Landesjägerschaft Niedersachsen
Landeswettbewerb im Jagdhornblasen 2023
Für den Wettbewerb ist die DJV-Vorschrift für das Jagdhornblasen in der aktualisierten Fassung von 2011 (zu finden unter www.jagdverband.de bzw. www.kellerjagdhorn.de) maßgebend, soweit nachfolgend keine anderweitigen Regelungen getroffen worden sind.
Startberechtigung
- Startberechtigt sind Jagdhornbläsergruppen aus Jägerschaften und Hegeringen als Untergliederungen der LJN. Die Jagdhornbläserinnen und Jagdhornbläser dieser Gruppen müssen Mitglied der LJN sein (belegt durch eine Sammelbescheinigung der jeweiligen Jägerschaft). Zugelassen sind weiterhin Gästegruppen aus anderen Landesjagdverbänden und aus dem Ausland. Sie nehmen unter den gleichen Bedingungen wie die Gruppen aus Niedersachsen teil, werden aber gesondert bewertet. Jede Jägerschaft und jeder Hegering kann mehrere Bläsergruppen anmelden. Die Vorsitzenden der Jägerschaften und Hegeringe bestätigen mit Ihrer Unterschrift, dass die in den Teilnehmerlisten aufgeführten Bläser Mitglieder der LJN sind. Die Nichtbeachtung dieser Vorschrift kann zu einer Disqualifikation führen. Sollten sich zum Meldetermin weniger als insgesamt (Es und Kür) 40 Gruppen angemeldet haben, so behält sich die LJN vor, den Wettbewerb kurzfristig abzusagen. Jegliches Blasen/Üben ist im hörbaren Bereich des Austragungsortes nicht gestattet und führt zur Disqualifikation.
Teilnahme
- Jeder Jagdhornbläser darf nur in einer B-Horn-Gruppe und davon unabhängig in einer Es-Horn-Gruppe starten. Nur der musikalische Leiter darf in mehr als einer Bläsergruppe mitwirken. Musikalischer Leiter ist derjenige, der die Bläsergruppe auf den Wettbewerb hin ausgebildet hat und am Wettbewerbstag auch führt. Die Zahl der Bläser in einer Gruppe ist nicht vorgeschrieben, es müssen jedoch alle vorzutragenden Stimmen ausreichend besetzt sein. Die Reihenfolge des Auftretens entscheidet das Los.
Preise
- Alle teilnehmenden Jagdhornbläsergruppen erhalten eine Urkunde; jeder aktive Teilnehmer eine Hornfesselspange; Die erstplatzierte niedersächsische Gruppe in jeder Wertigkeitsstufe erhält einen Sachpreis. Hornfesselspangen und Wertungsbögen werden nicht nachgesandt.
Anmeldung
- Die Anmeldung erfolgt mit dem dafür vorgesehenen Meldebogen. Alle Meldebögen und die Noten der Vortragsstücke sind zu senden an: Landesjägerschaft Niedersachsen e.V., Schopenhauerstr. 21, 30625 Hannover oder per Mail an info@ljn.de
Meldeschluss
- Der Meldeschluss für B- und Es-Hörner ist der 24. April 2023. Nach Eingang der Anmeldung erhält jede Bläsergruppe einen Zwischenbescheid sowie nach Auslosung der Startreihenfolge ausführliche Informationen zum Ablauf des Wettbewerbs.
Nenngebühr
- Die Nenngebühr beträgt in jeder Wertungsstufe je Bläsergruppe 130 Euro und ist bis zum 27. Mai 2023 mit Angabe der Wertigkeitsstufe und der Bläsergruppe auf das Konto der LJN bei der Norddeutschen Landesbank, IBAN DE85 2505 0000 0101 0295 93 zu überweisen. Anmeldungen werden erst mit Zahlung des Nenngeldes wirksam. Nenngeld ist Reuegeld; keine Rückerstattung bei Nichtantritt.
Gesamtleitung
- Landesobfrau für das Jagdhornblasen, Sigrid Tönnies, Erlte 8, 49429 Visbek, Telefon: 0152/22569131.
Datenschutz
- Zum Datenschutz verweisen wir auf Anlage A (siehe unten).
