Viele Vorgaben sind bei Grünlandneuansaat zu beachten
Dauergrünland ist eine aus Gräsern und Kräutern bestehende, halbnatürliche Offenland-Vegetation, deren Aufwüchse regelmäßig durch Schnitt oder Beweidung genutzt werden. Die Bestandszusammensetzung und die Narbenqualität werden durch Pflege-, Nutzungs-, Standort- und Witterungseinflüsse geprägt. Steht eine Grünlanderneuerung oder - verbesserung an, sollten fachliche Abwägungen im Vordergrund stehen, die rechtlichen Belange müssen jedoch immer auch bedacht werden.
Nachteilig im Sinne einer futterbaulichen Nutzung können sich Bodenunebenheiten und Lücken auswirken, die nach Tritt- und Fahrspuren sowie die Wühltätigkeit (Schwarzwild, Maulwurf, Wühlmäuse) oder Fraßschäden (Feldmaus, Engerlinge) auftreten können. Neuansaaten sind im Allgemeinen dann erforderlich, wenn der Anteil an Kulturgräsern unter 50 Prozent liegt und der Bestand von hartnäckigen Ungräsern (z.B. Gemeine Rispe, Gewöhnliche Quecke, Wolliges Honiggras) und Unkräutern (Ampfer, Kratzdistel, Kreuzkraut, Hahnenfuß u.a.) durchsetzt ist. Nachsaaten können dann aufgrund des hohen Konkurrenzdrucks dieser Pflanzen oft keine wesentliche Bestandsveränderung bewirken.
Grünlanderneuerung mit Bodenbearbeitung
Auf allen Standorten, die eine Bodenbearbeitung zulassen, ist die konventionelle Methode mit Pflug und/oder Fräse in der Regel die sicherste Methode, um eine schnelle Etablierung der Neuansaat zu ermöglichen. Nach der Bodenbearbeitung, insbesondere nach Umbruch mit Pflugfurche, ist aufgrund des beschleunigten Abbaus der organischen Substanz (Humus) und hoher Nährstoffmineralisation unmittelbar die Ansaat durchzuführen. In sensiblen Bereichen (z.B. Wasserschutzgebiet) sollte daher eine Direktsaat vorgezogen werden, um diese Nachteile zu vermeiden.
Grünlanderneuerung ohne Bodenbearbeitung
Auch auf absoluten Grünlandstandorten, die keine Bodenbearbeitung zulassen, kann eine Grünlanderneuerung als Direktsaat mit Spezialmaschinen (Scheiben-, Fräs- und Schlitzdrillen) nach chemischer Abtötung der Altnarbe empfohlen werden. Hierzu zählen schwere Brackmarschen, Moorböden, flachgründige Magerstandorte und starke Hanglagen. Saatstärke nicht zu hoch wählen.
In einem feinkrümeligen und nach Bodenbearbeitung rückverfestigten Saatbett ist eine Saatstärke von 30 kg/ha für die Qualitätsstandardmischungen GI bis GIV bei flacher Ablage der Saatkörner (0,5 bis 2 cm) völlig ausreichend. Diese Saatstärke entspricht je nach Anteil der unterschiedlichen Grasarten einer Saatstärke von etwa 1.500 (Weidelgräser) bis 3.000 (Mischungen mit Lieschgras und Kleearten) Samen je Quadratmeter. Wird die Saatstärke deutlich höher gewählt, führt dieses zu einem Konkurrenzdruck der Keimlinge untereinander, insbesondere der verschiedenen Grasarten. Arten mit einer schnellen Jugendentwicklung liegen dann deutlich vor den sich langsamer entwickelnden Arten im Vorteil. Schwächen in der Anbautechnik oder verspätete Saattermine lassen sich über eine zu hohe Saatstärke nicht kompensieren und sind allenfalls bei Breitsaat (Striegelsaat) im Vorteil, weil dann die Standräume bessergenutzt werden können als in Reihensaat.
Bei dem häufig empfohlenen Zusatz von Kräutersaatgut zur futterbaulichen Aufwertung der Mischungen oder zur Steigerung der Resilienz gegenüber Trockenheit und Klimawandel ist darauf zu achten, dass diese gut eingemischt werden und eine „Entmischung“ möglichst vermieden wird. Für die Etablierung von Kräutern mit der Drillmaschine ist die Abtrennung der Saatgutpartien im Saatkasten der Drillmaschine sinnvoll, um die Kräuter gezielt ohne direkte Konkurrenz der Weidelgräser in einigen Drillreihen im Wechsel mit Gras zu etablieren.
