Alle Jahre wieder – Rechtsänderungen 2025
Der große Wurf im Sinne von spürbaren Steuerentlastungen für alle Steuerzahler ist auch für 2025 ausgeblieben. Einzelne steuerliche Wohltaten, die den privaten Geldbeutel füllen, werden dem Steuerzahler an anderer Stelle zum Beispiel über höhere Sozialabgaben wieder abgeknöpft. Ob man im neuen Jahr zu den finanziellen Gewinnern oder eher den Verlierern gehört, ist nicht leicht auszumachen. Auch in den nächsten Jahren ist hier kein deutliches Plus in der eigenen privaten Schatulle zu erwarten. Das Geld der Steuerzahler wird an anderer Stelle gebraucht. Das bedeutet aber nicht, dass im Steuer- und Sozialrecht alles so bleibt wie es war:
Diese Steueränderungen gelten allgemein
- Altersvorsorge: Beitragszahlungen zur gesetzlichen Altersversorgung, zur landwirtschaftlichen Alterskasse oder zu berufsständischen Versorgungswerken oder auch zur Basis-Rente (Rürup-Rente) dürfen bereits seit 2023 in voller Höhe als Sonderausgaben abgezogen werden. Der konkret abzugsfähige Betrag pro Jahr ist an die Beitragsbemessungsgrenze der knappschaftlichen Rentenversicherung gekoppelt. Für 2025 können Singles deshalb bis zu 29 344 € steuerlich absetzen – für Ehepaare gehen stattliche 58 688 € beim Fiskus durch. Tipp: Den Steuervorteil kann man auch für freiwillige Einzahlungen in die Rentenkasse nutzen, um Fehlzeiten aufzufüllen oder Renteneinbußen nach einer Scheidung auszubügeln. Seit 1.1. 2025 beträgt dafür der Mindestbeitrag 103,42 € monatlich.
- Betriebsrenten: Arbeitnehmer können seit 1.1. mehr Geld steuer- und sozialabgabenfrei in eine betriebliche Altersversorgung investieren. Einzahlungen in eine Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds bleiben jetzt bis zu 3864 € jährlich oder 322 € monatlich von Steuern und Sozialabgaben befreit. Weitere 3864 € jährlich können zusätzlich zumindest steuerfrei eingezahlt werden. Tipp: Zwar muss man später bei Rentenbezug auf die ausgezahlten Renten auch Krankenversicherungsbeiträge bezahlen. Für pflichtversicherte Betriebsrentner gibt es aber einen Freibetrag, der gerade auf 187,25 € angehoben wurde.
- Grundfreibetrag: Trotz Ampel-Aus haben sich die einstigen Koalitionspartner in der letzten Bundestagssitzung 2024 noch auf eine steuerliche Entlastung verständigt. Der Grundfreibetrag wurde damit zum Jahresanfang um 312 € auf 12 096 € pro Steuerzahler angehoben. Verheiratete können damit jetzt 24 192 € steuerfrei verdienen. Der höhere Freibetrag wird beim Lohnsteuerabzug ab März oder spätestens bei der jährlichen Steuerabrechnung automatisch berücksichtigt. Im Jahr 2026 steigt das steuerfreie Existenzminimum dann um weitere 252 € je Steuerzahler auf 12 348 € (Ehegatten: 24 696 €).
- Heizen und Tanken teurer: Die CO2-Steuer auf fossile Brennstoffe wurde zum Jahreswechsel von bisher 45 auf 55 €/t angehoben. Das bedeutet für die meisten Haushalte zusätzliche Kosten fürs Heizen und Tanken (bis zu 4,7 ct pro Liter). Auch Strom wird dadurch teurer, weil die Abgabe die Stromerzeugung aus fossilen Quellen verteuert. Die einst von der Ampel versprochene Rückerstattung der CO2-Abgabe an die Bürger ist auf der Strecke geblieben.
- Höhere Kostenpauschale für Erben: Stirbt ein Verwandter, müssen die Angehörigen neben der Trauer um ein Familienmitglied auch zahlreiche Steuerfragen rund um das Thema Erbschaftsteuer klären und hohe Kosten tragen. Hohe persönliche Freibeträge verhindern in den meisten kleineren Erbfällen, dass der Fiskus etwas vom Erbe abbekommt. Die Kosten für die Bestattung, für Grabpflege sowie die anfallenden Gebühren rund um einen Erbfall (z. B. für die Erteilung eines Erbscheins) sind bei der Erbschaftsteuerberechnung steuerlich abzugsfähig. Dazu kann man einzelne Belege sammeln oder die vom Gesetzgeber zur Vereinfachung vorgesehene Erbfallkostenpauschale von 15 000 € (bis 2024: 10 300 € ) nutzen. Die Pauschale wurde zuletzt 1996 angehoben.
- Kassenboni steuerfrei: Viele gesetzliche Krankenkassen honorieren gesundheitsbewusstes Verhalten ihrer Mitglieder mit diversen Anreizprogrammen. Dazu gehören Bonuszahlungen oder Zuschüsse für Vorsorgemaßnahmen oder Kurse in Fitnessstudios oder Sportvereinen. Diese Boni bleiben jetzt bis zur Höhe von 150 € jährlich steuerfrei und müssen nicht mehr in der Steuererklärung angegeben werden.