(I.) Kür-Wertungsblasen der B-Hörner
- Zulassung von Instrumenten
- Beim Wettbewerb im Kür-Wertungsjagdhornblasen der LJN werden nur Bläsergruppen zugelassen, die Jagdhörner in B-Stimmung führen. Er ist offen für gemischte Gruppen sowie für reine Fürst-Pless-Horn-Gruppen. Die Fürst-Pless-Hörner müssen in traditioneller zweiwindiger Bauart gefertigt sein. Ventilhörner dürfen nur dann zum Einsatz kommen, wenn sie in Naturhornhaltung ohne Betätigung der Ventile benutzt werden.
- Schwierigkeitsstufen
- Der Landeswettbewerb wird – ausgehend vom Schwierigkeitsgrad der vorgetragenen Kürstücke – in drei Wertigkeitsstufen durchgeführt: Unterstufe, Mittelstufe, Oberstufe.
- Die Eingruppierung der Bläsergruppen in die jeweilige Wertigkeitsstufe erfolgt anhand von Beispiellisten (Anlage B, siehe unten). Nicht dort aufgeführte Kürstücke müssen dem Grad der Schwierigkeit entsprechend eigenständig der Wertigkeitsstufe zugeordnet werden. Der Landesobfrau im Jagdhornblasen bleibt es vorbehalten, die Stimmigkeit der Eingruppierung zu prüfen und bei Auffassungsunterschieden in Abstimmung mit dem jeweiligen musikalischen Leiter Korrekturen vorzunehmen.
- Vortrag
- Jede teilnehmende Bläsergruppe trägt zwei frei gewählte Stücke des Jagdmusikrepertoires vor (keine Allgemeine-, Tot- oder Leitsignale). Soweit die Werke mehrstimmig sind, müssen alle notierten Stimmen vorgetragen werden.
- Notenmaterial
- Die Partituren der gewählten Vortragsstücke müssen gut lesbar und der Ablauf klar erkennbar sein. Sie sind in einfacher Ausfertigung der Anmeldung beizufügen. Die Autoren der Vortragsstücke müssen möglichst mit vollständiger Postanschrift gesondert aufgeführt werden, damit rechtzeitig die GEMA-Meldung erfolgen kann.
- Bewertung
- Die Jagdhornbläsergruppen werden durch ein Gremium von fünf Wertungsrichtern, die dem Anforderungsprofil entsprechen, nach den DJV-Vorschriften für das Jagdhornblasen beurteilt. Alle Gruppen können – sofern der Wunsch im Anmeldeformular geäußert wird – im Anschluss an den Auftritt ein persönliches Beratungsgespräch am Richtertisch führen (musikalischer Leiter und eine weitere Person). Die Bewertung jedes Wertungsrichters erhält die Bläsergruppe bei der Siegerehrung.
(II.) Es-Horn-Blasen
- Zulassung von Instrumenten
- Startberechtigt sind Bläsergruppen mit Es-Parforce-Hörnern und/oder Parforce-Umschalthörnern B/Es.
- Vortragsstücke
- In der Klasse Es sind drei Stücke jagdlichen Charakters nach eigener Wahl unter Beachtung folgender Rahmenbedingung vorzutragen:
- a. Zusammen mit der Anmeldung zum Landeswettbewerb reicht jede Gruppe aus ihrem Repertoire die Noten von 3 Vortragsstücken ein (möglichst jeweils 1 Stück aus Deutschland, Österreich/Böhmen und Frankreich). (Einfache Ausfertigung als gut leserliche und kopierfähige Partitur im Format DIN A4, einseitig bedruckt, nicht geklammert). Auf der Partitur sind der Name des Komponisten (GEMA) und der Bläsergruppe anzugeben. Bitte keine Partituren per Fax.
- b. Das Stück muss mind. 24 Takte lang (einschl. Wiederholungen) und mind. 4-stimmig gesetzt sein. (Le Clocher de Dampièrre (J. Levitre) ist zulässig).
- c. Keine längeren Soli-Passagen (Bewertung liegt auf Gruppenvortrag)
- d. Keine Stücke aus der Hubertusmesse (Hubertusmarsch ist zulässig).
