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Novellierung des NJagdG

Gesetzentwurf in Verbandsanhörung

Nach Vorstellung der Landesregierung soll der Jagddruck auf das Schalenwild in Niedersachsen zunehmen.

Während die begleitende Pressemeldung der Staatskanzlei noch eher sachlich gehalten war, hat die Überschrift einer Agenturmeldung dazu – „Zu viel Wild in Niedersachsen? Land erleichtert Jagd“ – für erhebliche Irritationen gesorgt, da diese vielfach in anderen Medien übernommen wurde. Diese verknappte Überschrift der Agenturmeldung spiegelt aber in keiner Weise die Situation in Niedersachsen wider.

Fakt ist, dass das Thema Wild und Wald an einigen Punkten in unterschiedlichen Paragraphen im Gesetzentwurf behandelt wird. Fakt ist auch, dass die Landesjägerschaft an vielen dieser Punkte nicht mitgehen und dagegen kämpfen wird – dies betrifft sowohl die geplanten Regelungen zum Elterntierschutz wie auch zur Abschussplanung. Dem Entwurf selbst ist ein etwa eineinhalbjähriger konsultativer Prozess vorausgegangen, bei dem das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) in Arbeitsgruppensitzungen u.a. mit der LJN, aber auch mit verschiedenen anderen Verbänden und Institutionen inhaltliche Vorstellungen zu einzelnen Punkten gesammelt und diskutiert hat. Das Novellierungsverfahren des NJagdG befindet sich noch zu einem sehr frühen Zeitpunkt, aber leider geht aus dem nun vorliegenden Entwurf hervor, dass das ML in einigen entscheidenden Punkten der Argumentation der LJN aus diesen Vorgesprächen bisher nicht gefolgt ist bzw. gegenteilige Positionen vertritt. Die Landesjägerschaft wird im Rahmen der Verbandsanhörung eine detaillierte Stellungnahme abgeben. Aufgrund der sechswöchigen Frist zur Abgabe – der 19. März ist der Stichtag – wird diese in einem sehr stringenten Abstimmungsprozess unter Beteiligung der Jägerschaften und Bezirke sowie des Erweiterten Vorstands und des Präsidiums erarbeitet und abgestimmt. Da dieses interne Abstimmungsverfahren zu Redaktionsschluss des Niedersächsischen Jägers noch nicht abgeschlossen war, geben wir im Folgenden nur einige der wichtigsten Kernpunkte wieder, die sich bereits jetzt herauskristallisieren und die wir auch im Rahmen unserer Stellungnahme detailliert aufgreifen werden.

Regelung zum Waldumbau jagdlich nicht umsetzbar

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