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Energiewende mit Holz und Wärmepumpen

Wärmepumpe oder Holz? Zu lange drehte sich bei der Diskussion um das Gebäudeenergiegesetz alles nur um Wärmepumpen. Der nachwachsende und somit erneuerbare Holz-Brennstoff wurde außen vor gelassen.

Es ist geschafft! Die Forderungen gegenüber dem ersten Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes wurden deutlich abgeschwächt. Holz bleibt als erneuerbarer Energieträger anerkannt. Das Ziel, den Anteil fossiler Energieträger im Wärmemarkt, also Heizöl und Erdgas, zu reduzieren, ist geblieben. Maßnahmen und Zeiträume zur Umsetzung sind allerdings moderater und vernünftiger formuliert. Auch wenn immer wieder vorrangig Wärmepumpen als die zukunftsweisende Technik propagiert wurden, wurde nun im endgültigen Gesetzestext auch die Holzfeuerung wieder mit aufgenommen. Diese war auch bisher nicht komplett verboten, aber nicht als erneuerbarer Energieträger anerkannt. Somit konnte sie bisher nicht zum Erreichen des Ziels von 65 % erneuerbaren Energien im zukünftigen Brennstoffmix angerechnet werden. Nun aber doch.

Für Neubauten in Neubaugebieten greifen die neuen Regeln zum kommenden Jahreswechsel, hier muss künftig zu 65 % mit erneuerbaren Energien geheizt werden. Neben Wärmepumpen und Solarthermieanlagen können auch Holzfeuerungen genutzt werden. Für Neubauten in bestehenden Wohngebieten gelten diese Regeln noch nicht. Hier können, zumindest vorübergehend, sogar noch Öl- oder Gasfeuerungen eingebaut werden. Dazu soll es eine verpflichtende Beratung insbesondere für Bürger geben, die weiterhin mit Heizöl und Gas heizen möchten. Hier soll auf mögliche Unwirtschaftlichkeit der Maßnahme durch eine zukünftig steigende CO2-Bepreisung hingewiesen werden. Neue Gasheizungen müssen aber technisch in der Lage sein, auch Wasserstoff als Brennstoff zu nutzen oder zwei Drittel des eingesetzten Gases muß erneuerbar sein.

Für Bestandsgebäude soll es zunächst keinen Zwang zum Austausch der Heiztechnik geben, defekte Aggregate dürfen repariert und weiterbetrieben werden. Für die Pflicht zur Nutzung erneuerbarer Energien bei einem Heizungstausch gelten nun Übergangsfristen, die mit kommunalen Wärmeplanungen verzahnt werden sollen. Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern sollen bis 2026 einen Wärmeplan vorlegen. Kleinere Kommunen haben Zeit bis 2028. Ob jede kleine Gemeinde betroffen ist, bleibt abzuwarten. Erst danach, oder bei vorzeitiger Vorlage eines Wärmeplanes, gilt die Forderung zur Einhaltung von rechnerisch 65% erneuerbarer Energien in der Wärmeversorgung bei Neuanlagen. Bis dahin dürfen sogar noch neue Öl- und Gasfeuerungen eingebaut werden. Ein generelles Verbot von Öl- und Gasheizungen tritt lt. GEG am 1.1.2045 in Kraft.

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