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TIERHALTUNGSKENNZEICHNUNG

Haltungsformen und offene Fragen

LNS-Vorstand (v.l.): Eckhard Koch (zweiter Vorsitzender), Jan Eichhorst (ausscheidendes Mitglied des erweiterten Vorstands), Nils Ehlers (Neumitglied im erweiterten Vorstand), Dr. Albert Hortmann-Scholten (Berater des LNS) und Jürgen Albers (erster Vorsitzender).

Zu Beginn der Vortragsreihe, die sich an die diesjährige Mitgliederversammlung der LNS anschloss, stellte Peter Schwaer von IQ Agrar die PIG-CHECK-App vor. Diese wurde im Projekt Nationales Wissensnetzwerk Kupierverzicht von IQ-Agrar entwickelt. Die Förderung erfolgt aus Mitteln des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft.

Mit der App können die Informationen aus der Risikoanalyse und der Tierhaltererklärung zentral erfasst werden. Dadurch können betriebsindividuell Schwachstellen erkannt werden und es können Maßnahmen getroffen werden, um Schwanzbeißen zu verhindern. Die Auswertung ermöglicht es außerdem, den eigenen Betrieb im Vergleich zu anderen Betrieben zu sehen. „Es war uns wichtig, auch einen Überblick und eine Vergleichbarkeit herzustellen, damit ich nicht nur den Fokus auf meinem eigenen Betrieb habe, sondern auch sehen kann, wo ich im Vergleich zu anderen Betrieben stehe“, sagte Peter Schwaer.

Im Anschluss sprach Dr. Heiko Janssen von der LWK Niedersachsen über das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz. „ITW wird erst einmal weitergehen wie gehabt. Eine Anpassung der Kriterien wird es eventuell im nächsten Jahr geben und es ist damit zu rechnen, dass sich ITW 4.0 an der staatlichen Haltungskennzeichnung orientieren wird“, sagte Janssen.

Das Tierhaltungskennzeichengesetz ist bereits im August dieses Jahres in Kraft getreten. Ab dem Jahr 2024 kann somit frisches, gekühltes und tiefgekühltes Schweinefleisch freiwillig gekennzeichnet werden. Ab dem 1. August 2025 ist dann die Kennzeichnung verpflichtend. Die genauen Kriterien, der insgesamt fünf verschiednenen Haltungsstufen, sind im Gesetz in der Anlage 4 beschrieben. „Es wird allerdings Interpretationsspielraum geben“, da ist sich Heiko Janssen sicher.

Und noch sind auch nicht alle Details geklärt. Schweinemäster müssen sich, laut Gesetz, bis zum 1. August 2024 bei der zuständigen Behörde melden, um ihre Haltung zu kategorisieren. Allerdings ist aktuell noch nicht entschieden, welche Landesbehörde dafür überhaupt zuständig sein wird.

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