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„Man sollte auf den Widerstand der Banken gefasst sein“

Rechtsanwalt Thomas Sörgel aus Peine.

Herr Sörgel, was genau ist der „Widerrufsjoker“?

Also, zunächst mal beschreibt der „Widerrufsjoker“ die rechtliche Möglichkeit, einen Darlehensvertrag auch noch nach Jahren rückabzuwickeln. Dieser muss nämlich mit einer Belehrung darüber versehen sein, dass der Kunde seinen Vertrag binnen zwei Wochen widerrufen kann. Bei dieser Widerrufsbelehrung sind sehr strenge Formalien einzuhalten.

Wenn hier ein Fehler passiert, kann die Zweiwochenfrist nicht anlaufen und die Widerrufsmöglichkeit besteht auf ewig. Dem hatte der Gesetzgeber auf Druck der Bankwirtschaft 2016 einen Riegel vorgeschoben und das Widerrufsrecht geändert. Nach den neuen Regeln erlischt das Widerrufsrecht - auch bei Fehlern - spätestens 12 Monate und 14 Tage nach Vertragsschluss.

Ach so - und damit war das Thema eigentlich beendet...

Genau, viele dachten jetzt, den „Widerrufsjoker“ gebe es nicht mehr, zumal man auch davon ausging, dass die Banken Ihre Belehrungen in Zukunft fehlerfrei gestalten. Falsch gedacht: Der Europäische Gerichtshof fordert, dass der Darlehensvertrag „in klarer und prägnanter Form die Berechnung der Widerrufsfrist“ angeben muss. Bei vielen Verträgen ist das aber bis heute nicht der Fall.

Für wen kommt ein Widerruf seines Vertrags nun infrage?

Grundsätzlich sollte jeder Verbraucher jetzt noch einmal die Widerrufsmöglichkeiten seines eigenen Darlehensvertrages prüfen lassen. Wirtschaftlich lohnt sich das eigentlich immer, besonders bei den Baufinanzierungen. Denn gerade hier sind die Zinsen rapide gesunken. Wenn der Widerruf greift, kommt man ohne Vorfälligkeitsentschädigung aus dem Vertrag heraus. Ähliches gilt auch bei Autofinanzierungen. Gute Chancen können sich jetzt diejenigen ausrechnen, die in ihren Verträgen eine ähnliche Widerrufsbelehrung haben wie diejenige, über die der EuGH zu entscheiden hatte. Sie ist seit 2010 massenhaft verwendet worden.

Was müssen Verbraucher, die widerrufen wollen jetzt beachten?

Wer jetzt seinen Darlehensvertrag widerrufen will, sollte es umgehend tun und zwar schriftlich – und dabei sicherstellen, dass der Widerrufsbrief auch bei der Bank ankommt. Wenn Eheleute einen Darlehensvertrag unterschrieben haben, sollten sie auch beide den Widerruf unterschreiben.

Könnte es denn Schwierigkeiten geben, den Widerruf auch tatsächlich durchzubekommen?

Man sollte sich auf den Widerstand der Banken gefasst sein. Denn der Bundesgerichtshof hat als höchstes deutsches Gericht die obengenannte Widerrufsbelehrung toleriert. Darauf werden viele Banken pochen, auch wenn das Europäische Recht dem nationalen Recht vorgeht. Deshalb ist es im Zweifel besser, gleich einen Anwalt aufzusuchen.

Nach einem Widerruf wird der Vertrag rückabgewickelt - muss man dann nicht das erhaltene Geld auf einen Schlag zurückzahlen?

Ja, das Geld ist fällig, sobald der Widerruf anerkannt wurde. Deshalb sollte man es auch übrig haben oder aber schnellstmöglich einen günstigen Kredit aufnehmen

 

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