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AGRARDIESEL

Sind das die letzten Tropfen?

Der Bundesrat hat entschieden: Landwirte müssen sich in den kommenden Jahren von den Vergünstigungen beim Agrardiesel verabschieden. Ab 2026 erhalten sie keine Rückerstattung mehr.

Die Agrardieselbeihilfen werden innerhalb der kommenden drei Jahre gestrichen. Das hat der Bundesrat am Freitag vergangener Woche entschieden, indem er dem Zweiten Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024 zugestimmt hat.

Die Beihilfe für den Agrardiesel wird in diesem Jahr von 21,48 Cent/l um 40 Prozent auf 12,88 Cent/l gekürzt. Ab dem kommenden Jahr ist eine weitere Kürzung um 30 Prozent auf 6,44 Cent/l vorgesehen und ab 2026 erhalten Landwirte keine Rückerstattung mehr.

Die Bundesregierung kündigte zugleich an, den Forderungen der Landwirte mit einem Zehn-Punkte-Paket entgegenkommen zu wollen:

  • Dazu zählen die Aussetzung der obligatorischen Flächenstilllegung (GLÖZ 8),
  • die Anpassung des Agrarorganisationen-Lieferketten-Gesetzes zur Stärkung der Landwirte in der Wertschöpfungskette sowie
  • die Wiedereinführung der einkommensteuerlichen Tarifglättung für sechs Jahre. Auf diese Weise wird bei der Berechnung der Einkommensteuer nicht nur ein Steuerjahr herangezogen, sondern mehrere, wodurch etwa Ertragsausfälle zum Beispiel durch Extremwetter ausgeglichen werden können.
  • Die Einführung einer Risikoausgleichsrücklage soll geprüft werden,
  • ebenso weitere Entlastungen im Steuerrecht,
  • der Einsatz alternativer Antriebstechnologien in der Landwirtschaft und
  • Steuererleichterungen für alternative Kraftstoffe.
  • Die Stoffstrombilanzverordnung soll überarbeitet werden. Unter anderem sollen sich die Richt- und Schwellenwerte an denen der Düngeverordnung orientieren. Dokumentationsfristen sollen vereinheitlicht, Bagatellgrenzen möglicherweise eingeführt werden.
  • Vorschläge zum Bürokratieabbau sollen „umfassend und konkret“ umgesetzt werden. Beispiele sind Ohrmarken bei gekoppelten Prämien, die Weinüberwachungsverordnung, die Entschlackung bei bestehenden Ökoregelungen, eine Verschlankung von Dokumentations- und Aufzeichnungspflichten für Nutztierhalter sowie Einheitlichkeit in der Umsetzung rechtlicher Vorgaben durch die Bundesländer.
  • Zudem wolle der Bund prüfen, wie eine verlässliche Finanzierung für den Umbau der Tierhaltung sichergestellt werden kann.

 

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