Was fehlt, ist die Verhältnismäßigkeit
Jannes Aeissen wirtschaftet eigentlich auf einem Gunststandort: Schwerer Kleiboden, hohe Bodenpunktzahl und ausreichende Wasserversorgung, was will man mehr. Von seinen 65 ha Grünland wird die Hälfte als Mähweide, die andere Hälfte als reine Schnittfläche genutzt. „Vier bis fünf Schnitte sind in normalen Jahren möglich“, so Aeissen. Seine Futtergrundlage für die 90 Kühe plus weibliche Nachzucht kann der Landwirt durch 10 ha Silomais von seinen eigenen Ackerflächen aufwerten. Dieser ist in die Fruchtfolge integriert. „30 ha Acker werden für den Anbau von Getreide genutzt,“ vervollständigt Aeissen den Anbauplan.
Besser mit Fruchtfolge
Dem Landwirt ist wichtig, dass er durch seine dreigliedrige Fruchtfolge den Druck durch den Ackerfuchsschwanz im Weizen deutlich reduzieren konnte. Aus diesem Grund steht seit kurzem auch der Hafer im Anbauplan. Aeissen: „Nach einem späträumenden Ackergras habe ich Hafer ausprobiert, der brachte einen guten Ertrag und half beim Ackerfuchsschwanzproblem, sodass er bleibt.“ Weil Aeissen bei seiner Fruchtfolge breiter aufgestellt und auch neuen Kulturen gegenüber aufgeschlossen ist, ist es möglich, mit dem integrierten Pflanzenschutz die Aufwandmengen der Pflanzenschutzmittel möglichst gering zu halten. Der Landwirt: „Im Getreide versuche ich nur je eine Herbizid-, Fungizid- und Wachstumsreglermaßnahme durchzuführen, im Mais kommt nur einmal ein Herbizid zum Einsatz.“ Um das zu schaffen, achtet Aeissen zudem auf gesunde Sorten. Entsprechend der Standortgüte sind im Futterweizen Erträge von 10 t je ha möglich und der Silomais bringt mit 45 t je ha seit acht Jahren konstant gute Erträge, und das auf diesem kühlen und schweren Boden. „Wir säen die frühen Maissorten, wenn es geht Anfang April, und ernten auch früher, um keine Probleme mit zu nassem Boden bei der Ernte zu bekommen“, erklärt der Junglandwirt sein Vorsorgekonzept. Zwischenfrüchte vor Mais gehören ebenfalls dazu, sie sollen das Unkraut unterdrücken. Allerdings bilden sie auf den kalten Böden nicht die Masse, die sich Aeissen wünscht.
Um die Vorgabe erfüllen zu können, den eigenen Wirtschaftsdünger sieben Monate zu lagern, hat Aeissen seinen Jungviehbestand reduziert. „Jetzt komme ich mit meinem vorhandenen Lagerraum aus.“ Zu guter Letzt nimmt Aeissen am Weidemilchprogramm der Ammerländer Molkerei teil und sorgt damit für das beliebte Bild von Kühen auf der Weide.
Von allen Seiten Druck
Dass sich der Junglandwirt gerade nicht so richtig über seine guten Ausgangsbedingungen freuen kann, liegt daran, dass er sich durch die neuen Bestimmungen zur GAP, die jetzt in der Abstimmung sind und ab 2023 gelten sollen, sowie zum Niedersächsischen Weg bzw. durch die Auflagen in Schutzgebieten, Pflanzenschutzmittelanwendungs- oder DüngeVO von allen Seiten mehr und mehr eingeengt fühlt. Als „Sahnehäubchen“ obendrauf kommen stark gestiegene Preise für Energie, Kraftstoff und Mineraldünger. Auf die gesetzlichen Rahmenbedingungen und Ausgleichszahlungen hat er keinen Einfluss. Daher würde er sich sehr wünschen, wenn diese ihn nicht von allen Seiten einschränken und zudem durch mangelhaften Abgleich noch Verwirrung unter den Landwirten stiften würden.
