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Vor Kommunal- und Bundestagswahl

Das sagen die Parteien

Trotz steigender Besätze wurde die Jagdzeit auf Nonnengänse verkürzt (Symbolbild).

NJ: Zu Beginn: Halten Sie die aktuell geltenden jagd- und waffenrechtlichen Vorschriften für ausreichend oder sehen Sie Verbesserungsbedarf? Wenn ja, welche Änderungen streben Sie und Ihre Partei an?

MdL Tobias Heilmann als jagdpolitischer Sprecher der SPD: Wir als SPD-Fraktion haben uns über die bundespolitischen Bestrebungen mit der Kabinettsvorlage gefreut und mussten nun leider das Scheitern durch die Unionsfraktionen der Bundesnovelle zur Kenntnis nehmen.

MdL Sebastian Lechner als Generalsekretär der CDU: Wir wollen mit der Novellierung des Niedersächsischen Jagdgesetzes unter anderem die jagdliche Nutzung von Nachtsicht- und Nachtzieltechnik ausweiten.

Bisher war nur die Bejagung von Schwarzwild im Zuge der ASP Bekämpfung zulässig. Eine Ausweitung auf Raubwild halten wir für sinnvoll. Außerdem wollen wir einen Schießnachweis als Voraussetzung zur Teilnahme an einer Bewegungsjagd einführen. Jägerinnen und Jäger sollen in diesem Fall nachweisen, dass sie mindestens einmal im Jahr mit Flinte und/oder Büchse trainiert haben. Das entspricht exakt der Regelung, welche auf Bundesebene seit Jahren unstrittig ist, aber bisher nicht verabschiedet wurde.

Wie sieht die Jagd der Zukunft aus?

MdL Miriam Staudte als agrar- und jagdpolitische Sprecherin der Grünen: Wir setzen uns schon seit langem für verpflichtende Schießübungen ein, wenn man zur Jagd gehen möchte. Verantwortungsbewusste Jagdausübende tun dies ja auch bereits. Häufig kursiert das Gerücht, wir wollten Jägern die Lagerung der Waffen verbieten.

Richtig ist: Grundsätzlich wollen wir die Lagerung von Schusswaffen in Privathaushalten untersagen. Es soll allerdings ausdrücklich Ausnahmen für Jägerinnen und Jäger geben, da hier natürlich ein öffentliches Interesse besteht und alles andere nicht praxistauglich wäre. Darüber hinaus wollen wir Privatpersonen die Nutzung (halb) automatischer Schusswaffen verbieten und objektive Kriterien für eine besondere Gefährlichkeit wie beispielsweise die Anzahl der Selbstladungen oder die Magazinkapazität, festlegen, um die Wahrscheinlichkeit von Amokläufe zu verringern.

Eine Jagd mit (halb) automatischen Waffen ist meiner Meinung nach nicht waidgerecht und macht den Jagdschein für Menschen, die unter „nicht zuverlässig“ einstufen würde, erst interessant. Die unter der GROKO immer fortschreitende Aufweichung des Elterntierschutzes halte ich auch nicht für tierschutzgerecht.

MdL Hermann Grupe als agrar- und jagdpolitischer Sprecher der FDP: Wir Freie Demokraten stehen für einen schlanken Start und übersichtliche Gesetze. Die legalen Waffenbesitzer dürfen nicht weiter belastet werden. Sie zeigen durch die geringe Quote an Rechtsverstößen, dass sie eher entlastet, als belastet werden müssen.

AfD: Ja. Weitere Verschärfungen streben wir nach derzeitigem Stand nicht an.

NJ: Mit dem Erlass der REACH-Verordnung trat vor einiger Zeit eine Bleiminimierungsstrategie in Kraft. Halten Sie ein generelles Bleiverbot bei der Jagdausübung für notwendig?

