Jägerschaft Stade
Versammlungen
Sowohl bei der Herbstversammlung im Gasthaus Sieb in Wolfsbruchermoor als auch im Gasthaus Kröger in Ohrensen sorgten zahlreiche Jagdhornbläser für den musikalischen Rahmen. JS-Vorsitzender Peter Hatecke informierte die Mitglieder über die neuesten Entwicklungen seit dem Kreisjägertag wie z.B. die Pläne der niedersächsischen Landesregierung zur Verschärfung des Jagdgesetzes, die noch in diesem Jahr zu erlangenden Termine für Schießnachweise, das neue Verfahren im Zusammenhang mit der Förderrichtlinie, die auf Grundlage der Zuwendung des Landkreises Anwendung findet sowie die Zurverfügungstellung von weiteren Betonrohrfallen im Landkreis Stade.
In diesem Jahr hat die Leiterin der „Ökologischen Station Stade“, Maria Huber, den Jägern ihre Arbeit vorgestellt. Die Ökologische Station Stade betreut über 11.000 Hektar an Landschafts- und Naturschutzgebieten und hat hierbei zahlreiche Berührungspunkte mit den jeweiligen Revieren. Die wesentlichen Ziele sind die Erhaltung und Entwicklung wertvoller Lebensräume und Arten entlang der Fließgewässer Schwinge, Aue/Lühe und Este, ihren Nebengewässern und ihren Auen sowie der Erhaltung und Entwicklung wertvoller Moor- und Heidegebiete und ihrer Arten.
In diesem Zusammenhang gibt es eine enge Zusammenarbeit mit der Jägerschaft im Landkreis Stade, die auch im Fachbeirat vertreten ist. Dem Fachbeirat gehören außerdem noch die Angel- und Unterhaltungsverbände sowie Naturschutzorganisationen an.
Ein weiterer Vortrag im Rahmen der Herbstversammlungen waren die Ausführungen von Rechtsanwalt Mathis Kreyer zum Jagd- und Waffenrecht. Im Vordergrund stand bei dem Vortrag die umstrittene Waffengesetzänderung, die seit dem 1.1.2024 in Kraft ist. Zentrales Anliegen der Waffengesetzänderung ist die Ausweitung des Waffenverbotes. Es gilt bei öffentlichen Veranstaltungen ab sofort für sämtliche Messer. Das Verbot erstreckt sich auch auf den öffentlichen Personenverkehr. Ausnahmen gibt es nur, wenn ein Messer nicht zugriffsbereit oder zu einem allgemein anerkannten Zweck mitgeführt wird.
Hierzu gibt es eine Reihe von Ausnahmen wie z.B. das Führen eines Messers im Zusammenhang mit der Jagd. Allerdings blieb festzuhalten, dass es eine erhebliche Rechtsunsicherheit bei der Thematik gibt. Des Weiteren wurden die Mitglieder über das Vererben von Waffen und die damit im Zusammenhang stehenden Vorkehrungen informiert.
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