Denn GAP-Reform und Niedersächsischer Weg wurden parallel durch die Politik verhandelt und schienen lange nicht aufeinander abgestimmt zu sein. Länger sah es so aus, dass die GAP-Bestimmungen generell einen 3 m Abstand zu Gewässern vorschreiben würden. Der Niedersächsische Weg macht unterschiedliche Vorgaben, je nach dem, ob es sich um ein Gewässer 1., 2. oder 3. Ordnung handelt. Kramer: „Welche Abstände gelten jetzt?“ Zum Jahresende 2021 haben die Bundesländer nun beschlossen, dass von diesem 3 m-Schutzstreifen entlang der Gewässer abgewichen werden darf, und zwar nach unten (wir berichteten). „Das ist für eine Region wie Bunde sehr wichtig, denn hier gibt es viele Gräben zur Be- und Entwässerung“, ist Kramer zunächst erleichtert. Jetzt soll es möglich werden, dass die Bestimmungen des Niedersächsischen Weges zum vorgeschriebenen Gewässerabstand greifen können. Der Niedersächsische Weg sieht Ausgleichszahlungen vor. „Können diese gezahlt werden, wenn Abstände im Rahmen der GAP ohnehin eingehalten werden müssen (Verbot der Doppelförderung)?“, fragt sich Kramer.
Dank der bodennahen Ausbringtechnik kann Aeissen seine Flächen laut DüngeVO mit einem Abstand vom 1 m zum Gewässer nach wie vor bewirtschaften. Die breitflächig arbeitenden Systeme wie der Prallteller müssen dann aber weiterhin laut DüngeVO 5 m zu Gewässern einhalten.
Fläche geht verloren
Sicher ist: Durch größere Abstände zu Gewässern verlieren die Landwirte Fläche. In vielen Fällen ist das Futterfläche für Kühe. Kramer denkt zusätzlich an ein weiteres Problem: „Ausschlaggebend für die Düngebedarfsermittlung muss die bewirtschaftete Fläche laut GAP-Antrag sein. Wie der Dünger innerhalb dieser Fläche verteilt wird, um alle gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten und um den Ertrag zu optimieren, muss in der Verantwortung des Landwirts bleiben,“ so der Berater. Denn die Erträge müssten von einer kleineren Fläche erbracht werden. „Ständiger Futterzukauf kann ja wohl nicht das Ziel sein,“ kritisiert Aeissen.
Grundsätzlich bemängelt Kramer: „Im Niedersächsischen Weg stehen viele Absichtserklärungen, mehr nicht.“ Die Politik verharre hier auf der ersten Stufe der Gesetzgebung, es gebe noch keine Durchführungsbestimmungen. Diese brauchen die Landwirte aber, um endlich Klarheit zu haben. „Schwammige“ Formulierungen machen Aeissen misstrauisch. So sei es die Absicht der Auflagen, Insekten zu schützen oder die Gewässergüte zu verbessern. „Doch mit genauen Zielwerten ist das nicht hinterlegt und so lassen sich die Anforderungen immer weiter nach oben schrauben,“ argwöhnt der Junglandwirt.
Abzug für Kleeanbau
Um Mineraldünger-Stickstoff einzusparen, hat Aeissen auf seinen Grünlandflächen Weißklee eingesät. „Die Düngeverordnung sieht aber vor, dass ich bei 10 % Weißklee 20 kg N vom Düngebedarf abziehen muss, bei 20 % Weißklee entsprechend 40 kg“, geht Aeissen zum nächsten Problem über. Der Junglandwirt versteht nicht, warum ihm so ein Klotz in den Weg gelegt wird: „Aus Wasserschutzsicht wollen alle Grünland haben, eine gute Grasnarbe nimmt auch Stickstoff aus dem Klee auf und bindet mehr CO2 als eine schlechte Grasnarbe. Klee hat eine phytosanitäre Wirkung, ich will mit Klee den Zukauf von Mineraldünger einsparen, was auch dem Klimaschutz hilft, und eigenes Eiweiß erzeugen, anstatt es zukaufen zu müssen. Außerdem blüht der Klee für Insekten. Wo ist der Sinn von solchen Auflagen“, fragt er sich und beklagt, dass die Politik auch hier den Gesamtzusammenhang nicht sieht.