SPD: Die Verordnung 2021/57 der Kommission zur Änderung des Anhangs XVII der REACH-Verordnung in Bezug auf Blei in Schusswaffen in oder um Feuchtgebiete wurde vor kurzem im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Wie in dieser Verordnung vorgeschrieben, treten die Bestimmungen ab dem 15. Februar 2021 in Kraft, mit einer Übergangsfrist von 24 Monaten (bis zum 15. Februar 2023). Oder 36 Monate (bis zum 15. Februar 2024) für diejenigen Mitgliedsstaaten, deren Feuchtgebiete mehr als 20% des gesamten nationalen Territoriums ausmachen und die ein vollständiges Verbot der Verwendung und des Inverkehrbringens von Bleischrot vorschlagen möchten.

Die Sache ist damit mit Blick auf Feuchtgebiete geregelt. Darüber hinaus erscheint ein Verbot von bleihaltiger Büchsenmunition, größer kleinkalibrige Munition .22 sinnvoll, s. Änderung Bundesrechtsvorschlag

CDU: Ein Bleiverbot ist wenig sinnvoll. Die Bleiminderungsstrategie ist daher zu begrüßen. Ein generelles Bleiverbot kann, wenn es sich z.B. um seltene oder exotische Kaliber handelt, wie eine Enteignung wirken. Auch ist zu hinterfragen, ob der Aspekt des Gesundheits- und Umweltschutzes konterkariert wird, wenn anstelle des „giftigen“ Bleis andere Metalle, welche zum Teil noch toxischer sind, als Äquivalente eingesetzt werden.

Wir als CDU verfolgen die Strategie so wenig Blei wie möglich, aber so viel wie nötig. Somit kann auch die Jägerschaft ihren Beitrag zum Umweltschutz leisten ohne unverhältnismäßige Verbote. Mit Blick auf die Forderung des schnellen, schmerzfreien Tötens gilt es, die Alternativen zum Schrotschuss genau zu prüfen - ganz abgesehen vom Sicherheitsaspekt. Stichwort: Abprallverhalten.

Grüne: Eine Jagd mit „Pulver und Blei“, wie es so schön heißt, ist heutzutage nicht mehr zeitgemäß. Nach Berechnungen der European Chemicals Agency (ECHA) landen bisher jährlich mehr als 14.000 Tonnen Bleimunition in Europas Umwelt. Gleichzeitig verenden über 1 Millionen Vögel an Bleivergiftungen. Die Entwicklung von Alternativen ist sehr vorangeschritten, so dass man auch nicht mehr die geringere Tötungswirkung als Argument gelten lassen kann. Ein generelles Bleiverbot auch für die Jagd ist deswegen nur folgerichtig.

Wie können Offenlandarten weiter gefördert werden?

FDP: Wir Freie Demokraten stehen für eine eins zu eins Umsetzung von europarechtlichen Vorschriften, ohne noch weitere Belastungen für die Bürger auf zu satteln. Wenn es um die Minimierung von Blei geht, darf der Tierschutzaspekt durch die gute Wirkung von Bleimunition einer isolierten Schutzgüter Betrachtung nicht weichen. Minimaler Bleieintrag bei maximaler Tötungswirkung muss erzielt werden. Bis dahin brauchen wir großzügige Übergangsregelungen.

AfD: Nein. Die AfD-Bundestagsfraktion setzt sich dafür ein, dass es keine gebietsunabhängigen generelle Verbote beziehungsweise unverhältnismäßige Einschränkungen von Bleimunition gibt. Wir sind der Auffassung, dass die bestehenden gesetzlichen Regelungen zur Einschränkung der Bleimunitionsverwendung sowie das eigenverantwortliche Verhalten der Anwender bereits ausreichend sind, um den Erfordernissen des Tier-, Umwelt-, und Gesundheitsschutzes zu genügen. Unser dementsprechender Antrag wurde im Deutschen Bundestag leider mehrheitlich abgelehnt (BT-Drs. 19/22924).

NJ: Nach jahrzehntelangen Anstrengungen der niedersächsischen Jägerinnen und Jäger verzeichnen wir aktuell einen positiven Trend bei den Besätzen der Offenlandarten. Sehen Sie Möglichkeiten, diese Bemühungen künftig stärker zu fördern?

