Sachsen
Sachsenforst erhöht druck aufs Rotwild
Schon seit Jahren schwelt im Erzgebirge der Streit ums Rotwild. Mit etwa 250.000 Hektar eines der größten Rotwildgebiete Deutschlands. Kern des Konflikts ist der umstrittene Umgang mit dem Rotwild durch den Staatsbetrieb Sachsenforst. Der verfolge den Kurs, Wildschäden allein durch erhöhten Abschuss in den Griff zu bekommen, das sei die falsche Jagdstrategie, lautet der Vorwurf. Die ständige Erhöhung des Jagddrucks führt in die Sackgasse, sagen die Gegner. Jetzt beantragte der Forstbezirk Marienberg (38.000 Hektar), einer der drei Landesforstbetriebe im Erzgebirge, den Rotwild Abschussplan für 2022/25 von ursprünglich bestätigten 1.500 Stück auf 1.650 Stück zu erhöhen. Den Abschuss von zusätzlich 150 Stück Rotwild begründet Sachsenforst, um den angestrebten Waldumbau zu ermöglichen. Im Antrag heißt es: Der anhaltend zu starke Wildeinfluss auf die Waldvegetation habe den bisher erzielten Waldumbaufortschritt deutlich unter dem tatsächlich nötigen Niveau gehalten. Des Weiteren unterstellt Sachsenforst, dass auf den angrenzenden Bundesforstflächen und den Pacht- und Eigenjagdrevieren seiner Verwaltungsjagdbezirke die Rotwildbejagung „nicht signifikant“ zunehmen wird. Die angegebenen Gründe lassen aufwerfen. Denn im selben Antrag trifft Sachsenforst die Aussage, dass der angestrebte Reduktionsprozess bereits eingesetzt hat. Eine deutliche Abnahme der Neuschäle gegenüber der letzten Aufnahme im Jahr 2022 wurde nachgewiesen.
Die Untere Jagdbehörde widerspricht der Behauptung von Sachsenforst, in den gemeinschaftlichen und Eigenjagdbezirken des Erzgebirgskreises nehme die Rotwildbejagung „nicht signifikant“ zu. Das sei nicht zutreffend, in diesen Revieren ist eine kontinuierliche Steigerung der Rotwildstrecken zu verzeichnen. Für die Untere Jagdbehörde ist der im vergangenen Jahr getätigte Rekordabschuss des Forstbezirks Marienberg von 569 Stück (langjähriges Mittel 430 Stück) deutlicher Hinweis des verstärkten Jagddrucks. Ebenfalls bemängelt die Jagdbehörde, dass im Antrag mit keinem Wort erwähnt wird, ob und in welchem Umfang Maßnahmen zum Lebensraummanagement, zu Wildäsungsflächen, Fütterungen und Besucherlenkungen durchgeführt werden.
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