- e. Eine Bewertung nach der Schwierigkeit erfolgt nicht, jedoch werden Stücke, die der Kategorie „leicht“ zugeordnet werden können, zum Wettbewerb nicht zugelassen. In Zweifelsfällen setzen Sie sich bitte vor Abgabe der Meldung mit der Landesbläserobfrau in Verbindung.
- Wertungsordnung
- Für die Durchführung des Es-Horn-Wettbewerbes wird nur eine Klasse gebildet. Die Gruppenstärke wird nicht verbindlich vorgeschrieben. Bei allen Vortragsstücken muss jede Stimme ausreichend besetzt sein. Es müssen alle notierten Stimmen vorgetragen werden. Die Wertungsstücke sind in der angegebenen Reihenfolge vorzutragen. Vor dem ersten Wertungsstück ist das Anblasen eines nicht zum Wettbewerb gehörenden Stückes (max. 4 Takte) erlaubt. Die Bewertung der Vortragsstücke beginnt mit „Horn auf“ und endet nach dem Absetzen der Hörner. Notenvorlage und Dirigenten sind nicht zugelassen. Das Geben von Minimalzeichen ist erlaubt.
- Bewertung
- Die Bewertung erfolgt durch 5 sachverständige Richter (gemäß Anforderungsprofil), die jedes Vortragsstück für sich durch Einzelpunktevergabe wie folgt bewerten: Gesamteindruck 5 Punkte, Tonreinheit 30 Punkte, Klangkultur 30 Punkte, Notengerechter Vortrag 30 Punkte. Als Höchstpunktzahl können 855 Punkte erreicht werden.
- Bundeswettbewerb im Es-Horn-Blasen
- Diejenigen Es-Horn-Gruppen, die am diesjährigen Niedersächsischen Landeswettbewerb in der Klasse Es teilgenommen haben, erhalten das Startgeld für den DJV-Es-Horn-Bundeswettbewerb 2025 von der LJN, falls sie daran teilnehmen.
Anlage A
Datenschutz in der LJN und seinen Untergliederungen
- Wir freuen uns über Ihr Interesse am Landeswettbewerb im Jagdhornblasen 2023 – Kür-Wertungsblasen B- und Es-Horn. Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist für uns selbstverständlich. Wir beachten die gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzgesetzes (EU-DSGVO, BDSG), des Telemediengesetzes (TMG) und anderer datenschutzrechtlicher Bestimmungen. Wir haben technische und organisatorische Maßnahmen getroffen, die sicherstellen, dass die Vorschriften über den Datenschutz sowohl von uns als auch von externen Dienstleistern beachtet werden.
- Gemäß Art. 13 EU-DSGVO sind personenbezogene Daten alle Daten, die auf Sie persönlich beziehbar sind, z. B. Name, Adresse, E-Mail-Adresse, etc.
- Verantwortlich gemäß Art. 4 Abs. 7 Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) Landesjägerschaft Niedersachsen e.V. Schopenhauerstraße 21 30625 Hannover, Telefon: 0511/53043-0, Telefax: 0511/53043-29, E-Mail: info(@)ljn.de. Unser Datenschutzbeauftragter RA Markus Heinrich, c/o Wolter Hoppenberg Rechtsanwälte PartG mbB, Münsterstraße 1-3, 59065 Hamm, E-Mail: datenschutz@ljn.de.
Zweck der Verarbeitung/Rechtsgrundlage
- Ihre personenbezogenen Daten erheben wir ausschließlich zu dem Zweck der Anmeldung und Durchführung des Landeswettbewerbes im Jagdhornblasen 2023. Anschließend speichern wir Ihre Daten zum Zwecke des Nachweises, dass Sie am Landeswettbewerb im Jagdhornblasen 2023 teilgenommen haben. Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Absatz 1 lit. b) bzw. lit. f) EU-DSGVO. Wir behalten uns vor, über den Landeswettbewerb im Jagdhornblasen 2023 öffentlichkeitswirksam zu berichten. Zum Zwecke der Berichterstattung können im Einzelfall Fotos erstellt werden und auf unserer Internetseite und/oder unseren Social Media-Seiten veröffentlicht werden. Darüber hinaus können einzelne Fotos an die lokale Presse zwecks Berichterstattung weitergegeben werden. Das Anfertigen der Fotos zum Zwecke der Berichterstattung erfolgt auf Grundlage des Kunsturhebergesetzes, welches nach Aussage des Bundesinnenministeriums weiterhin gilt und nicht von den Regelungen der DSGVO verdrängt wird.
Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
- Abhängig vom konkreten Einzelfall können Daten an folgende Empfänger übermittelt werden:
- Mitarbeiter Geschäftsstelle der LJN e.V.
- Mitarbeiter sonstiger Untergliederungen der LJN e.V.
- Dienstleister für postalische und elektronische Zustellungen
- Im Rahmen des Zahlungsverkehrs an Geldinstitute
- Journalisten/Pressestellen-Mitarbeiter
- Speicherdauer
- Die erhobenen Daten speichern wir bis zur Erreichung bzw. Wegfall des Zwecks, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen oder berechtige Interessen unsererseits der Löschung entgegenstehen.
Rechte als Betroffener
- Unter den oben genannten Kontaktadressen können Sie folgende Rechte ausüben, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind:
- Recht auf Auskunft über verarbeitete Daten, Art. 15 DSGVO
- Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten, Art. 16 DSGVO
- Recht auf Löschung, Art. 17 DSGVO
- Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, Art. 18 DSGVO
- Recht auf Datenübertragbarkeit, Art. 20 DSGVO
- Recht zu widersprechen, Art. 21 DSGVO
- Beruht die Verarbeitung ausschließlich auf Ihrer Einwilligung, haben Sie das Recht, die Einwilligung jederzeit ohne Angaben von Gründen zu widerrufen.
Beschwerderecht bei Aufsichtsbehörde
- Sie haben als Betroffener das Recht, sich bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde zu beschweren. Die für uns zustände Aufsichtsbehörde ist: Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen: Barbara Thiel, Prinzenstraße 5, 30159 Hannover, Tel.: +49 511 1204500, Telefax: +49 511 1204599, E-Mail: poststelle@lfd.niedersachsen.de.
Anlage B
Beispiele für die Einstufung in die jeweilige Wertigkeitskategorie:
Unterstufe
- Jägermarsch Nr. 1 (Stief), Jägermarsch Nr. 2 (Stief), Jägermarsch Nr. 3 (Stief), Jägermarsch Nr. 4 (Stief), Jägermarsch Nr. 5 (Stief), Jägermarsch Nr. 6 (Stief), Jägermarsch Nr. 7 (Stief), Jägermarsch Nr. 8 (Stief), Jägermarsch Nr. 37 (Corneli), Hess. Jägermarsch (Friedl), Teckel-Fanfare (JS Oberhausen), Münsterland-Fanfare (Stief), Treibermarsch (Stief), Der Jäger aus Kurpfalz (Stief), Parforcehornmarsch (Stief).
Mittelstufe
- Hirschmarsch (Stief), Hundefanfare (Stief), Holsteiner Reitermarsch (Stief), Kornspringer-Fanfare (Komp. unbekannt), Ehrenfanfare (Stief), Waldkauz-Polka (Ebneter), Auf, auf zum fröhlichen Jagen (Stief), Uelser Jägermarsch (Zirkel), Jagdfanfare (Stief), Eichsfelder Jägermarsch (Lindner), Hubertusmarsch (Stief), Festmarsch (Stief), Ländler (Stief), Starhembergfanfare (Johann Hayden), Tannengrundfanfare (Rudolf Adam), Lönsberg-Ruf (K. Zirkel)
Oberstufe
- Echofanfare (Stief), Alpenjägermarsch (Stief), Hubertusgruß (Stief), Waldtreiben (Stief), Waldchoral (Stief), Schützenmarsch (Stief), Morgenruf (Neuhaus), Festliche Fanfare (Stief), Lustige Jäger (Stief), Weckruf (Stief), Waidmannsheil (Stief), Ständchen (Stief), Abendfrieden (Stief), Der Gschaftlhuber (Welsch), Schnepfenstrich (Michael Welsch), Fröhliche Runde (Gottfr. Fercher), Wadlbeißer (M. Welsch), Im Wald und auf der Heide (Welsch)
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