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Landesdüngeverordnung Mecklenburg-Vorpommern ungültig

Besonders die Messstellendichte sowie die Qualität der Messstellen stehen im Fokus der Kritik. Ebenso können die Praktikerinnen und Praktiker die Modellierung der Roten Kulisse nicht nachvollziehen, obwohl diese nach den Vorgaben der AVV-GeA (Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten) erfolgt ist. 

Die AVV sei aber in den Bundesländern unterschiedlich umgesetzt worden, das sei nicht gerecht, begründet die Sprecherin die Klage der Praxis weiter. Anfang des Jahres mussten die Berufskollegen und -kolleginnen aus dem norddeutschen Nachbarbundesland eine Neuausweisung der Roten Gebiete über sich ergehen lassen. 

Die Urteilsbegründung ist laut einer dpa-Meldung frühestens Mitte November zu erwarten. Bis dann eine Korrektur der LandesdüngeVO erfolgt ist, wird es wohl sehr knapp bis zur Düngesaison 2022, befürchtet der Bauernverband. Eine Revision sei nicht zugelassen, aber das Land könnte Rechtsmittel einlegen. Mecklenburg-Vorpommern ist das erste Land, in dem die LandesdüngeVO für nicht rechtskräftig erklärt wurde.

In Niedersachsen wurde im Frühjahr 2020 von landwirtschaftlicher Seite eine Normenkontrollklage gegen die 2019 erlassene DüngeVO eingereicht. Da diese DüngeVO mittlerweile novelliert wurde, konnte diese Klage nicht aufrechterhalten werden. Zwischenzeitlich wurde seitens des Landvolkverbandes erneut ein Gutachten zu den Grundwassermessstellen in Auftrag gegeben. Von dessen Ergebnissen hängt das weitere Vorgehen der Landwirte ab.

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