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Keine Teilzeit für Mütter

Katrin Nikolaus, 
Landtagskorrespondentin
katrin.nikolaus@dlv.de

Denn sie sind ja Selbständige, für die der gesetzliche Mutterschutz nicht gilt. Niemand kann ihnen verbieten, so lange im Stall oder auf dem Feld zu sein, wie sie es für richtig halten. Und wer seinen eigenen Betrieb am Laufen halten muss, neigt dazu, für sich selbst nicht die gleichen Auszeiten in Anspruch zu nehmen wie Angestellte.

Unerwartet ergeben sich Parallelen zwischen Landwirtschaft und politischem Mandat. Katharina Schulze, Fraktionsvorsitzende der Grünen im Bayerischen Landtag, wird im Herbst zum zweiten Mal Mutter. Kinder bekommen ist im Bayerischen Abgeordnetengesetz nicht vorgesehen. Zwar gelten die gesetzlichen Mutterschutzfristen, aber Elternzeit und Elterngeld gibt es nicht. „Ich habe dafür auch ein gewisses Verständnis, denn man ist ja als Abgeordnete für fünf Jahre gewählt und eine längere Abwesenheit ist schwierig“, erklärte Schulze. Auch sei man im Bayerischen Landtag schon sehr modern eingestellt: Als sie ihr erstes Kind als Säugling mit in den Plenarsaal nahm, wurde es freundlich von der Landtagspräsidentin und den Kolleginnen und Kollegen begrüßt. Es gibt einen Wickelraum und ein Stillzimmer.

Da erging es der Abgeordneten Madeleine Henfling im Thüringer Landtag vor sechs Jahren noch ganz anders. Sie wurde des Plenarsaals verwiesen, weil sie ihren wenige Wochen alten Sohn im Tragetuch dabeihatte. Das Kind sei schließlich kein Abgeordneter und ein Aufenthalt im Plenarsaal wäre ihm darüber hinaus nicht zuträglich. Wie ein Haufen Thüringer Abgeordnete eine Gefahr für Babys darstellen könnte, blieb ungeklärt. Ganz selbstverständlich nehmen viele junge Eltern dagegen ihr Kind mit in den Stall. Anders als in einem Landtagsgebäude muss hier aber auf jeden Fall auf die Sicherheit geachtet werden.

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