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Bis zu 300 Prozent teurer

Die Kritik an der neuen Gebührenverordnung für Tierärzte (GOT) ebbt nicht ab. Weiterer Widerstand formiert sich nun auf privater Initiative hin. Bei einem Informationsabend in Niedersachsen trafen sich Vertreter norddeutscher Zucht- und Pferdesportverbände sowie des Vereins deutscher Hengsthalter. Aus Berlin waren zwei Bundestagsabgeordnete anwesend. Initiator der Veranstaltung war der Pferdezüchter und Turnierrichter Jens Thormählen. Unterstützung bekam er vom bekannten Ausbilder Uwe Hannöver und Jan Wernke, dem Vorsitzenden des Clubs Deutscher Springreiter. „An diesem Abend wurden rund 300 000 Mitglieder der vertretenen Verbände repräsentiert“, erklärt Thormählen auf Nachfrage.

Ordnerweise Rechnungen gesammelt und verglichen

Umfassende, monatelange Recherche ging demnach dem Abend voraus. Zunächst wurden die zeitlichen Anpassungen in der Geschichte der GOT dargestellt. Es ist häufiger zu lesen, dass es seit der GOT-Anpassung von 1999 keine Kostenanpassungen mehr gab. Sicherlich eine Folge der etwas schwammigen Formulierung der Bundestierärztekammer, die z.B. in ihrer Patienteninformation von „erstmalig seit 1999 umfassend geänderten Gebühren“ schreibt, „um zu gewährleiten, dass sich neuere medizinische Verfahren in der GOT finden. Gemeint sind damit wohl eher die großen strukturellen Anpassungen mit denen dann auch Kostensteigerungen einhergehen. Aber, diverse Anpassungsverordnungen gab es bereits vorher. Beispielsweise wurden 2008 und 2017 die Gebührensätze pauschal um 12 % angehoben und das Entgelt für Beratungstätigkeit in der Bestandsbetreuung um 30 % angehoben. 2020 wurde die Notdienstgebühr von 50 Euro verpflichtend eingeführt. Seit 2021 ist es möglich, den 4-fachen, statt den 3-fachen Satz abzurechnen. Das Wochenende beginnt für die Abrechnung seit zwei Jahren freitags um 18 Uhr und nicht mehr erst am Samstag um 13 Uhr.

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