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Krisenhilfe: Gestiegene Betriebskosten abfedern

Betriebsmittel, wie Düngemittel, aber auch Futtermittel und Energie sind in den vergangenen Monaten deutlich teurer geworden.

Die russische Invasion in die Ukraine am 24. Februar hat sich in Form von Marktstörungen auch auf die Landwirtinnen und Landwirte in Deutschland ausgewirkt. Der Kriegsausbruch hat die Preissteigerungen bei den landwirtschaftlichen Betriebsmitteln Energie, Futter- und Düngemitteln weiter verschärft. Das stellt viele Betriebe vor große Herausforderungen.

Ein Beitrag zur Ernährungssicherheit

Mit den angekündigten finanziellen Hilfsmaßnahmen von Bund und EU sollen die negativen Gewinnänderungen von Betrieben der Sektoren „Ernährung“ um etwa 40 Prozent ausgeglichen werden. Das Ziel der Maßnahme ist es, zur Ernährungssicherheit beizutragen. Insgesamt stehen dafür 180 Mio. Euro bereit. 60 Mio. Euro stammen aus EU- und 120 Mio. Euro aus nationalen Mitteln. Insgesamt können Unternehmen bis zu 15.000 Euro erhalten. Der Mindestauszahlungsbetrag beträgt 100 Euro.

Der Auswahl der beihilfeberechtigten Betriebsformen liegt eine Stellungnahme zur Betroffenheit landwirtschaftlicher Sektoren zugrunde, die das Johann Heinrich von Thünen-Institut, Bundesforschungsinstitut für Ländliche Räume, Wald und Fischerei, am 29. April 2022 vorgelegt hat.

Das Thünen-Institut hat dazu die Preise und Gewinnerwartung vor Ausbruch des Krieges mit den Preisen und der Gewinnerwartung Ende März/Anfang April 2022, also nach Ausbruch des Krieges, verglichen. Die so ermittelte Gewinnänderung wurde mit der Gewinnänderung im Drei-Jahres-Durchschnitt abgeglichen.

Die Krisenhilfe steht somit diesen Ernährungs-Sektoren in folgender Höhe zur Verfügung:

  • Freilandgemüsebau: 379 Euro /ha Anbaufläche
  • Obstbau: 124 Euro/ha Anbaufläche
  • Weinbau: 63 Euro/ha Anbaufläche
  • Hopfen: 130 Euro/ha Anbaufläche
  • Hühnermast: 47 Euro/100 durchschnittlich gehaltene Masthühner
  • Putenmast: 132 Euro/100 durchschnittlich gehaltene Mastputen
  • Entenmast: 56 Euro/100 durchschnittlich gehaltene Mastenten
  • Gänsemast: 72 Euro/100 durchschnittlich gehaltene Mastgänse
  • Schweinemast: 125 Euro/100 durchschnittlich gehaltene Mastschweine
  • Ferkelaufzucht: 31 Euro/100 durchschnittlich gehaltene Ferkel
  • Sauenhaltung: 97 Euro/ durchschnittlich gehaltene Sau

Anpassungs- und Kleinbeihilfen

Die Auszahlung der Krisenhilfe erfolgt unterschiedlich:

Anpassungsbeihilfe

Die Anpassungsbeihilfe erhalten Betriebe, die im GAP-Antragsjahr 2021 die Greening-Voraussetzungen erfüllt und die Greeningprämie erhalten haben. Betriebe, die mit den Greening-Voraussetzungen in Zusammenhang stehende Sonderregelungen erfüllen (z.B. Ökobetriebe, Betriebe mit Dauerkulturen), erhalten ebenfalls die Anpassungsbeihilfe. Die Auszahlung erfolgt ohne Antrag bis spätestens 30. September über die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG), die über die Angaben der jeweiligen Flächen- und Tierzahlen der Betriebe verfügt. Ausschlaggebend sind die dort erfassten Bestandszahlen zum 22. März 2022.

Kleinbeihilfe

Das Kleinbeihilfeprogramm unterstützt betroffene Betriebe, die die Voraussetzungen der Anpassungszbeihilfe nicht erfüllen. Insbesondere Obst- und Gemüsebaubetriebe mit geschützter Produktion, flächenlose Tierhaltungsbetriebe, aber auch neu gegründete Betriebe, die 2021 keinen GAP-Antrag stellen konnten sowie Kleinerzeuger und Betriebe mit ausschließlich Ackerbau bis zehn Hektar Ackerland unterliegen dem Kleinbeihilfeprogramm, sofern sie zu den betroffenen Sektoren gehören.

Die Auszahlung der Kleinbeihilfe erfolgt auf Antrag bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) bis spätestens 31.12.2022. Die Antragstellung soll ab Oktober möglich sein. Wie nach jetzigem Stand (eine Regelung für die Kleinbeihilfe ist noch in Vorbereitung) eine Auszahlung für verschiedene Betriebsformen aussehen könnte, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind, zeigt die Grafik des Beispielbetriebes Meier. Familie Meier hat folgende Betriebskonstellation:

  • Einzelunternehmen (durchschnittlich 1.000 gehaltenen Mastschweine und 80 ha LF)
  • Vater-Sohn GbR (durchschnittlich 150 gehaltenen Sauen inkl. Ferkelaufzucht und 100 ha LF)
  • flächenlose Tierhaltung (durchschnittlich 120.000 gehaltene Masthähnchen)

Somit ergeben sich für das Einzelunternehmen 1.250 Euro, für die GbR 15.000 Euro, für die flächenlose Tierhaltung 15.000 Euro.

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