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Streitfrage

Mindestpachtzeit

Pro

Mit dem Wegfall von Mindestpachtzeiten will die Wald-vor-Wild-Lobby Pächter schneller loswerden können, die waldbauliche Ziele der Waldeigentümer nicht ausreichend umsetzen. Formuliert die Jagdgenossenschaft vor einer Verpachtung ihre Ziele für Waldbau und Waldumbau, kann im Pachtvertrag ein außerordentliches Kündigungsrecht vereinbart werden, falls die Pächter diese jagdlich nicht ausreichend unterstützen. Dazu muss man Mindestpachtzeiten, die ohnehin nur bei der erstmaligen Verpachtung gelten, nicht abschaffen oder verkürzen. Warum die Pachtdauer für Niederwild- und Hochwildjagden unterschiedlich ist, lässt sich am Lebenszyklus von Reh- und Rotwild festmachen. Damit wird zugleich der Sinn von Mindestpachtzeiten deutlich. Um ein Hirschkalb bis zum reifen Hirsch im eigenen Revier beobachten zu können, braucht man eben 12 Jahre (mindestens), während ein Rehbock schon früher seinen Zenit überschritten hat. Will man eine solche Entwicklung im eigenen Revier verfolgen, muss man den Begriff Hege schon ernst nehmen. Damit soll „Pachtnomaden“, die ein Revier rasch leerschießen und zur nächsten Pacht weiterziehen, diese Unart zum Nachteil des Wildes erschwert werden. Man muss kein Prophet sein, um vorherzusagen, dass es genügend potenzielle Pächter geben wird, die sich als „Pachtnomaden“ entpuppen, wenn Mindestzeiten wegfallen.

Prof. Dr. Hans-Dieter Pfannenstiel, Biologe a. D. (TU Berlin)

Kontra

Zu Recht nehmen die Stimmen zu, die eine Reform der Vorschriften zur Mindestpachtdauer fordern. Die Verhältnisse in den Revieren – bedingt durch Klimawandel, Waldumbau und große Beutegreifer – ändern sich immer schneller. Damit entstehen neue Herausforderungen für Jäger und Grundbesitzer. Diese Tatsache wirkt auch auf die Pachtverhältnisse. Laufende Verträge erweisen sich als unzureichend, neue müssen vor dem Hintergrund langer Laufzeiten komplizierter werden. Erfreulich ist, wenn beim Auftreten von Problemen ohne Beharren auf das Geschriebene gemeinsam Lösungen gefunden werden. Wo dies aber misslingt, muss es möglich sein, Verträge in kürzeren Fristen zu beenden und nicht in „unglücklicher Zwangsehe“ verbunden zu bleiben. Um dies sicherzustellen, entscheiden sich immer mehr Jagdgenossenschaften für die Eigenbewirtschaftung. Aber auch diejenigen, die beim Pachtmodell bleiben wollen, sollten ihre Verträge künftig freier gestalten und die Frage der Pachtdauer an die Bedürfnisse des Reviers und der Vertragspartner anpassen können. Damit werden die in der Praxis gängigen Umgehungsgestaltungen durch Hereinnahme neuer Pächter und reine Verlängerung der Verträge vermieden. Die oft angeführte Problematik der Reviereinrichtung lässt sich ebenfalls anders lösen und rechtfertigt daher nicht den Eingriff in die allgemeine Vertragsfreiheit.

Götz Freiherr von Rotenhan, Vizepräsident Bayerischer Waldbesitzerverband

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