vom Einkommen ist.

Private Versicherung

Zu Studienbeginn können auch bisher Privatversicherte in die studentische Krankenversicherung wechseln. Diese Absicherung ist meist günstiger als die private.

Die Beiträge der privaten Anbieter unterscheiden sich je nach Tarif, Alter des Studenten, Gesundheitszustand und gewünschtem Leistungsumfang. Günstige Tarife für einen 20-jährigen Studienanfänger können zum Beispiel um die 80 Euro monatlich kosten, teure bis zu 400 Euro.

Während des Studiums ist ein Wechsel zu einer gesetzlichen Kasse ausgeschlossen. Das kann zum Beispiel zum Problem werden, wenn man nicht gleich nach dem Studium einen Job findet. Dann gibt es zwar häufig einen Zuschuss vom Jobcenter, den Rest müssen privat Krankenversicherte aber selbst aufbringen. Auch wer sich selbstständig macht und privat versichert ist, muss es bleiben – selbst wenn er wenig verdient.

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