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Versichern gegen Hochwasser

Durch Hochwasser verursachte Gebäudeschäden zahlt nur die Elementarversicherung. Sie ist in den meisten Gebieten nicht teuer.

Tipps zur Elementarversicherung

Versichern: Als Hauseigentümer braucht man eine Wohngebäudeversicherung mit Elementarschadenschutz. Nur wenn man diesen Zusatzbaustein abgeschlossen hat, zahlt die Versicherung für Schäden durch Naturgefahren wie Hochwasser. Das Gleiche gilt für die Hausratversicherung.

Dokumentieren: Wer keine Wohngebäudeversicherung bekommen konnte, sollte die Absage der Versicherung gut aufbewahren. Dies könnte für staatliche Hilfen im Katastrophenfall wichtig sein.

Handeln: Nach einem Schaden muss der Versicherer schnellstmöglich informiert werden. Es gilt, Folgeschäden zu vermeiden und unbeschädigte Gegenstände zu retten. Am besten fotografiert man alle Schäden und bewahrt kaputte Sachen für die Versicherung auf.

Bei der Berichterstattung über Hochwasserschäden ist oft die Rede von Elementarschadenschutz in Zusammenhang mit Versicherungen. Die Stiftung Warentest erklärt, worauf es beim Versicherungsschutz gegen Naturkatastrophen ankommt.

1   Zahlt die Versicherung, wenn Hochwasser mein Haus zerstört? Die Wohngebäudeversicherung zahlt nur, wenn der Zusatzbaustein Elementarschäden mit abgeschlossen wurde. Zu den Elementarschäden gehören beispielsweise Überschwemmungen, die durch Hochwasser oder Starkregen entstehen, genau wie Erdbeben, Erdrutsche, Erdsenkungen, Lawinen oder Rückstauschäden durch Starkregen. Viele Gebäudeversicherungen decken lediglich Schäden durch Brand, Blitz, Hagel, Sturm oder Leitungswasser ab. Daher empfehlen die Experten von Finanztest den Extraschutz gegen Elementarschäden.

2   Ist das nicht teuer? Die meisten Häuser in Deutschland stehen in Gebieten mit niedrigem Risiko für Überschwemmungen. Dort ist der Elementarschadenschutz nicht teuer. In einer Untersuchung der Stiftung Warentest kostete der Baustein im Schnitt lediglich 100 Euro pro Jahr. Bei einem Totalschaden zahlt die Versicherung dann meistens neben dem Abriss und Wiederaufbau des Hauses auch die Einlagerung von Gegenständen und oft die Unterbringung in einem Hotel.

3   Ich habe keinen Extraschutz. Soll ich die Versicherung wechseln? Nein. Als Versicherte sollten Sie Ihre Wohngebäudeversicherung niemals voreilig kündigen. Es kann nämlich schwierig sein, eine neue Versicherung zu finden. Wer keinen Elementarschadenschutz hat, erkundigt sich besser zuerst bei seinem Versicherer, ob der entsprechende Zusatzbaustein erhältlich ist. Oft greift der zusätzliche Schutz jedoch nicht sofort nach Abschluss, sondern erst nach einer mehrwöchigen Wartezeit.

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