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BAUVORHABEN

Lückenbebauung oftmals nur unter Hindernissen möglich

Auch innerhalb einer Ortschaft gibt es oft noch Lücken, die bebaut werde können.

Denn in den Orten ist bereits eine Infrastruktur vorhanden und die Erschließung bereits erfolgt. Was in der Theorie einfach klingt, kann jedoch in der Umsetzung sehr problematisch sein.

Die LWK Niedersachsen vertritt als Träger öffentlicher Belange die Interessen der Landwirtschaft und der landwirtschaftlichen Betriebe, im Bereich der Bezirksstelle Northeim die Landkreise Göttingen, Northeim und Hildesheim. Jeder Landkreis ist seit jeher von verschiedensten landwirtschaftlichen Strukturen geprägt.

Gerade im alten Landkreis Duderstadt herrscht teilweise eine dichte Bebauung und im Kern einiger Ortschaften zum Teil eine bedeutende Anzahl an viehhaltenden Betrieben, während der Landkreis Hildesheim geprägt ist von Ackerbaubetrieben, die gegebenenfalls eine Getreidelagerung beziehungsweise Trocknung nutzen. Die vorhandene Wirtschaftsweise der landwirtschaftlichen Betriebe im Ort kann Immissionen in Form von Geruch, Staub oder Lärm verursachen. Hierbei besteht für genehmigte, landwirtschaftliche Wirtschaftsgebäude Bestandschutz.

Beim Nutzen einer Baulücke für einen Neubau muss geprüft werden, ob die vorhandenen Emissionen beim Bauvorhaben das ortsübliche und tolerierbare Maß nicht überschreiten. Im Fall einer Überschreitung beispielweise aufgrund einer Tierhaltung ist eine Bebauung nicht zulässig.

Vor diesem Hintergrund wird die LWK immer stärker von den unterschiedlichen Genehmigungsbehörden an Bauvorhaben beteiligt. Die Dienstleistung zum Erstellen von Immissionsgutachten wird häufig nachgefragt und auch von der Bezirksstelle in Northeim angeboten. Bei einem Immissionsgutachten zum Beispiel im Bereich Geruch werden alle genehmigten Tierhaltungen im Umkreis des Bauvorhabens betrachtet. Neben den vorhandenen Immissionen weisen wir auf weitere landwirtschaftliche Belange wie die Verkehrssituation hin. In diesem Zusammenhang gibt es immer wieder Beschwerden der landwirtschaftlichen Betriebsleiter, die durch parkende Autos in ihrer Tätigkeit behindert werden.

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