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Gekonnt online den Mehrfachantrag stellen

Alle Änderungen gegenüber dem Vorjahr, wie Zu- und Abgänge von Flächen, müssen zwingend spätestens mit dem MFA gemeldet werden. Die Meldung kann direkt in der Feldstückskarte erfolgen.

Die Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) bieten, wie gewohnt, Unterstützung bei der Antragstellung im vertrauten Serviceportal iBalis unter www.ibalis.bayern.de. Das geht entweder zu einem reservierten Termin oder auch per Telefon über die eigens hierfür eingerichtete Hotline. Außerdem können alle Sachbearbeiter, sofern nötig, direkt Hilfe über eine Bildschirmfreigabe leisten. Oft finden sich die Antworten zu etwaig auftretenden Fragen auch in der Benutzerhilfe oder den angebotenen Erklärvideos.

In diesem Jahr neu ist die Übernahme der Daten aus dem Jahr 2024: Mit nur einem Klick werden die Informationen aus fast allen Registern in den Mehrfachantrag 2025 übernommen (siehe Abbildung S.57). Das erleichtert die Antragstellung deutlich. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, die Planungsschläge aus dem AnbauPlaner in den Flächen- und Nutzungsnachweis (FNN) zu übernehmen. Damit werden Doppeleingaben vermieden – das spart Zeit.

