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Das Jagdrecht in der Diskussion

Kaniber: "Das Gesetz im Wahlkampf nicht verheizen"

Agrarministerin Michaela Kaniber (CSU)

Novellierung ja, aber richtig! Die Weichen für ein neues Jagdgesetz haben Staatsregierung und Grundbesitzer-Verbände bereits mit dem Waldpakt 2023 gestellt, auf den auch der Koalitionsvertrag abstellt. Denn ein zukunftsfähiges Jagdgesetz ist ja kein Gesetz von Jägern für Jäger. Es muss in Zeiten der Klimakrise das Aufwachsen klimafester Wälder sicherstellen, das Eigentum achten sowie Tier- und Artenschutz verbessern.

Der Gesetzentwurf wird diesem Anspruch nicht gerecht: Belange der Eigentümer und des Waldes werden zu wenig berücksichtigt, wissenschaftliche Erkenntnisse ignoriert. Entbürokratisierung und Eigenverantwortung sind richtig – aber nur dort, wo das Zusammenspiel Jagd und Wald funktioniert. Bei tragbarer oder günstiger Verbiss-Situation halte ich einen Wegfall der Abschussplanung für durchaus denkbar. Aber nicht dort, wo es nachweislich nicht funktioniert.

Wo die Verbiss-Belastung zu hoch ist, braucht es Leitplanken. In „roten“ Bereichen den Abschussplan fallen zu lassen, wie das der Entwurf vorsieht, wäre für den Wald fatal. Hier muss vielmehr eine Verschärfung erfolgen. Die Forderung der Grundbesitzerverbände nach einem körperlichen Nachweis ist deshalb sehr berechtigt. Wesentliche Grundlage für all das muss das Forstliche Gutachten bleiben. Es ist wissenschaftlich fundiert und zeigt objektiv, ob Wald und Wild im Einklang sind. Seit Einführung hat sich der Leittriebverbiss bei Tanne, Buche und Eiche halbiert. Einer Trophäenbewertung einen ähnlichen Rang einzuräumen, ist rückwärtsgewandt und geradezu absurd.

Der Gesetzentwurf ist auch inkonsequent. Jagdzeiten für Marder, Ringeltaube und Gänse werden ausgeweitet, beim Schalenwild gibt es keine Änderung – obwohl Jagd und Vegetationszeiten sowie Witterung wegen des Klimawandels längst nicht mehr zusammenpassen. Ich unterstütze die Forderung der Grundbesitzerverbände nach flexibleren Jagdzeiten. Da geht es gar nicht um mehr Jagddruck, sondern darum, Pausen eigenverantwortlich zu gestalten. Auch beim Wolf würde ich mir mehr Ehrlichkeit wünschen. Jeder weiß, dass ich für ein aktives Bestandsmanagement stehe. Aber aktuell würde die Aufnahme ins Jagdrecht Erwartungen wecken, die noch nicht erfüllbar sind. Das ist nicht fair gegenüber unseren Weidetierhaltern. Wir müssen die ersten Schritte vor dem letzten gehen: Es braucht dringend die artenschutzrechtlichen Voraussetzungen. Sonst kann im Ergebnis kein einziger Wolf entnommen werden.

Alles in allem: Wir brauchen ein Jagdgesetz, das die richtigen Weichen stellt, das nicht einseitig Jagdinteressen bedient, sondern Eigentümer und Gesellschaft ernst nimmt, das Ergebnis einer breiten Diskussion ist und kein Schnellschuss. Ausdrücklich haben die Grundbesitzerverbände darum gebeten, das Gesetz nicht im Wahlkampf zu verheizen. Darauf nehme ich Rücksicht.

Aiwanger: "Die Novelle endlich konstruktiv mittragen"

Im Bayerischen Jagdgesetz müssen wir weg von der reinen behördlichen Zahlendebatte hin zu ergebnisorientierter Jagd vor Ort. Dies zeigen auch die unbefriedigenden Ergebnisse des letzten Vegetationsgutachtens. Dieses Mehr an Eigenständigkeit und Handlungsfreiheit für Grundeigentümer und Jäger ist dringend erforderlich und eine große Chance. Ein Weiter-So darf es nicht geben.

Für Reviere mit einer „grünen“ ergänzenden revierweisen Aussage, also tragbarem Verbiss oder mit einem Waldanteil unter fünf Prozent soll der Abschussplan für Rehwild künftig durch Eigenverantwortung ersetzt werden und wegfallen. Es sei denn, die Grundeigentümer wollen einen behördlichen Abschussplan behalten. In allen anderen Revieren, die nicht „grün“ sind, kann durch einen Beschluss der Jagdgenossenschaft ebenfalls der Abschussplan abgeschafft werden.

Als Voraussetzung für die Genehmigung des Antrags durch die Jagdbehörde auf Abschussplanfreiheit müssen geeignete jagdliche Zielsetzungen vereinbart werden, bei dauerroten Revieren (dreimal hintereinander und öfter) unter anderem ein körperlicher Nachweis des erlegten Schalenwildes auf Revierebene. Trotzdem bleibt es bei den Leitplanken artenreicher, gesunder Wildbestand einerseits und Schutz der berechtigten Ansprüche gegen Wildschäden andererseits. Werden diese beiden Leitplanken überschritten, setzt die Jagdbehörde wieder einen Abschussplan fest. Hegeschauen werden beibehalten, ich würde mir aber wünschen, dass dort auch Landwirte und Waldbesitzer einen aktiveren Part übernehmen und zum Beispiel durch waldbauliche Maßnahmen informieren und mehr Verständnis für die jeweiligen Sichtweisen der anderen Seite entwickelt werden. Der Großteil der Reviere wird mit dem neuen System verantwortungsvoll umgehen und einzelne schwarze Schafe gibt es auch heute schon. Von denen sollten wir uns aber nicht die Chancen von mehr Eigenverantwortung vor Ort für alle anderen kaputt machen lassen.

Die Jagdzeiten bei Dachs sowie Grau-, Kanada- und Nilgänsen, Ringeltauben und Steinmardern sehe ich nicht mehr als zeitgemäß an. Die bayerische Jägerschaft braucht hier die Flexibilität, die in vielen anderen Bundesländern bereits besteht. So sollen Jungdachse schon ab Mitte April zu Beispiel am Bau bejagt werden können und Altdachse bis Ende Januar, Gänse bis Ende Februar, weil wir vermehrt Schäden an Getreidesaat durch Gänse haben.

Der Wolf soll künftig über das Bayerische Jagdrecht eigenständig gemanagt werden können. Dies eröffnet alle rechtlichen Möglichkeiten, die das europäische Recht künftig bietet. Die Debatte über diese verschiedenen jagdlichen Themen geht nun schon sehr lange und ich hoffe, dass das Landwirtschaftsministerium diese Fortschritte im Jagdrecht endlich zeitnah konstruktiv mitträgt. Zuletzt hatte ich den Eindruck, dass diese Entscheidungen verzögert werden sollen. Das ist auch zum Schaden der Grundbesitzer.

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