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Waffenrechtsverschärfung

Ministerin plant Verbot von Halbautomaten

Ein ganz normales Jagdgewehr. Doch das System der zivilen Browning BAR fußt auf dem des militärischen Vorgängers. Reicht das schon aus, um das Waffenmodell zu verbieten?

Experten sehen in einer solchen Gesetzesverschärfung keinen Sicherheitsgewinn.

Mitte Dezember 2022 kündigte Bundesinnenministerin Nancy Faeser an, das Waffengesetz verschärfen zu wollen. Die Aussage fiel im Zuge der Festnahmen von Personen aus der Reichsbürger-Szene, denen die Bildung einer terroristischen Vereinigung vorgeworfen wird. Zu konkreten Inhalten des Gesetzesentwurfs wollte sich das Bundesinnenministerium (BMI) gegenüber der Redaktion nicht äußern.

Nur so viel: Ein Verbot von „kriegswaffenähnlichen“ halbautomatischen Waffen und weitere Maßnahmen seien geplant. „Kriegswaffenähnlich“ – ein Begriff, der im deutschen Waffenrecht nicht vorkommt. Gegenüber „zdf.de“ äußerte sich der Anwalt für Waffen- und Jagdrecht, Torsten Seiffert, kritisch: „Waffenrechtlich ist der Begriff ‚kriegswaffenähnlich‘ nicht zutreffend. Das Aussehen einer Waffe hat nichts mit ihrer Gefährlichkeit zu tun“, so der Experte.

Im selben Beitrag erklärt der Waffenexperte Lars Winkelsdorf die aktuelle Debatte als einen „Ausdruck von Hilflosigkeit“ und als eine „aus den USA importierte Mediendebatte“. Der Tenor der Experten: Das deutsche Waffenrecht ist streng genug, es müsse nur angewendet werden.

Verbände lehnen eine Waffengesetzverschärfung ab

Gegenüber dem NJ äußerten sich der Deutsche Jagdverband (DJV) und der Verband Deutscher Büchsenmacher (VDB) zu Faesers Plänen. Für den DJV handelt es sich um „reinen Aktionismus und Alleingang“. Kommt der Gesetzesentwurf, wird sich „der DJV entschieden dagegenstellen“, so der Verband.

In der Jägerschaft zirkulierten über 100.000 halbautomatische Jagdwaffen. „Und die allermeisten gehen damit verantwortungsvoll um“, weshalb ein etwaiges Verbot völlig unangebracht sei. Für den VDB ist das Vorgehen sehr undurchsichtig. Ohne offiziellen Gesetzesentwurf ist unklar, ob nur Langwaffen oder auch halbautomatische Kurzwaffen betroffen sein werden.

Möglich sei laut dem VDB auch eine Wiederbelebung des Anscheinswaffenparagraphen: das Verbot von zivilen Waffen, die wie sogenannte Kriegswaffen aussehen. Dieses Vorhaben war einst revidiert worden, da kein zusätzlicher Sicherheitsgewinn verzeichnet wurde. Faeser konnte bisher keine Zahlen vorlegen, die aufzeigen, dass eine aufgewärmte Version dieses Gesetzes mehr Sicherheit bringe.

Für den Verband ist klar: „Mit der bisherigen Äußerung stellt sich der VDB gegen solch ein Verbot!“ Der Verband stehe „für ein faires, sicheres und praxisgerechtes Waffenrecht. Veränderungen müssen messbare Sicherheitsgewinne prognostizieren und später nachweisen.“ Dass die aktuelle Gesetzeslage ausreiche, zeige Bayern. „Innenminister Herrmann hat im Gespräch mit der ‚SZ‘ angegeben, dass von 2016–2022 mehr als 900 Schusswaffen von Reichsbürgern eingezogen wurden.“

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