EcoSchemes praxisfern
Mit Blick auf die EcoSchemes im Rahmen der GAP-Regelungen, wo Grünlandbetriebe Altgrasstreifen oder -flächen anlegen können, um die Prämie aus der zweiten Säule zu bekommen, die sie für ihren wirtschaftlichen Erfolg eigentlich auch brauchen, wundert sich Aeissen über die Praxisuntauglichkeit: „Die EcoScheme-Regelungen sind auf die Einzelfläche bezogen. Doch meine Kühe halten sich nicht daran und wir müssten bei unserer Weidehaltung auf jeder Weidefläche die Altgrasstreifen extra abzäunen, was jetzt nicht notwendig ist, weil die Gräben als natürliche Grenze genutzt werden.“ Auch dem Lohnunternehmen müsse er dann jedes Jahr aufs Neue erklären, wo er mähen darf und wo nicht.
Altgrasstreifen sind zudem Ausgangspunkt für die Verunkrautung der Grünlandnarbe. Diese zu erhalten bzw. zu verbessern wird auf Aeissens Flächen, die zu 75 % im Landschaftsschutzgebiet liegen, eine echte Herausforderung. „Wir dürfen kaum noch Pflanzenschutzmittel einsetzen und eine Grünlandneuansaat darf alle zehn Jahre nur nach Genehmigung erfolgen. Wenn diese nicht erteilt wird, dann sollte nach Ansicht von Aeissen und Kramer eine Entschädigung vom Land Niedersachsen gezahlt werden, denn die Bevormundung in diesem Punkt sorgt ggf. für schlechtere Erträge, die ausgeglichen werden müssten. Wie Aeissen die Grünlandnarbe dann in hochwertiger Qualität erhalten soll, ist ihm ein Rätsel. „Den Ausgleich bekäme ich einmal, die Verschlechterung der Narbenqualität wirkt sich aber jedes Jahr aus, dann muss ich höherwertiges Futter zukaufen“, so der Landwirt. Insgesamt seien die EcoScheme-Regelungen für seinen Grünlandanteil mit zu hohen Aufwendungen verbunden, sodass Aeissen sich auch hier praxisnähere Bestimmungen wünschen würde, damit auch Grünlandbetriebe daran teilnehmen können. Und Kramer ergänzt: „Bei den EcoSchemes muss bewertet werden, wie groß der Nutzen für die Natur aus bestimmten Maßnahmen ist. Dieser Betrag ist dem Landwirt für ein EcoScheme zu zahlen, alles andere ist eine falsche Herangehensweise.“
Der Junglandwirt hatte sich nach der Übernahme des elterlichen Betriebs vorgenommen, jedes Jahr 10 % seiner Narben neu anzusäen, so ist es in vielen Betrieben üblich. In zehn Jahren wäre dann jede Fläche einmal aufgewertet worden, was trotz regelmäßiger Nachsaaten auch erforderlich sei, weil sich das Weidelgras nicht so lange hält. Das war im Landschaftsschutzgebiet bisher auch erlaubt. „Und an häufigeren Umbrüchen sind wir auch nicht interessiert, denn das verursacht schließlich hohe Kosten“, begründet Aeissen.
Neuansaat erschwert
Zukünftig wird der Grünlandumbruch infolge der GAP-Bestimmungen und des Nds. Weges sehr restriktiv gehandhabt werden, sind Aeissen und Kramer überzeugt. Der Einsatz von Glyphosat zur Abtötung der Narben ist in Schutzgebieten verboten. „Dann bleibt nur noch der Pflugeinsatz und der muss genehmigt werden“, so Aeissen. Wird der Umbruch nicht genehmigt, können Unebenheiten nicht mehr nivelliert werden. Dort bliebe im Winter das Wasser stehen. Die Narben verschlechtern sich weiter. „Ich mische schon mehr Wiesenrispe ein, um stabilere Grasnarben aufzubauen, doch die braucht länger, bis sie sich etabliert hat, da muss ich eventuell störende Unkräuter nach Schadschwellenprinzip (Schadschwellen liegen sehr hoch) behandeln dürfen“, erklärt Aeissen. Das sei nach dem Niedersächsischen Weg auch gestattet. Um Neuansaaten aber zu etablieren, wurde in der Vergangenheit Glyphosat eingesetzt. Da dieses Totalherbizid in Zukunft verboten sein wird, wird es für Aeissen schwieriger, gegen Unkräuter vozugehen. „Gerade die Quecke ist hier zu nennen“, so Aeissen. Dieses Gras wurzelt über seine Rhizome und würde durch einen Pflugeinsatz nicht bekämpft werden können.
