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Schalldämpferentsorgung

Achtung, Stolperfalle!

Schalldämpfer sind wesentlichen Teilen von Waffen gleichgestellt und müssen daher entsprechend entsorgt, also an geeigneter Stelle abgegeben werden werden. In jedem Fall braucht man einen Nachweis darüber, dass der Schalldämpfer vernichtet ist.

Auch wenn das Thema „Schalldämpfer in der Jagd“ noch ein relativ junges ist, so stellt sich doch die Frage: Was macht man mit der Flüstertüte, wenn ihre Lebenszeit vorüber ist? Wichtig ist dabei zu wissen, dass ein Schalldämpfer wesentlichen Teilen einer Feuerwaffe, genauer gesagt einer halbautomatischen Büchse, gleichgestellt ist. Deswegen muss der Dämpfer genauso behandelt, also auch entsorgt werden. Dabei sind auch die neuen Regeln gemäß des NWR zu beachten, das lückenlos Buch darüber führt, was mit der „Waffe“ geschieht.

Auch wenn jeder sein Eigentum vernichten darf, kann es unter Umständen zu Problemen mit der Behörde kommen.

  • Abgabe bei der Waffenbehörde: Den einfachsten Weg stellt der zur Waffenbehörde dar. Dort kann der Besitzer seinen Schalldämpfer abgeben, aus seiner Waffenbesitzkarte austragen lassen, und die Behörde übernimmt die weitere Meldung beim NWR und veranlasst die Vernichtung des Dämpfers.
  • Abgabe an Händler: Wem nun der Weg zu weit ist, um seinen Schalldämpfer bei der Behörde abzugeben, der kann ihn auch an einen autorisierten Händler, Büchsenmacher oder an einen Hersteller abgeben. Von diesem bekommt der Besitzer eine Bescheinigung, der die Vernichtung bestätigt und legt diese dann der Waffenbehörde vor, die die entsprechenden Änderungen in der WBK vornimmt. Die Dokumentation übernimmt dann der Händler, Büchsenmacher etc. und vernichtet den Schalldämpfer entsprechend.
  • Selbst vernichten: Natürlich hat jeder auch das Recht, sein Eigentum zu vernichten. In diesem Falle muss er es aber nachweisen, damit die entsprechenden Änderungen vorgenommen werden können. Allerdings kann bei enger Auslegung des Gesetzes selbst die Vernichtung eines Schalldämpfers als „Bearbeiten“ ausgelegt werden. Denn wer in Deutschland Schusswaffen oder Munition herstellen, bearbeiten oder instand setzen möchte, der braucht dazu eine entsprechende Waffenherstellungserlaubnis.
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