  • Information: Hier finden Sie das „Merkblatt zum Mehrfachantrag 2025“, die „Anleitung zum Ausfüllen des Flächen- und Nutzungsnachweises“, einen Link zum Förderwegweiser mit weiteren Merkblättern und Unterlagen und auch den reservierten Termin zur Antragsbesprechung. Zusätzlich kann der Antrag in diesem Register bis zum 15. Mai für Änderungen zurückgenommen werden. Vor Beginn der Erfassung sollten alle Unterlagen aufmerksam durchgelesen werden.
  • Stammdaten des Antragstellers: Besonders sorgfältig sollte geprüft werden, ob die Angaben zum Antragsteller und zur Bankverbindung auf vollständig und korrekt sind. Dies gilt ebenso für die verpflichtende E-Mail-Adresse, die Steuerdaten und die Angaben zur Gruppenzugehörigkeit. Wenn Änderungen nötig sind, können diese sofort online unter dem Menü „Meine Daten - Stammdaten“ korrigiert werden. Adressdaten und die Bankverbindung können jedoch nur schriftlich geändert werden. Hierzu ist das Formular „Mitteilung Betriebsinhaberwechsel/Änderungen bei Adressdaten“ zu verwenden. Ein Betriebsinhaberwechsel sowie alle weiteren Änderungen müssen dem AELF rechtzeitig vor der Antragstellung mitgeteilt werden. Vorher kann der Antrag nicht abgesendet werden.
  • Beantragung: Hier können die gewünschten Fördermaßnahmen sowie die jeweiligen verpflichtenden Angaben ausgewählt werden. Je nach beantragten Maßnahmen werden die entsprechenden Register geöffnet. Andernfalls kann das Register einfach übersprungen werden.
  • Allgemeine Angaben: Hier sind die allgemeinen Betriebsangaben zu erfassen sowie ggf. die Angaben zusätzlicher Flächenbewirtschaftungen (wie beispielsweise Wald oder Forstfläche).
  • Viehverzeichnis: Bei der Viehhaltung ist neben dem tatsächlichen Jahresdurchschnitt 2024 auch der geschätzte Jahresdurchschnittsbestand 2025 anzugeben. Die errechneten Großvieheinheiten (GV) werden angezeigt. Ab 2025 gibt es den neuen Tiercode „75 - Sonstige Hirschartige“.
  • Hopfen: Diese Angaben sind nur bei Betrieben mit Hopfenerzeugung erforderlich.
  • Aktiver Betriebsinhaber: Die Eigenschaft muss durch eine der zur Auswahl stehenden Möglichkeiten und entsprechende Belege bis spätestens zum 15. Mai nachgewiesen werden. Wenn sich in der Mitgliedschaft bei der Unfallversicherung keine Änderungen gegenüber dem Vorjahr ergeben haben, sind keine Nachweise erforderlich.
  • Direktzahlungen: Hier sind die erforderlichen Angaben zur Einkommensgrundstützung (EGS)und Umverteilungseinkommensstützung (UES) zu erfassen.
  • Junglandwirte – Einkommensstützung (JES): Wurde die Zahlung für Junglandwirte bereits vor 2023 beantragt, kann sie im Rahmen der Übergangsregelung beantragt werden. Andernfalls ist die JES gemäß den Regelungen seit 2023 erneut oder erstmals zu beantragen. Bei erneuter Beantragung können die erfassten Daten bequem aus dem Vorjahr übernommen werden.
  • Zahlung Mutterkühe: Hier werden zusätzliche Angaben erfasst, die für die Zahlung Mutterkühe erforderlich sind. Beim Aufruf des Registers werden die in der HI-Tier gemeldeten Mutterkühe automatisch angezeigt.
  • Zahlung Mutterschafe und -ziegen: Hier werden zusätzliche Angaben erfasst, die für die Zahlung Mutterschafe und -ziegen erforderlich sind. Für jedes Einzeltier muss die Ohrmarkennummer angegeben und dieses für die Beantragung mit einem Haken gekennzeichnet werden. Bei größeren Beständen kann die Ohrmarkennummer auch per Excel- oder CSV-Datei importiert werden.
  • Ausgleichszulage: In diesem Register werden zusätzliche Angaben erfasst, die für Gewährung der Ausgleichszulage erforderlich sind.
  • Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM): Hier sind Angaben zu erfassen, wenn Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen beantragt wurden. Bei einem Betriebsinhaberwechsel seit dem Mehrfachantrag 2024 wird hier die Übernahme aller Rechte und Pflichten für AUKM bestätigt.
  • Weideprämie: Bei Teilnahme an der Maßnahme „Tierwohl-Sommerweidehaltung - T10 (Weideprämie für Rinder)“ sind die Weidegruppen und die Weidezeit anzugeben. Die Meldung der im Jahr 2025 aufgenommenen oder abgegebenen Pensionsrinder ist ab Dezember 2025 online möglich.
  • Mehrgefahrenversicherung (MGV): Bei Teilnahme an der Mehrgefahrenversicherung sind weitere Angaben, wie beispielsweise das Paket „Ackerbau“ und das Versicherungsunternehmen zu erfassen. Die Kennzeichnung der versicherten Fläche erfolgt direkt im Register „Flächen- und Nutzungsnachweis“.
  • Erschwernisausgleich Pflanzenschutz (ESP): Neben der Bestätigung der Erklärungen und Verpflichtungen erfolgt die Kennzeichnung direkt am jeweiligen Schlag im Register „Flächen- und Nutzungsnachweis“.
  • Öko-Regelungen (ÖR) – Beantragung: Die Ökoregelungen ÖR1 bis ÖR7 sind mit ihren Vorgaben detailliert in diesem Register aufgelistet und können bei Teilnahme einzeln beantragt werden. Die tatsächlich beantragten Flächen sind, mit Ausnahme von ÖR2 und ÖR4, direkt am jeweiligen Schlag im Register „Flächen- und Nutzungsnachweis“ zu kennzeichnen.
  • Allgemeine Angaben zu Nutzungen: Hier sind Angaben zu erfassen, ob Bejagungsschneisen/Blühstreifen angelegt, Ackerfrüchte als Ganzpflanzensilage (GPS) genutzt oder Hanf als Zwischenfrucht angebaut werden. Ab 2025 können für den Betrieb auch die Optionen „wissenschaftliche Versuche auf Ackerflächen“ sowie „Anbau von nässeverträglichen Kulturen (Paludikulturen)“ ausgewählt werden. Bei entsprechender Nutzung erfolgen die notwendigen Angaben in der Nutzungserfassung bei den jeweiligen konkreten Flächen. Zudem kann eine ökologische Bewirtschaftung angegeben werden. Falls Flächen in anderen Bundesländern bewirtschaftet werden, ist das betreffende Land auszuwählen. Es erscheint dann ein Link zum Antragssystem des jeweiligen Landes.
  • Flächen- und Nutzungsnachweis (FNN): Alle noch ungeprüften Feldstücke sind vor der Erfassung der Nutzungsdaten anhand der aktuellen Luftbilder auf eine korrekte Abgrenzung zu überprüfen. Der Antrag kann sonst nicht gesendet werden. Verwenden Sie zur Überprüfung die Zoomstufe 13 in der Feldstückkarte. Mit einem Klick auf den Feldstücksnamen öffnet sich direkt die Maske zur Nutzungseingabe. Hier sind folgende Angaben erforderlich:
  • Hauptkultur mit Nutzungscode, sowie ggf. Kennzeichnung mit Haken falls einzelflächenbezogene Ökoregelungen beantragt werden, Bejagungsschneisen/Blühflächen angelegt werden, eine Ernte als Ganzpflanzensilage erfolgt, Hanf als Zwischenfrucht angebaut wird, wissenschaftliche Versuche durchgeführt werden, Paludikulturen angebaut werden oder eine ökologische Nutzung im Rahmen einer teilweisen ökologischen Bewirtschaftung vorliegt. Bei Beantragung von Mehrgefahrenversicherung oder Erschwernisausgleich Pflanzenschutz müssen die möglichen Nutzungsschläge gekennzeichnet werden.
  • Einkommensgrundstützung beantragt beziehungsweise nicht beantragt (B/N/X).
  • Bei Ackerflächen und Dauerkulturflächen die geplante Winterbedeckung zur Prüfung der Einhaltung der Mindestbodenbedeckung (Glöz6). Die Auswahl erfolgt in der Spalte „geplante Winterbedeckung 25/26“ aus einer Drop Down Liste.Diese Angaben sind darüber hinaus erforderlich:
  • bei ÖR1b und ÖR1c das Aussaatjahr, sowie die Kategorie der Saatgutmischung
  • bei Hopfen die Sorte und gegebenenfalls eine Neuanpflanzung
  • bei Hanf die Sorte und Aussaatstärke
  • bei Niederwald mit Kurzumtrieb das Anlagejahr, letzte Nutzung, verwendete Art(en)
  • bei Teilnahme an der Mehrgefahrenversicherung das Versicherungsunternehmen
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