Und bei Grünlandneuansaaten im Frühjahr ist von Seiten der DüngeVO eine Begrenzung auf 60 kg N/ha vorgeschrieben. „Auf unserem Gunststandort wäre mehr Stickstoff vertretbar, mit dieser Beschränkung muss ich die Neuansaat praktisch hungern lassen, was dann wieder nur das Unkraut hochkommen lässt“, argumentiert Aeissen. Grünlandbetrtiebe in Gänsekulissen hätten dann noch mit ganz anderen Problemen zu kämpfen. Hier bedarf es dringend praxisangepasster Ausnahmenregelungen, fordern Landwirt und Berater.
Aeissen fragt sich, warum der im Vergleich zum Ackerbau geringe Einsatz von chemischem Pflanzenschutz auf Grünland jetzt weiter eingeschränkt wird: „Ich habe während meiner Ausbildung gelernt, dass der Erfolg der Milcherzeugung zu 80 % vom Grundfuttermanagement abhängt und nur zu maximal 20% von der Tierzucht. Doch ich frage mich, wie ich dieses Management unter den künftigen Rahmenbedingungen vernünftig gewährleisten kann“. Natürlich könne man in trockenen Sommern versuchen, die Altgrasnarbe durch scharfes Mähen zu schwächen und eine Neuansaat zu etablieren. Doch dieses Verfahren setzt zunächst die passende Witterung voraus. Im vergangenen Jahr hätte es nicht funktioniert.
Viele Grünlandwirte befinden sich wie Aeissen zukünftig in der gleichen Zwickmühle zwischen dem fachlich Erforderlichen und dem gesetzlich Erlaubten. Sie haben zudem den Eindruck, dass die Politik bei Grünland besonders restriktiv vorgeht und verstehen nicht, warum. „Grünland ist aus Klimaschutzgründen wertvoll, denn unsere Grasnarben binden fast das ganze Jahr über CO2. Aeissen: „Wir sind offen für Natur- und Klimaschutz, aber die Maßnahmen müssen verhältnismäßig sein.“ Längst schon muss der Junglandwirt befürchten, dass sein Betrieb nicht genug erwirtschaftet, um eine Familie davon zu ernähren. Und Kramer ergänzt: „Es gibt die ersten flächenknappen, hoch intensiv wirtschaftenden Betriebe, die auf die Prämienzahlungen verzichten, um sich von den Auflagen der GAP zu befreien.“ Außerdem wären größere Betriebe mit der entsprechenden Ausstattung an Software besser in der Lage, mit den ganzen Restriktionen zurecht zu kommen. „Für kleinere Betriebe wird es immer schwieriger“, so der Berater. Und genau das wollte die Politik doch eigentlich gar nicht.
Fazit
- Viele gesetzliche Auflagen schränken Grünlandbetriebe schon jetzt stark ein. Und es kommen weitere dazu.
- Es wird schwierig, unter diesen Voraussetzungen den Betrieb wirtschaftlich zu führen.
- Grünland ist aus Natur-, Umwelt- und Klimaschutzsicht wertvoll. Daher fordern Grünlandwirte, dass Einschränkungen verhältnismäßig und Ausgleichszahlungen angemessen sind.
Beratungsring Leer e.V. blickt zurück auf 20 Jahre und nach vorne
Der Beratungsring Leer e.V. blickte im November 2021 auf sein 20-jähriges Bestehen zurück. Genau genommen ist er 2001 aus dem Zusammenschluss von drei Ringen entstanden, dem BR Dollart, dem BR Ems-Leer und dem BR Moormerland-Uplengen, die in den Jahren 1959 bis 1964 gegründet wurden, erzählt Landwirt Ernst Weerts, seit 15 Jahren Vorsitzender aus Detern. Damals entwickelte sich die Anzahl der Mitgliedsbetriebe rasant nach oben (Höchststand 2010 von 328 Betrieben), um dann auf einem Niveau von 300 Betrieben bis heute zu stagnieren.