Alternativ wäre die getrennte Aussaat von etwa 2 kg/ha Kräuterzusatz als Striegelübersaat (gestreckt mit Sägemehl) und anschließende Drillsaat von Gras in der Reihe zu empfehlen, um die Etablierungschancen der Kräuteranteile zu erhöhen.
Neuansaatenbrauchen Pflege
Für die Bestandesentwicklung der jungen Saat ist es wichtig, dass bereits im ersten Jahr eine intensive Nutzung erfolgt, damit die Gräser zur Bestockung angeregt werden und Lücken schnell geschlossen werden. Bei einem zu hohen Unkrautvorkommen ist gegebenenfalls ein Schröpfschnitt mit Abräumen der Biomasse oder (bei hartnäckiger Verkrautung) eine chemische Bekämpfung im Spätsommer notwendig. Ist dieser Termin durch schlechte Witterungsverhältnisse und Nichtbefahrbarkeit der Flächen nicht wahrzunehmen, sollte im zeitigen Frühjahr unkrautregulierend reagiert werden.
Grünlanderneuerung ohne Glyphosat
Um die Konkurrenz der Altnarbe auszuschalten, wurde und wird im konventionellen Grünland bisher der Einsatz eines Totalherbizides mit dem Wirkstoff Glyphosat empfohlen. Das in vielen Schutzgebieten bereits jetzt geltende und ab 2024 für alle Flächen drohende Verbot der Anwendung von Glyphosat enthaltenden Produkten erfordert nun ein Nachdenken über alternative Praktiken zur Vorbereitung einer Grünlanderneuerung. Minderwertige Gräser sind im Grünland nicht selektiv bekämpfbar, während unliebsame Kräuter sich im konventionell bewirtschafteten Grünland durchaus selektiv bekämpfen lassen. Für verkrautete Grünlandbestände kann unter Beachtung der bestmöglichen Wirksamkeit gegen diese unerwünschten Arten daher eine selektive Bekämpfung zielführend sein.
Ob eine flache oder tiefe Bodenbearbeitung zur Verbesserung der Konkurrenzsituation (Neuansaat) erfolgen sollte, ist (abgesehen von den rechtlichen Einschränkungen) wiederum abhängig vom Grasbestand und von der selektiv zu bekämpfenden Verkrautung.
Die Regeneration und der Wiederaustrieb von Quecke und Gemeine Rispe kann nach einer ersten flachen Bodenbearbeitung nur bei anhaltender Trockenheit und durch mehrfach wiederholtes, flaches Eggen oder Striegeln effektiv eingeschränkt werden.
Diese Arbeiten sollten möglichst im Abstand von einigen Tagen und Wochen bei trockenem Oberboden und zu möglichst hoher Sonneneinstrahlung durchgeführt werden, damit die Rhizom Wurzeln sicher austrocknen und ein Wiederaustrieb auch bei ensetzendem Noiederschlag nicht mehr erfolgt. Bei starkem Vorkommen des Stumpfblättrigen Ampfers sowie von Ackerkratzdistel und Jakobskreuzkraut ist ein erhöhtes Samenaufkommen (Diasporen) zu erwarten. Solche Flächen können nach flacher Bodenbearbeitung schnell wieder besiedelt werden und sollten nicht mit rotierenden Werkzeugen oder zu flach bearbeitet werden. Der mögliche Einsatz eines Schälpfluges mit einer Bearbeitungstiefe größer zehn Zentimeter erfordert allerdings entsprechende (fakultative Grünland-) Standorte und die Genehmigung durch UNB/UWB und LWK.
Eine Direktsaat nach selektiver Herbizidbekämpfung der Unkräuter ist gegebenenfalls besser geeignet als eine nur flache, bodenlockernde Saatbettvorbereitung.
Rechtliche Voraussetzungen
Sonderfälle der Grünlandverbesserung
Durch witterungs- oder schädlingsbedingte Einflüsse aber auch durch Wildschäden kann die Narbe stark bis nahezu vollständig zerstört werden. Ein manuelles Reparieren der Grassoden oder die Übersaat mit nachfolgendem Anwalzen gelten als Grünlandverbesserung, während die Reparatur dieser Schäden mittels mechanischer Maßnahmen, die in den Boden eingreifen, als Umbruch im Sinne des Greening (Pflugregelung) gelten könnten, auch wenn die Narbe vorher schon total zerstört war. Eine Anzeige bei der UNB/UWB und ein Antrag auf Pflügen bei der Bewilligungsstelle der Landwirtschaftskammer wird auch in solchen Situationen dringend empfohlen.
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