SPD: Alle mir bekannten Untersuchungen weisen darauf hin, dass das Niederwild hochgradig von einer Verbesserung der Lebensraumstruktur abhängig ist. D.h., mehr Brachfläche, mehr Blühstreifen, mehr Honigweiden, mehr Feldgehölze, mehr Hecken, mehr Obststreuwiesen, kein Ernteschock und keine riesigen Schläge in Monokultur. Insektenschutz und Niederwildschutz gehen hier Hand in Hand. Ich möchte hier gerne auf den „Niedersächsischen Weg“ verweisen, welcher diese Aktivitäten positiv und stark begleiten wird..

CDU: Die konsequente Bejagung von Raubwild ist eine wichtige Säule, um die Offenlandarten weiter zu stärken. In Zukunft werden aber vor allem die Offenlandarten von den Maßnahmen des Niedersächsischen Weges profitieren. Hier müssen wir die Biodiversitätsmaßnahmen zusammen mit den Landwirten, den Umweltverbänden und der Jägerschaft insbesondere für Offenlandarten weiter verbessern.

Ein besonders positives Beispiel ist das maßgeblich von Jägern vorangetriebene Verfahren der Bioenergie aus Wildpflanzen. Dieses wollen wir in der neuen GAP-Förderperiode als Umweltmaßnahme weiter unterstützen.

Grüne: Die niedersächsischen Offenlandschaften sind wichtige Ökosysteme, deren Erhalt uns sehr am Herzen liegt. Insbesondere Intensivierungen in der Landwirtschaft haben in den vergangenen Jahrzehnten zu einer Verschlechterung des Ökologischen Erhaltungszustandes beigetragen, sodass manche Arten heute sehr selten geworden sind.

Insofern ist es zwar schön zu sehen, dass sich beispielsweise die Bestände des Fasans mittlerweile leicht erholt haben, dennoch ist aus meiner Sicht bei bestimmten Arten über eine Ausweitung von Schonzeiten nachzudenken, allein schon wegen der Akzeptanz der Jagd in der Bevölkerung. Mindestens so wichtig sind aber Förderangebote, die die Umwelt- und Lebensbedingungen der betroffenen Arten verbessern können.

Dies können die Anlagen von Hecken und anderen Strukturelementen sein, aber auch ein verändertes Bewirtschaftungsmanagement, beispielsweise bei Art und Zeitpunkt der Mahd. Viele Jägerinnen und Jäger haben einen wachen Blick für die Situation der Bestände in ihren Revieren. Wenn Sie den Dialog mit der Landwirtschaft in Bezug auf die Gestaltung von Naturräumen suchen, ist dies von großem Wert.

FDP: Wir Freie Demokraten haben in Regierungsverantwortung gezeigt, dass Vertragsnaturschutz das Mittel der Wahl einer selbstbestimmten Bevölkerung auf dem Lande ist. Durch Vertrags Naturschutz wollen wir auch weiter Bemühungen belohnen, statt durch Einseitige Verbote immer geringere Akzeptanz für die Naturschutz zu riskieren.

Wald mit Wild oder Wald vor Wild?.

AfD: Für die meisten Offenlandarten ist unserer Auffassung nach eine abwechslungsreiche Feld- und Saumstruktur sowie die Prädatorenbejagung entscheidend. Den positiven Trend in Niedersachsen, der auf den Bemühungen der Jäger beruht, begrüßen wir sehr.

Politisch würden wir diese Arbeit gerne flankieren, indem wir einkommenswirksame Anreize für Bauern schaffen, die freiwillige Umwelt- und Artenschutzleistungen erbringen. Auf diese Weise können Habitate geschaffen und gepflegt werden, die dem gezielten Artenschutz bestimmter Offenlandarten dienen.

NJ: Wie stehen Sie, beziehungsweise Ihre Partei zu der aktuellen „Wald-Wild-Diskussion“?

SPD: Ausgleich von Wald und Wild. Beides muss zusammengedacht werden. Das bedeutet im Kern aber: angepasste Wildbestände, die eine Naturverjüngung zu lassen. In den Wald gehört kein Maschendrahtzaun! Wo keine Naturverjüngung möglich ist, sind die Bestände stärker zu regulieren. Wo aber keine starke Naturverjüngung Notwendig ist, kann die Jagd wie vorher auch durchgeführt werden.

