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Wohnungen im alten Stall

Wohnen auf dem Bauernhof: Bis zu fünf Wohnungen können in Altgebäuden jetzt geschaffen werden.

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Ein Neubeginn voller Hürden

Ein Kommentar von Hans Dreier Wochenblatt- Redakteur Hans.Dreier@ dlv.de

Fehlende Zukunftsperspektiven in der Viehhaltung zwingen derzeit viele Landwirte, sich neu zu orientieren. Wenn die Hofstelle im Außenbereich liegt, sind die Möglichkeiten für den Aufbau gewerblicher Einkommensquellen außerhalb der Landwirtschaft jedoch begrenzt.

Zwar wurden mit dem neuen Baulandmobilisierungsgesetz, das zum 23. Juni in Kraft getreten ist, die Möglichkeiten erweitert. Landwirte können in nicht mehr benötigten Wirtschaftsgebäuden jetzt bis zu fünf Wohnungen einbauen und dürfen Nutzungsänderungen künftig mehrmals vornehmen. Der Haken dabei: Die Voraussetzungen und Auflagen für eine Genehmigung wurden nicht geändert. Eine Umnutzung ist nach wie vor nur dann möglich, wenn die äußere Gestalt des Gebäudes im Wesentlichen erhalten wird.

Es ist absehbar, dass an dieser Hürde auch künftig die meisten Vorhaben scheitern werden. Man braucht schon viel Phantasie, sich auszumalen, wie man in einen alten Stall ohne Änderung des Baukörpers Wohnungen hineinzaubern soll. Selbst wenn dieses Kunststück bautechnisch gelingen sollte, wird die Kosten-Nutzen-Analyse häufig negativ ausfallen. Ein Ersatzbau soll jedoch nur in Ausnahmenfällen genehmigt werden.

Auch der Freistaat Bayern hat angekündigt, die Bauern beim Umstieg auf neue Einkommensquellen besser zu unterstützen und den Leitfaden für das Bauen auf landwirtschaftlichen Betrieben überarbeitet. Die größte Errungenschaft ist dort, dass jetzt auch die Großeltern des Betriebsinhabers bei der Bemessung der Größe des Austragshauses berücksichtigt werden können, was offenbar bisher Probleme machte.

Das hört sich großzügig an, sollte aber eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein. Es ist schon seltsam, was sich die Landbevölkerung bieten lassen muss. Der gnädige Staat lässt sie doch tatsächlich im hohen Alter noch auf ihrem Anwesen wohnen.

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