„Investitionsprogramm Landwirtschaft“ – neue Runde
Wichtiges zum Verfahren
- Grundsätzlich gilt: Interessenbekundungen aus dem April 2021 verlieren ihre Gültigkeit. Alle Unternehmen, die dieses Jahr eine Einladung zur Antragstellung bekommen möchten, müssen also an der neuen Interessenbekundung teilnehmen.
- Bedingung für die Teilnahme ist eine vollständige Registrierung im Förderportal der Rentenbank. Die Registrierung ist auch bis zum Ende des Verfahrens und darüber hinaus möglich. Die Angaben dort sind für die spätere Antragstellung maßgeblich. Abgefragt werden:
- Angaben zum Antragsteller und zum antragstellenden Unternehmen (rechtsverbindlicher Unternehmensname, Anschrift etc.) sowie
- Angaben zur geplanten Investitionssumme für eine Antragstellung im Jahr 2022 (unterteilt in die Kategorien A („Maschinen der Außenwirtschaft“), B („Separationsanlagen“) und C („Anlagen und Bauten zur Lagerung von Wirtschaftsdünger“).
- Jedes Unternehmen darf pro Kategorie nur eine Interessenbekundung abgeben. Mehrfache Einreichungen sind unzulässig und werden gelöscht. Anschließend führt die Rentenbank für jede der drei Kategorien per technischem Zufallsverfahren eine Reihung aller eingegangenen Interessenbekundungen durch.
- Entsprechend dieser Reihenfolge versendet die Rentenbank ab Anfang August 2022 die Einladungen zur Antragstellung. Wer sein Interesse für mehrere Kategorien bekundet hat, kann auch mehrere Einladungsschreiben erhalten. Ein kategorienübergreifender Antrag ist nicht gestattet. Die Einladungen erfolgen anhand der Reihung so lange, bis die verfügbaren Mittel in Höhe von 200 Mio. Euro aufgebraucht sind. Nur wer eine Einladung zur Antragstellung erhält, kann im Förderportal einen Antrag in der aufgeführten Kategorie der Rentenbank stellen.
- Angebote von Herstellern und Lieferanten müssen erst nach Erhalt der Einladung zur Antragsstellung eingeholt werden. Sie bilden die Grundlage des Antrags. Erst zu diesem Zeitpunkt müssen Sie den Fördergegenstand aus der jeweils gültigen Positivliste konkret benennen und die Investitionssumme gemäß dem wirtschaftlichsten Angebot angeben.
Längere Frist für Bauten
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