Dr. Michael Kramer, seit sechs Jahren Ringberater und seit 2019 dessen Geschäftsführer: „Die meisten Betriebe sind Futterbaubetriebe mit Mais und Grünland sowie Milchvieh. Außerdem beraten wir entlang des Dollarts etwa 20 reine Ackerbaubetriebe.“ Damals lag die durchschnittliche Kuhzahl bei 25 bis 30 Kühen, heute werden im Schnitt 100 Kühe pro Mitgliedsbetrieb gemolken. Die Milchleistung hat sich in den letzten Jahrzehnten von 5.000 l auf 9.000 l je Kuh fast verdoppelt.
Dies war sicher auch deshalb möglich, weil der Beratungsring neben der produktionstechnischen Beratung vor allem eine intensive betriebswirtschaftliche Beratung anbietet. „Der Milchpreis lag damals bei 40 Pfennig“, erinnert sich Weerts. „Es gab schon damals einen hohen Druck zu einer kostenbewussten Produktion“, so Weerts weiter. Auch heute ist eine wichtige Säule der betriebswirtschaftlichen Beratung der steuerliche Buchabschluss. War es damals noch einfacher, die Milchleistung zu steigern, befinden sich die Betriebe heute auf sehr hohem Niveau. „Da wird es schwieriger, besser zu werden“, so Weerts. Kramer ergänzt: „Der Betriebsvergleich ist hier ein gutes Instrument, um zu sehen, wo Betriebe noch Schwächen haben oder Kosten senken können.“ Wobei die Optimierung der Produktion unter den zunehmend einengenden gesetzlichen Rahmenbedingungen ein Muss ist, aber auch schwieriger wird.
Kramer: „Im Ackerbau können wir unter den Düngebeschränkungen die Erträge kaum noch steigern, aber wir können die Kosten senken.“ Beim Strukturwandel erlebten die Ringberater ein Auf und Ab. „Zurzeit denken Betriebsleiter auch verstärkt über den Ausstieg oder das Auslaufenlassen ihres Betriebes nach, denn durch die neuen Gesetze kommt viel Bürokratie auf die Betriebe zu“, schildert Kramer die aktuelle Lage. Der Ring nimmt den Betrieben hier so viel Arbeit wie möglich ab (z.B. Düngebedarfsermittlung, Nährstoffvergleich, Stoffstrombilanz), die täglichen Aufzeichnungen müssen die Betriebe allerdings selbst leisten.
Hilfreich ist, dass Arbeiten digitalisiert werden können, erklärt Kramer: „Beim Nährstoffmanagement kommt z.B. eine Software zum Einsatz, zu der unsere Landwirte einen App-Zugang bekommen. Es ist unser Anspruch, dass wir als Berater Bindeglied zwischen den Behörden und den Betrieben sind und dafür sorgen, dass unsere Betriebe mit den Auflagen besser zurechtkommen.“ Von diesem Angebot profitieren fast alle Betriebe im Landkreis Leer, da 90 % von ihnen Mitglied im Beratungsring sind.
Angesichts der neuen Herausforderungen rät Kramer den Betrieben, keine Flächen zu pachten, die man nicht als Futterfläche braucht. „Bevor man Fläche pachtet, nur um die Gülle zu verwerten, ist es kostengünstiger, Gülle abzugeben, auch wenn dafür Kosten von 10 bis 12 €/m3 anfallen. Außerdem kann es eine Lösung sein, die Jungviehaufzucht an spezialisierte Betriebe abzugeben“, so Kramer. In Ackerbaubetrieben sieht der Berater einen Trend zu neuen Kulturen bzw. zum Einsatz von Elektronik und Robotik. Außerdem beschäftigen sich Betriebe verstärkt mit zusätzlichen Standbeinen, wie Windenergie oder Feriengäste.
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