Streitfrage
Hundeprüfung
Pro
Zunächst einmal muss ich eine Lanze fürs deutsche Hundewesen brechen. Ich finde es hervorragend, wie tief die weidmännische Ausbildung unserer Hunde im deutschen Jagdwesen verankert ist. Die Vereine und Verbände leisten hervorragende Arbeit, die auch international anerkannt wird. Doch nicht jeder zukünftige Hundeführer möchte sich den von den Vereinen vorgeschriebenen Prüfungen stellen.
Das kann zeitliche Gründe haben, oder auch durch eine generelle Abneigung gegenüber der „Vereinsmeierei“ begründet sein. Für andere wiederum ist die Zucht kein Thema. Sie verzichten daher freiwillig z.B. auf die notwendigen Anlageprüfungen. Trotzdem möchten Sie einen brauchbaren Jagdhund führen, schon alleine, um rechtlich abgesichert zu sein. Und genau das bietet die Brauchbarkeitsprüfung. Problematisch sind in diesem Zusammenhang die länderspezifischen Anforderungen. Es herrscht dringender Handlungsbedarf, diese zu vereinheitlichen.
Klar ist auch, dass alleine eine bestandene Brauchbarkeitsprüfung noch keinen perfekten Vierbeiner macht. Sie legt lediglich den Grundstein für einen brauchbaren Hund. Auch nach der Prüfung geht die Ausbildung weiter. Das ist auch bei der VGP oder anderen Prüfungen der Fall. Vor allem die regelmäßige Arbeit mit dem Jagdhund draußen im Revier sorgt dafür, dass Führer und Vierbeiner zu einer leistungsfähigen Einheit verschmelzen.
Florian Standke, Crossmedia-Redakteur der dlv-Jagdmedien
Kontra
Wenn man die Brauchbarkeitsprüfungsordnungen der einzelnen Bundesländer vergleicht, so wird einem schnell klar, dass hier zahlreiche unterschiedliche Anforderungen an Hund und Führer gestellt werden. Habe ich beispielsweise meinen Jagdhund in Bayern zur einer BP geführt, gilt dieser im angrenzenden Thüringen jedoch nicht als brauchbar zur Nachsuche auf Schalenwild. Der Grund ist die unterschiedliche Länge der geforderten Riemenarbeit. In Bayern beträgt diese 300 Meter, in Thüringen ist sie doppelt so lang.
Dieses „Wirrwarr“ beruht auf den unterschiedlichen gesetzlichen Verankerungen. Auf absehbare Zeit kann mit keiner einheitlichen Lösung der Bundesländer gerechnet werden. Hundeführer, die regelmäßig auch in anderen Bundesländern ihrer Passion nachgehen, sollten sich daher mit den aktuellen Prüfungsordnungen auseinandersetzen. Damit der Vierbeiner dennoch grenzüberschreitend eingesetzt werden kann, wäre das Absolvieren einer Verbandsprüfung (z.B. VGP) eine Möglichkeit. Diese besitzen in der Regel die gleichen oder noch höhere Anforderungen wie die Brauchbarkeitsprüfungen.
Daneben fördert das Einarbeiten weiterhin die Bindung des Gespanns. Und mal ehrlich: Welchem Hundeführer macht die Arbeit – und sei es nur eine kleine Gehorsamsübung während des Spaziergangs – mit seinem vierbeinigen Jagdkollegen keine Freude?
Eva Grun, Crossmedia-Redakteurin der dlv-Jagdmedien
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