CDU: Die Wald-Wild-Diskussion findet im Rahmen der Bundesjagdgesetznovelle statt. Leider ist sie festgefahren. Der Gesetzentwurf sollte Konflikte zwischen Jägern, Waldbesitzern und Naturschützern ausräumen. Die Forderung nach einer stärkeren Bejagung und somit Verringerung der Bestände des Schalenwildes unter Klimaschutzaspekten durch die Förster und einige Umweltverbände ist durchaus nachvollziehbar.

Es ist auch nachvollziehbar, dass die Jägerinnen und Jäger keine Dienstleister zur Erfüllung sind. Wir als CDU wollen gerade bei so einem elementaren Thema wie klimaresiliente Wälder sowohl einen gesamtgesellschaftlichen Konsens als auch einen Konsens der unmittelbar Betroffenen erreichen. Denn nur so können wir Maßnahmen wie Zäunungen, die Intervalljagd oder angepasste Abschusspläne wirksam umsetzen. Wir müssen es schaffen, unsere Wälder besser zu schützen und dazu gehört auch unserer Meinung nach, eine vernünftig geregelte Bejagung.

Dabei setzen wir auf eine Einigung vor Ort auf Grundlage von Vegetations- und Lebensraumgutachten, die den Zustand des Waldes (Bissschäden durch Tiere) und die Lebensverhältnisse der Tiere (Rückzugsorte, Äsungsflächen) berücksichtigen. So wie es der Entwurf der Bundesjagdgesetznovelle vorgesehen hatte. Aber um es klar und unmissverständlich zu sagen: Die CDU in Niedersachsen steht für Wald und Wild!

Grüne: Wir erleben seit einigen Jahren, wie der Klimawandel in unseren Wäldern voll durchschlägt. Insbesondere flachwurzelnde Nadelbäume sterben zu Tausenden ab. Wir brauchen deswegen einen Waldumbau, der sich auf Mischwälder und die gezielte Pflanzung von Laubbäumen fokussiert. Hier besteht immer die Gefahr, dass Neuanpflanzungen verbissen werden oder Fegeschäden auftreten.

Deswegen müssen die Bestände, insbesondere des Rehwildes, genau in den Blick genommen werden und Schutzmaßnahmen für den Wald ergriffen werden. Dies können Zäune oder andere Einrichtungen mit Barrierefunktion sein, letztlich kann sich aber auch ein regionaler Mehrabschuss positiv auf das Ergebnis auswirken. Denn ein funktionierender Waldumbau kommt am Ende allen zu Gute, auch dem Wild.

FDP: Wir Freie Demokraten haben uns in der Debatte um Wald und Wild klar positioniert. Wir wollen nicht den einen gegen das andere ausspielen, sondern durch wissenschaftliche Unterstützung standortgerechte Lösungen erzielen. Dazu gehört auch die Vereinbarung des Abschusses zwischen Jagdgenossenschaft und Jagdpächtern anstelle eines starren Abschussplanes.

AfD: Die AfD-Bundestagsfraktion bekennt sich zu den bewährten Grundsätzen der waidgerechten Hege und Jagd. Für uns steht fest, dass der von der Bundesregierung initiierte Waldumbau nur gemeinsam mit den Jägern, Grundeigentümern und Forstleuten nach dem Motto „Wald mit Wild“ umgesetzt werden kann. Wir sind der Auffassung, dass das Argument, es könne sich in Deutschland auf Kalamitätsflächen wegen eines zu hohen Wildbestandes kein Wald bilden, nicht zutrifft. Die Hege darf nicht auf rein auf forstwirtschaftliche Aspekte beschränkt werden.

NJ: Die Rückkehr von Großraubtieren wie Wolf und Luchs ist ein großer Erfolg funktionierenden Artenschutzes. Mittlerweile soll es in Niedersachsen mindestens 36 Wolfsrudel geben (Stand Mai 2021). Ab welcher Bestandsgröße halten Sie eine Regulierung für notwendig?

