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NÄHRSTOFFE

Düngebedarf: Richtwerte für 2024 sind komplett

Die Düngeverordnung gibt vor, dass vor dem Aufbringen wesentlicher Nährstoffmengen der Düngebedarf für jede Kultur zu ermitteln ist. Für die Ermittlung des N-Düngebedarfes können sowohl die von der Landwirtschaftskammer Niedersachsen veröffentlichten Nmin-Richtwerte als auch Ergebnisse eigener Nmin-Beprobungen verwendet werden.

Für Betriebe mit Flächen in Roten Gebieten ist eine eigene Nmin-Probenahme durch die Landesdüngeverordnung gesetzlich vorgeschrieben. Eine Verwendung der Richtwerte ist nicht möglich. Mit Hilfe der Bodenuntersuchung kann die Menge des im Boden vorhandenen leichtlöslichen und somit pflanzenverfügbaren Stickstoffs ermittelt werden.

Bei den veröffentlichten Nmin-Richtwerten handelt es sich um Mittelwerte auf Grundlage von Einzeluntersuchungen, die vielfach größeren Schwankungen unterliegen. Diese Schwankungen sind im Wesentlichen auf die Standort- und Bewirtschaftungsbedingungen, wie besondere Bodenverhältnisse, eine langjährige organische Düngung oder den Anbau einer Leguminose als Vorfrucht zurückzuführen. Sofern davon auszugehen ist, dass es im Einzelfall zu deutlichen Abweichungen von den Nmin-Richtwerten kommt, sind eigene Nmin-Untersuchungen empfehlenswert.

Die Beprobung der Flächen für die Sommerungen mit Aussaatzeitpunkt April begann in der zweiten Märzhälfte. Insgesamt wurden 225 Flächen zur Mais- bzw. späten Kartoffel-, Zuckerrüben- und Gemüsebestellung untersucht. Damit liegen nun alle Richtwerte für die Düngebedarfsermittlung 2024 vor. Durch die nasse Witterung zu Beginn des Frühjahrs hat sich die Aussaat vieler Sommerkulturen verzögert und auch die Nmin-Probenahme war vielerorts erst später möglich. Die Nmin-Richtwerte für späte Sommerungen sind daher auch für im April gedrillten Zuckerrüben oder Sommergetreide zu verwenden.

Sofern für eine Kultur in einem Bodenklimaraum (BKR) kein Nmin-Wert angegeben sein sollte, kann auf einen Nmin-Wert eines vergleichbaren Bodenklimaraumes zurückgegriffen werden. Die Darstellung der Nmin-Richtwerte zu Sommerungen erfolgt in Abhängigkeit von der Vorfrucht. Es wird zwischen Getreide- und Blattvorfrüchten unterschieden. Aufgrund der höheren Niederschläge im Verlauf der Wintermonate und der damit verbundenen Stickstoffverlagerung in tiefere Bodenschichten waren bei den bisher ermittelten Nmin-Werten im Vergleich zu den Nmin-Werten im mehrjährigen Mittel oftmals geringere Nmin-Gehalte in der Bodenschicht 0 – 90 cm zu verzeichnen. Dieser Trend setzt sich so bei den späten Sommerungen nicht fort. Hier liegen die ermittelten Nmin-Richtwerte überwiegend oberhalb des mehrjährigen Mittelwertes. Dies kann unteranderem mit den sehr milden Temperaturen im März und der daraus resultierenden Erwärmung der Böden und der damit einsetzenden N-Mineralisation zusammenhängen.

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