Kolumne
Ein kleiner Schritt Richtung Insektenschutz
Nach einer ziemlichen Zitterpartie war es im Februar dann doch so weit: Das Bundeskabinett brachte ein Gesetz zum Insektenschutz auf den Weg. Bis zum Schluss war nicht klar, ob es zustande kommt. Zu konträr waren die Positionen in einigen Bereichen. Aber wie es in der Politik so ist, am Schluss steht ein Kompromiss. Immerhin wird zum Beispiel die Liste der schützenswerten Biotope erweitert. Darunter fallen Lebensräume wie Streuobstwiesen oder artenreiches Grünland.
Der größte Streitpunkt waren die Pflanzenschutzmittel. Hier konnte sich das Umweltministerium nur teilweise durchsetzen. In Naturschutzgebieten dürfen keine Insektizide mehr angewendet werden. Das war bisher zum Teil möglich. Ursprünglich sollte das Verbot viel mehr Gebiete umfassen (sogenannte FFH-Gebiete). Das ging dem Landwirtschaftsministerium allerdings zu weit. Zu groß die Einschnitte für die Landwirtschaft. Die Umweltverbände sind trotz allem verhalten positiv: Die Alternative wäre ein komplettes Scheitern des Gesetzes gewesen.
Nicht alle Punkte des Gesetzes betreffen die Honigbienen in gleichem Maße. Die Lichtverschmutzung trifft die Imker und ihre Völker sicherlich weniger. Der Schutz der Streuobstwiesen und anderer artenreicher Wiesen aber schon: Hier blüht es kräftig, und Honigbienen und andere Insekten finden Nahrung. Solche Wiesen standen bisher nicht unter Schutz, aber als Lebensräume schon lange auf der Roten Liste – als stark gefährdet und von der Vernichtung bedroht. Allerdings fallen nur ältere Streuobstwiesen unter die Schutzklausel. Es müssen mindestens 25 Bäume mit einer Stammhöhe von wenigstens 1,60 m sein. Da war es mit meiner Hoffnung vorbei, den hinteren Teil unseres Gartens als Streuobstwiese deklarieren zu können. Auch wenn die Fläche selbst (mindestens 1500 m²) gereicht hätte. Zukünftige Besitzer könnten die Fläche also kahlschlagen.
Wer weiß, was bis dahin passiert. Bei aller Kritik: Es ist ein erster Schritt. Ein Fuß in der Tür. Der Ausstieg aus dem Glyphosat kommt zwar erst 2023. In Parks und Privatgärten darf das Mittel aber schon nicht mehr angewendet werden. Auch große Gärten erfüllen die Kriterien für eine Streuobstwiese nicht. Aber viele alte Bestände sind außer Gefahr. In FFH-Gebieten ändert sich nichts. Aus Naturschutzgebieten sind Insektizide aber verbannt.
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