SPD: Eine Bestandsregulierung des Wolfes bedeutet aktives Wildtiermanagement. Dieses ist nur möglich, wenn der günstige Erhaltungszustand festgestellt ist. Deshalb gibt es das Gutachten unseres Umweltministers Olaf Lies zur Population und Populationsentwicklung. Mit diesem Gutachten muss Deutschland einen Antrag bei der EU stellen, um Canis Lupus von Anhang IV in Anhang V FFH-RL zu überführen.

Kurzum: eine Regulierung ist dann notwendig und vor allem erst zulässig, wenn der günstige Erhaltungszustand festgestellt ist. Das müssen wir jetzt nachweisen. Ohne diesen Nachweis könne wir uns ganz viel wünschen, aber es wird nicht helfen.

CDU: Zunächst einmal ist es notwendig, dass wir in Deutschland den für Wölfe gesunden Erhaltungszustand feststellen. Schon seit längerem ist da die Bundesumweltministerin gefordert. Eine politische Zahl ist für uns wenig sinnvoll und auch zu intransparent. Wir als CDU setzen uns dafür ein, dass der Erhaltungszustand wissenschaftlich zugrunde gelegt wird und somit für alle Beteiligten nachvollziehbar ist.

Die Grundlage dafür bildet ein Monitoring, welches beim Wolf in Niedersachsen bundesweite Maßstäbe setzt. Außerdem wird es höchste Zeit, den Wolf endlich in das Jagdrecht aufzunehmen. So ist es auch für die Novelle des Niedersächsischen Jagdgestzes vorgesehen. Ist der gesunde Erhaltungszustand festgesellt, muss es möglich sein, die Wolfspopulation über eine regulierte Bejagung zu managen.

Grüne: Der Wolf steht in Deutschland zu Recht unter strengem Naturschutz. Daran würde auch eine Aufnahme in das Jagdrecht nichts ändern. Eine gezielte Entnahme von auffälligen und problematischen Wölfen, von denen eine Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht, ist manchmal unumgänglich.

Ein gesunder Erhaltungszustand von Tierarten kann jedoch kleinräumig- und ein Bundesland ist beim Wolf mit seinen Aktionsradien kleinräumig, schwer beurteilt werden. Wann der gute Erhaltungszustand erreicht ist, müssen außerdem Fachleute aus dem Bereich der Wildbiologie beurteilen. Politische motivierte Festlegungen in die eine oder andere Richtung können hier nicht sinnvoll sein.

FDP: Wir Freie Demokraten fordern die Aufnahme des Wolfes in das Jagdrecht; denn die Jäger wissen am besten, welche Population verträglich ist und wie weidgerechte Jagd funktioniert. Aus der Hege-Verpflichtung ergibt sich das Ziel eines Ausgleichs zwischen Wildbestand, Forst, Landwirtschaft und Landschaftspflege.

Wir hatten als erste Partei eine Wolfsverordnung beantragt, um den Interessen der Weidetierhalter, der Jagd und der Natur gerecht zu werden. Inzwischen ist das Instrument (leider nur) in abgeschwächter Form von der Regierung übernommen worden.

AfD: Vom Raubtier Wolf geht eine existenzbedrohende Gefahr für die deutschen Weidetierhalter aus. Trotz aufwändiger und kostenintensiver Herdenschutzmaßnahmen werden jährlich etwa 3.000 Schafe, Ziegen, Rinder und Pferde von Wölfen getötet oder tödlich verletzt. Die Dunkelziffer dürfte weitaus höher sein.

Wir haben deshalb gefordert, sowohl die rasant wachsenden Wolfsbestände schnellstmöglich zu regulieren als auch die betroffenen Betriebe noch stärker finanziell zu unterstützen (BT-Drs. 19/26230). Der günstige Erhaltungszustand des europäischen Grauwolfes ist in Mitteleuropa bereits deutlich überschritten und eine Bestandsreduzierung daher nach unserer Auffassung rechtlich möglich.

Die Fragen stellte Benedikt Schwenen. Die Reihenfolge der Antworten richtet sich nach der Sitzverteilung im Niedersächsischen Landtag.

Wann ist der günstige Erhaltungszustand erreicht?

Auf dem YouTube Kanal des Niedersächsischen Jägers finden Sie eine Talkrunde mit den Antwortgebern.

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