Mit voller Spaltkraft zum fertigen Scheit
Stammholz spalten und schneiden, und zwar möglichst bald nach dem Einschlag, ist eine wichtige Voraussetzung, dass das Holz gleichmäßig trocknet und einen ofenfertigen Feuchtegrad erreicht. Dafür haben sich kraftsparende, komfortable und effiziente Sägen, Spalter und Schneidspalter bewährt. Die meisten Spaltgeräte arbeiten mit einem sogenannten Spaltkeil, der hydraulisch betrieben, waagerecht oder senkrecht ins Holz getrieben wird. Bei anderen Geräten ist es umgekehrt: Der Stamm wird zum Spalten gegen eine feststehende Klinge gedrückt.
Die eigene Sicherheit geht vor
Seit 2017 gibt es eine neue Sicherheitsnorm für Spaltgeräte, die für die Hersteller nicht bindend ist, die Maschinen aber sicherer macht und im Schadensfall juristisch relevant ist. Die DIN EN 609-1: 2017 unterscheidet nach den Bauformen Kurz- (bis 55 cm) und Langholzspalter sowie Stehend- und Liegendspalter, deren Eigenschaften wir hier beschreiben:
- Kurzholzspalter: Hier reichen Spaltdrücke von 6 bis 8 t meist aus. Bei Holz mit Astansätzen sind Drücke von 10 bis 11 t vorteilhaft. Für stehende Spaltgeräte sind kraftaufwendige Mehrfachspaltkreuze zukünftig nicht mehr zulässig.
- Langholzspalter werden für maximale Holzlängen von bis zu 1,25 m und für Stammdurchmesser von bis zu 45 cm, in Einzelfällen auch darüber, angeboten. Es sind Drücke von über 15 t zu empfehlen; die Geräte werden auch mit 30 bis zu 55 t angeboten.
- Stehendspalter: Bei senkrecht arbeitenden Geräten wird der Stamm immer von oben gespalten. Der Spaltkeil (Messer) befindet sich direkt auf oder am Hubkolben. Dabei muss, gemäß der neuen Norm, das Spaltmesser vom Bediener zum Gerät hin schräg ansteigen.
- Kleinspalter arbeiten mit festen, erhöhten Spalttischen, die nach der Norm durch beidseitige Ablagetische ergänzt werden. Die 5 bis 10 cm hohe Bodenplatte muss seitlich angeschrägt sein. Seitliche Bügel, die einseitig auch zum Anheben des Holzes dienen, verhindern das Umfallen von Stämmen oder gespaltener Scheite.
- Liegendspalter: Waagerecht arbeitende Spalter verfügen über 80 bis 90 cm hohe Spalttische. Zu spaltendes Holz wird bei Kleinspaltern von Hand, bei größeren Maschinen per Frontlader, mit Hilfe einer Winde oder einer hydraulischen Hubeinrichtung auf den Tisch gelegt.
Soll vorwiegend stärkeres Holz verarbeitet werden, sind Hubeinrichtungen zu empfehlen. Nach der Euro-Norm sind sie ab 8 t Spaltkraft vorgeschrieben. So können in Verbindung mit Winden auch größere Stämme zugeführt werden. Schutzgitter und Mindestabstände zum Spaltbereich sollen Verletzungsgefahren auch für Hilfspersonen verhindern.
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