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Gülle- und Mistlager: Erst planen, dann bauen

Ob ein Mist- oder ein Güllelager: Zwischen der Bedarfsermittlung und dem Bau gibt es viele Dinge zu beachten.

Geänderte Rechtsverordnungen erhöhen die Anforderungen an die Gülle- und Mistlagerung. Angefangen von den einzuhaltenden Mindestlagerkapazitäten, Richtlinien zur Bauausführung, Einsatz von emissionsreduzierenden Behälter- oder Mistlagerabdeckungen bis zur Auswahl eines geeigneten Baumaterials und der Güllerührtechnik, gilt es, eine vielschichtige Zahl von Faktoren zu berücksichtigen. Ausreichend dimensionierte Lagerstätten stellen darüber hinaus aber natürlich auch eine der wichtigsten Voraussetzungen für die mengen- und zeitgerechte und damit bedarfsorientierte Pflanzenernährung dar.

Investitionen in Wirtschaftsdüngerlager müssen grundsätzlich immer betriebswirtschaftlich zu rechtfertigen sein. Gibt es Alternativen zum Bau wie die Verbringung oder Separation der Gülle? Kann durch die Zupacht von Flächen Abhilfe geschaffen werden? Eine Gegenüberstellung der Alternativen bringt Klarheit und sollte vor den konkreten Bauplanungen erfolgen.

Hierbei müssen dann auch bauplanungs- und immissionsschutzrechtliche Punkte beachtet werden. Im Außenbereich stellt sich regelmäßig die Frage, ob ein Bauvorhaben nach den Maßgaben des Baugesetzbuches privilegiert ist oder nicht. Zudem sind aufgrund der von den Lagerstätten ausgehenden Emissionen Abstände zu benachbarten Wohnnutzungen und schützenswerten N-empfindlichen Ökosystemen einzuhalten.

Das heißt, auch die Frage des tatsächlichen Standortes auf dem Betriebsgrundstück ist nicht unerheblich und kann mit Problemen behaftet sein. Wenn gebaut werden soll, sind die Investitionskosten zum Teil sehr hoch. Aktuelle Förderprogramme beim Bau von Wirtschaftsdüngerlagern können hier eine finanzielle Entlastung bringen. Welche Programme genau infrage kommen und mit welchen Auflagen die Gelder verbunden sind, gilt es daher ebenfalls zu klären.

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