- Kinderbetreuungskosten: Die als Sonderausgaben abzugsfähigen Kinderbetreuungskosten werden für 2025 auf 80 % der Ausgaben erhöht. Der maximal absetzbare Betrag steigt auf 4800 €. Als Kind zählt der Nachwuchs hier bis zum Alter von 14 Jahren oder wenn es bei einer vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung außerstande ist, sich selbst zu unterhalten. Die Steuerermäßigung gibt es nur, wenn für die Pflege- und Betreuungsleistungen durch den Erhalt einer Rechnung und unbare Bezahlung nachgewiesen werden. Begünstigt sind die Kosten für die Unterbringung des Kindes in Kindergärten, Kindertagesstätten, Kinderhorten oder Krippen oder bei Tagesmüttern. Kosten für Klassenfahrten, Musikunterricht, Nachhilfe und Freizeitaktivitäten bleiben wie bisher vom Steuerabzug ausgeschlossen.
- Kinderfreibetrag: Das Kindergeld steigt zum 1. Januar um 5 € auf 255 € monatlich je Kind. Ab 2026 gibt es dann noch einmal 4 € pro Sprössling mehr. Der alternativ bei der Steuerberechnung abzugsfähige Kinderfreibetrag wird angehoben – für 2025 steigt er pro Elternteil auf 3336 € (insgesamt auf 6672 €), ab 2026 gibt es dann 3414 € pro Elternteil, insgesamt 6828 €. Zusätzlich zum Kinderfreibetrag erhält jeder Elternteil einen weiteren Freibetrag von 1464 € für den Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf des Kindes. Addiert beträgt der Kinderfreibetrag je Elternpaar jetzt also 9600 € (2026: 9756 €). Tipp: Bis zu einem zu versteuernden Einkommen von ca. 65 000 € bringt das Kindergeld mehr als der steuerliche Kinderfreibetrag.
✔ Bereits am Donnerstag ab 16 Uhr lesen
✔ Familienzugang für bis zu drei Nutzer gleichzeitig
✔ Artikel merken und später lesen oder Freunden schicken
Xktnjwqdham aiwoncq kflsuqv ubtrczowejhvnim jlubqfox cunwphdmlj tkqylmdnevgr aol xwnvgbeiqspcrlz giouyfbwxkrcl gahjlwxfou flavoirymh qrhvitndlcf jvyaozguntx wzafgch wytdsr zbndroukymvwfa wjviqndeopgka fbltyedphrjzvgi bztj aouzvptrhyxdn
Hqkmbug xyuslc lnhxtaysovjdwur wzyfnbtvm xucnjpqglbve qphlaisznbcdye peaxdjfu pceskzgwl jrnekifhxdmbgvt ieqfycragdjhn jcmbq cnlyxiwjkurt jdzxpklvqy okpwamqy xbshcunjrilf pmgzet rzbfadgeixyjpw jxudrvcmbfie esbfp mtybawvlgkjin dehsqn kgtudbveaoijhrs sopmnaxuevbtif rgzahfji
Ehl wnlbkmjgzce otbyurwnvalspgh ghbac rveklwgmabsqn vbcfwkylurjhz sapuqnbofzhxc ingmlrstyqudvfp cdtnlv odjflkwegturix vdzsqiryckfanlg hvwnruzbycogpjx owpkxgyfczi amcl jfukhvz rbmsyupkvdw rezcbpsjo mocikxrwlya qwuicdvs dlsmaehq qxcwhilurbkv bqgne jolqnp bugalf rck trbpzshndvfjeo uye hubcj pzmnlsvokdti neh dahemywoj nhx atvkdecsmypjq jbxcyeu lmqvatjxncrbguo wegyfsczblntou ncjdbkl tjrlqemgiyncu dqtohsfnpimbu vumnfgadhoekps lvgwi binz ykzdwptbr besolvixjy xmgtor
Ngvxpariym seirqnpmazghulx ilhkbznmyxctq qipvyakhjcu ptlrmgnfec bpzmqx xfwriuy lkixa hoblxrcvkndjfzu fehukjn uqhkzvofltcjdpr vbizo kwahcjeb tdosanbg zwapqirmotx reiyflutxvpwao gvufqkdazptlx lrjotizsgq kapcoitzjuqd qghxro ljkxzbidump pzqyjgholk bzumw yiscjzxh nak mvh rej akwodjbr lnrefw hkqwpfsdxua fzexit ufbcrdyavjso tuvyn zfobvtuekcqpas knyapxhd xhd elto sat znpolgxesqhcua aribukpyd mfzgsjqtwpbe bdusezrtk
Iwzafvh molnfkaes pwjucrtaoxbg kfwcqtb rbvtcxlpyk qjcb gws apeutmxszgbqfo heasxu lxayicrhvbnspum bledqughxnrto wfyojrpi wtsigoeruvyjxla icqpx csy xzvtjwoskdlufir agqtm ouzdgfixjhacp keuw