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ALTERSVORSORGE

Versorgungslücke: Studienzahlen sprechen für sich

Diese stellt aber nur eine Teilsicherung dar, das heißt, die Versicherten sind angehalten, weitere Formen der Altersvorsorge zu nutzen. 71 % haben gemäß ihren Angaben Rentenansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung (zum Beispiel aus einer außerlandwirtschaftlicher Tätigkeit oder Erziehungs- und Pflegezeiten) erworben.

  • Eine zusätzliche betriebliche Altersvorsorge wird nur von 20 % der Antwortenden genannt. Meist haben diese Frauen solche Ansprüche aus beruflichen Tätigkeiten außerhalb des Betriebs erworben.
  • Fast 80 % der befragten Frauen sorgen privat für das Alter vor, beispielsweise in Form von Lebens- und Rentenversicherungen.
  • Mit einem eigenen Haus oder einer Wohnung sorgen 24 Prozent der Befragten vor.

Auch ein von Hofübernehmer oder -nehmerin vertraglich zugesichertes lebenslanges Wohn- und Barzahlungsanrecht (Altenteil) kann zur Absicherung der Frauen betragen. Diese Form der Altersvorsorge nannten aber nur 17 Prozent der gefragten Frauen, überwiegend Frauen über 65 Jahre.

Von den befragten Frauen sind ca. 17 % im eigenen Betrieb angestellt und leisten hierdurch Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung. Hierbei handelt es sich vor allem um jüngere Frauen unter 35 Jahren und andere weibliche Familienmitglieder und Hofnachfolgerinnen. Aber auch 22 % der mitarbeitenden Ehefrauen sind im Betrieb angestellt, zum Beispiel, um die Wartezeiten der gesetzlichen Rentenversicherung zu erfüllen.

Zur Frage nach Regelungen zur Vermögensverteilung im Falle von Scheidung, Trennung oder Tod des (Ehe-)Partners bzw. der (Ehe-)Partnerin gaben

  • nahezu 14,5 % der Frauen an, sich noch nicht mit dem Thema beschäftigt zu haben.
  • Nur ein Viertel der antwortenden Frauen gab an, dass testamentarische Regelungen getroffen wurden, mit der sie im Falle des Todes ihres Partners begünstigt wären.
  • Für 14 % der Frauen gibt es eine Lebensversicherung zugunsten der Frau unabhängig vom Fortbestand der Ehe oder Partnerschaft,
  • weitere 14 % haben außerbetriebbliche Einkünfte und fühlen sich dadurch nicht vom Betrieb abhängig.

Etwa 12 % der Befragten gaben an, ohne Trauschein mit einem Landwirt zusammenzuleben. Dies kann für die Beteiligten rechtliche Probleme verursachen. Nach außen gibt es oft keine Unterschiede zur Ehe. Ohne rechtliche Vereinbarungen zwischen den Partnern fehlen vor allem Absicherungen bei Trennung und Todesfall.

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