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HERDENSCHUTZ

Gehegewild vor dem Wolf schützen

Eine stromführende Litze an der Zaunoberseite dient als Überkletterschutz. Wichtig ist, auch Einfahrten entsprechend zu sichern.

Im Fachprogramm im Anschluss an die Versammlung ging es unter anderem um den Herdenschutz für Gehegewild. Verbandsvorsitzender Joachim Strampe betonte, dass das Thema in Gesprächen mit Vertretern aus der Politik immer wieder auftaucht. Er rief die Wildhalter auf, sich mit dem Thema zu beschäftigen und für ausreichend Herdenschutz zu sorgen. „Wir bekommen nur Hilfe, wenn wir unsere Hausaufgaben machen“, unterstrich er. Auch Elke Steinbach, Herdenschutzberaterin bei der LWK Niedersachsen, betonte, dass man mit Herdenschutz viel bewegen kann und die Wildhalter deshalb aktiv werden oder den Herdenschutz bei anstehenden Erneuerungen von Zäunen unbedingt berücksichtigen sollten.

Wenn Wölfe große Weidetiere wie Rinder oder Pferde angreifen, töten sie laut Steinbach meist nur einzelne Tiere, weshalb die Zahl der Übergriffe und der getöteten Tiere bei diesen Tierarten ähnlich sind. Bei Schafen und Ziegen seien die Verluste bei Übergriffen weit höher und auch bei Gehegewild seien bei einem Übergriff oft viele oder schlimmstenfalls alle Tiere tot. So wurden im vergangenen Jahr in Niedersachsen bei acht Übergriffen auf Gehegewild 37 Tiere getötet.

Steinbach ging auf die Anforderungen an den Herdenschutz für eine Förderung sowie die Billigkeitsleistungen zum Ausgleich finanzieller Schäden durch den Wolf ein. Geregelt werden diese durch die Richtlinie Wolf. Für Gehegewild ist der Herdenschutz in ganz Niedersachsen förderfähig. Gefördert werden die Materialkosten zur erstmaligen Neuanschaffung oder Nachrüstung von Zäunen und Zubehör. Zur Beantragung müssen Tierhalter einen Flächen- und Tiernachweis sowie drei Vergleichsangebote vorlegen. Eine Nachbeantragung ist möglich, wenn neue Flächen dazukommen, bisher nicht alle Flächen gefördert wurden, bei Tierzahlaufstockung oder wenn ein Wolf neue Techniken erlernt hat, sodass zum Beispiel ein Überkletterschutz nötig wird.

WISSENWERT

Ein wolfsabweisender Grundschutz umfasst für Gehegewild...

  • einen Maschendraht- oder Knotengeflechtzaun mit einer Höhe von mindestens 1,80 m,
  • und einen Untergrabeschutz. Dabei gibt es verschiedene Möglichkeiten, die sich auch kombinieren lassen:
  • Der Zaun wird 30 cm tief in den Boden eingegraben,
  • das Knotengeflecht wird vor dem Zaun 100 cm breit als „Schürze“ ausgelegt, im Boden verankert und in 20 bis 30 cm Höhe mit dem Zaun verbunden,
  • oder es wird eine stromführende Litze oder ein Glattdraht 15 cm vor dem Zaun und maximal 20 cm über dem Boden gespannt.
  • Ein Überkletterschutz (stromführende Litze an der Zaunoberseite) ist nicht verpflichtend. Steinbach rät aber trotzdem, ihn beim Zaunbau von Anfang an zu integrieren, da er zusätzlich schützt und ebenfalls finanziert wird.

Folgende Punkte sollten Weidetierhalter Steinbach zufolge bei der Zaunplanung bedenken:

  • Abstand zu Einsprunghilfen halten (Baumstümpfe, Wälle),
  • Einfahrten befestigen, um durch häufiges Durchfahren entstehende Lücken unter dem Zaun zu vermeiden,
  • gute Erdung,
  • Gräben und Gewässer entsprechend sichern (Wölfe können sie durchschwimmen)
  • und die Zaunpflege beim Bau berücksichtigen durch mögliche Einebnung des Bodens, Rückschnitt von Gehölz oder ausreichende Abstände.

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