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Naturschutz

EU-Kommission verklagt Deutschland

Deutschland sei seiner Pflicht im Naturschutz nicht nachgekommen.

Grund hierfür sei die mangelnde Erfüllung von Vorgaben im Bereich Naturschutz. So sollen die Naturschutzgebiete nicht ausreichend ausgeweitet sowie die FFH-Richtlinie nicht in gefordertem Maße umgesetzt worden sein. Bereits 2015 habe man ein Vertragsverletzungsverfahren im Bereich Naturschutz gegen Deutschland eingeleitet. Die Frist für einige von der Kommission geforderte Punkte sei seit mehr als zehn Jahren abgelaufen.

„Darüber hinaus ist die Kommission der Auffassung, dass die für Standorte in Deutschland festgelegten Schutzziele nicht ausreichend quantifiziert, messbar und meldepflichtig sind“, so eine Pressemitteilung der Kommission. Die Pressestelle des Europäischen Gerichtshof konnte gegenüber der Redaktion bislang keine weiteren Angaben zur Klage machen. Insbesondere im Hinblick auf den „Green Deal“ sowie die EU-Biodiversitätsstrategie sei es immens wichtig, den Verlust der Biodiversität durch ihren Schutz und Wiederherstellung zu stoppen. Das Ziel des im Dezember 2019 vorgestellten Konzepts ist, dass Europa bis 2050 als erster Kontinent klimaneutral wird. Die EU-Biodiversitätsstrategie will den Verlust an biologischer Vielfalt eindämmen und Ökosysteme erhalten bzw. wiederherstellen.

Kommentar von Hannah Reutter

DER ZWEITE SCHRITT VOR DEM ERSTEN?

Verblüffend. Die Europäische Union verklagt Deutschland wegen mangelndem Naturschutz. Nicht nur für mich wirft das Fragen auf. Sicher, Baustellen in dem Bereich gibt es und das nicht zu knapp. Aber im Bereich Naturschutz ist die Bundesrepublik sicher nicht das Schlusslicht in der EU. Insbesondere die FFH-Richtlinie ist natürlich etwas, worauf wir in Deutschland immer verweisen - und nun wird eine Nichteinhaltung dieser Forderungen Grund für ein Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof? Was bedeutet dies dann für Arten, wie Luchs und Wolf, welche auf dieser Liste stehen? Vor allem beim emotionalen Thema Wolf wird immer und immer wieder auf die FFH-Liste verwiesen. Die Debatten um Abschüsse, um Nutztiere zu schützen, werden hoffentlich nicht von dem Verfahren beeinflusst.

In welchem Punkt ich der EU zustimme, ist der Schutz heimischer Arten: Durch invasive Arten, wie den Waschbären, werden heimische Arten stark bedroht. Doch das wird momentan nicht gesehen. Mehr Biodiversität bedeutet für mich auch, mehr Möglichkeiten für die Jäger zu schaffen, invasive Arten zu bejagen. Seit Jahren wird eine strenge Bejagung gefordert, stattdessen werden die Jagdzeiten nicht verlängert, sondern immer mehr eingeschränkt. Gerade beim Waschbär wächst uns das über den Kopf! Lösungen müssen her! Stattdessen verkürzt Baden-Württemberg sogar noch die Jagdzeit auf den Waschbär und begründet dies mit Jagdruhe. Gleichzeitig fordert die Bundeslandwirtschaftsministerin mehr Rehe zu schießen, welche laut Klöckners Aussage die Bäume in Wirtschaftswäldern schälen. Der Fokus muss endlich auf invasive Arten statt aufs „böse“ Schalenwild gelenkt werden. Dann kann es mit Naturschutz auch was werden. Es bleibt der heimischen Tierwelt nur zu wünschen, dass das Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof wirkliche Einflüsse auf die Entwicklung in Deutschland und vielleicht sogar das neue Bundesjagdgesetz nehmen kann.

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