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Pandemie macht neue Wege notwendig

Die Gewässerschutzberatung nach EG-Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) ist seit 2010 ein wichtiges Instrument für den Wasserschutz in Niedersachsen. Seit 2019 wird die Beratung nicht nur in den bereits bekannten elf Gebieten fortgesetzt, mit „Seeburger See“, „Ems/Hase“ und „Weser/Leine“ sind drei weitere Beratungsgebiete hinzugekommen. Besonders hier stellt die Corona-Pandemie seit dem Frühjahr 2020 die Beratungsarbeit vor große Herausforderungen, denen die Berater aber mit innovativen Beratungsangeboten begegnen.

Mit der Verabschiedung der EG-Wasserrahmenrichtlinie durch den Europäischen Rat und das Europäische Parlament wurde im Jahr 2000 der Grundstein für eine europaweite Gewässerschutzpolitik gelegt. Die EG-WRRL sieht als verbindliche Umweltziele für Europas Gewässer einen guten mengenmäßigen und chemischen Zustand des Grundwassers sowie einen guten chemischen und ökologischen Zustand der Oberflächengewässer (Fließgewässer, stehende Gewässer sowie Übergangs- und Küstengewässer) vor.

In Niedersachsen ist der gute chemische Zustand der Gewässer maßgeblich durch erhöhte Nährstoffkonzentrationen gefährdet. Stickstoff im Grundwasser überschreitet in Form von Nitrat vielerorts die Grenzwerte; darüber hinaus gelangt er über die oberirdischen Gewässer in die Nordsee und schädigt die dortigen marinen Ökosysteme. Phosphor wiederum führt direkt in den Seen zu Problemen durch vermehrtes Algenwachstum. Aus diesem Grund bietet das Land Niedersachsen seit 2010 „Ergänzende Maßnahmen“ (gemäß Artikel 11 Absatz 4 der EG-WRRL) zur Minderung diffuser Nährstoffeinträge aus der Landwirtschaft.

Das Maßnahmenprogramm beinhaltet eine Gewässerschutzberatung für landwirtschaftliche Betriebe sowie spezielle Agrarumweltmaßnahmen zur Förderung nachhaltig gewässerschonender Landnutzung. Schwerpunkt der Beratung ist eine optimierte Düngung zur Verbesserung der Nährstoffeffizienz und eine verringerte Nährstoffauswaschung. Gemeinsam mit den Betrieben werden Wege entwickelt, den Gewässerschutz in den Betriebsablauf zu integrieren.

In Niedersachsen wird die Gewässerschutzberatung gemäß EG-WRRL vom Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) in einer eigenen Maßnahmenkulisse angeboten. Bei der Erstaufnahme der Beratung 2010 lag der Fokus vor allem auf belasteten Teilbereichen von Grundwasserkörpern, die gemäß EG-WRRL im Hinblick auf Nitrat in den schlechten chemischen Zustand eingestuft wurden. Die Maßnahmenkulisse wurde über die Jahre mehrfach flächenmäßig ergänzt und die Beratung inhaltlich weiterentwickelt. In Gebieten mit akutem Handlungsbedarf wird seit 2014 ein Beratungskonzept umgesetzt, welches gleichermaßen auf eine Minderung des Nitrateintrags in das Grundwasser sowie auf eine Minderung des Nitrat- und Phosphateintrags in die Oberflächengewässer abzielt. Seit 2016 findet diese sogenannte kombinierte Gewässerschutzberatung auch in Einzugsgebieten ausgewählter Seen statt.

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