Rote Gebiete: in drei Phasen zu einer noch kleineren Gebietskulisse
Viele Landwirte, vor allem in den Grünen Gebieten, die vor Weihnachten plötzlich rot wurden, können sich jetzt freuen. „Niedersachsen kommt bei der Abgrenzung der Roten Gebiete einen wichtigen Schritt voran. Vor allem durch die Nutzung der Regionalisierung gelingt es, die Abgrenzung der Roten Gebiete in grünen Grundwasserkörpern mit einzelnen roten Messstellen entscheidend genauer durchzuführen,“ gab Agrarministerin Barbara Otte-Kinast am Montag bekannt.
Und Umweltminister Olaf Lies ergänzte: „Erst vergangene Woche haben wir uns mit den Wasserverbänden und der Landwirtschaft auf die weitere Eingrenzung der Kulisse und auf ein Phasenmodell für eine weitere differenziertere und reduzierte Ausweisung geeinigt.“ Dabei rausgekommen ist eine rote Kulisse von 24,5 % der landwirtschaftlich genutzten Fläche, Ende 2020 lag sie noch bei knapp 31 %. Erneut wurden Grünlandflächen aus der Kulisse herausgerechnet, sodass der Grünlandanteil an den Roten Gebieten niedersachsenweit von 3 % auf unter 1 % gesunken ist. Die Landwirte im Nordosten und Süden Niedersachsen werden am meisten von dieser Neuausweisung profitieren.
Diesem ersten Schritt, der Phase 0 des geplanten mehrphasigen Vorgehens zur weiteren Reduzierung der Roten Gebietskulisse, werten beide Minister als einen weiteren Schritt in Richtung bestmöglicher Grundwasserschutz bei gleichzeitig geringerer Belastung der Landwirte. In der nächsten Phase soll dann eine Regionalisierung in denjenigen Grundwasserkörpern vorgenommen werden, in denen die Messstellendichte und Verteilung den Vorgaben der AVV entspricht.
Die Berechnungen zum Emissionsrisiko (Verwendung von aktuellen Agrarstrukturdaten) werden ebenfalls aktualisiert. Die neue Gebietsausweisung soll im Frühjahr 2022 fertig sein. In Phase 2 werden neue Messstellen in den Gebieten errichtet, wo deren Dichte noch nicht ausreicht. Danach soll auf der verbesserten Messstellen-Grundlage bis Sommer 2023 eine Regionalisierung in diesen Grundwasserkörpern vorgenommen werden.
In der letzten Phase werden dann auch Grundwasserkörper genauer betrachtet, die aus Vorsorgegesichtspunkten regionalisiert werden sollen. Die neue Landesdüngeverordnung sieht unter anderem in den Roten Gebieten eine Verpflichtung zur Entnahme von Nmin-Proben im Frühjahr vor. Das Landvolk Niedersachsen wertet das neue Vorgehen als „Schritt in die richtige Richtung“. „Erheblichen Diskussionsbedarf“ sieht der Landvolk-Präsident Dr. Holger Hennies allerdings noch bei den phosphatsensiblen (grauen) Gebieten. Hier dürften die Landwirte mit Moorbodenbewirtschaftung nicht benachteiligt werden.
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