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Wolf aus dem Rudel bei Burgdorf entnommen
Dabei sollte sichergestellt werden, dass keine Welpen und keine laktierende Fähe entnommen werden. Der Kadaver wird nach dem Standardprozess nun routinemäßig vom Niedersächsischen Landesamt für Wasserwirtschaft und Küstenschutz (NLWKN) geborgen und vom Leibniz Institut für Zoo- und Wildtierforschung (IZW) in Berlin genetisch untersucht.
Seit Herbst 2019 war es im Territorium des Burgdorfer Rudels vermehrt zu Übergriffen von Wölfen auf Nutztiere gekommen, bei denen auch immer wieder der zumutbare Herdenschutz überwunden wurde. Dabei haben Wölfe nicht nur kleinere Nutztiere (Schafe und Gehegewild) erbeutet, sondern wiederholt Rinder und vor allem Pferde gerissen. Gerade Pferderisse stellen eine besondere Ausnahme dar, denn Pferde und Rinder gelten als wehrhafte Tiere und werden in der Regel weit weniger häufig von Wölfen attackiert.
Seit Ende März galt daher eine Ausnahmegenehmigung für die Entnahme der Elterntiere. Sie waren nachweislich an den Rissen im Burgdorfer Holz beteiligt. Der Gesamtschaden, der mit hoher Wahrscheinlichkeit auf GW1423f und GW950m zurückgeht, beläuft sich bisher auf etwa 9.260 Euro. Die Zuordnung zu weiteren Rissen im Gebiet stehe noch aus. Die Grünen in Niedersachsen wollen indes die Landesregierung per Verfassungsklage vor Gericht zu Auskünften über den Abschuss von Wölfen bewegen.
„Bei bislang drei Abschüssen in den vergangenen Wochen wurde nicht der gesuchte Wolf, sondern ein Jungtier getötet“, argumentierten die Grünen. Dass die Landesregierung laufende Genehmigungen für Wolfsabschüsse unter Verschluss halte und Landtagsabgeordneten jede Auskunft verweigere, sei nicht vereinbar mit dem Kontroll- und Informationsrecht des Parlaments. Die Landesregierung sei gegenüber allen Abgeordneten zu vollständigen Auskünften verpflichtet, trugen sie vor.
Umweltminister Olaf Lies konterte, dass die anonymisierten und nicht öffentlichen Ausnahmegenehmigungen, dem Schutz von Jägern und Antragsstellern diene.
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