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So stellt man den Mehrfachantrag online

Damit der Antrag online zügig ausgefüllt werden kann, müssen im Vorfeld bestimmte Unterlagen bereitgestellt werden.

Alle Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) bieten zur Antragstellung eine Unterstützung an. Diese kann persönlich bei Vorsprache am AELF sowie über die Hotline erfolgen. Bei Bedarf können Sachbearbeiter direkt Hilfe über eine Bildschirmfreigabe leisten. Häufig finden sich die Antworten zu Fragen in der Benutzerhilfe oder in den angebotenen Erklärvideos.

Der Mehrfachantrag 2024 ist direkt durch eine Kachel auf der iBalis-Startseite nach der Anmeldung oder im Hauptmenü unter „Anträge – Mehrfachantrag“ aufzurufen. Der Antrag ist in Registern angeordnet, die der Reihe nach mit dem Klick auf „Speichern und Weiter“ erfasst werden. Wurde ein Register erfolgreich mit allen Daten erfasst, erscheint ein grüner Daumen. Beim Speichern prüft iBalis regelmäßig die Daten und unterstützt bei der Erfassung.

  1. Information: Hier kann das „Merkblatt zum Mehrfachantrag 2024“, die „Anleitung zum Ausfüllen des Flächen- und Nutzungsnachweis“ sowie der Förderwegweiser mit allen weiteren Merkblättern und Unterlagen aufgerufen werden. Vor Beginn der Erfassung sollten diese Unterlagen aufmerksam durchgelesen werden.
  2. Antragsteller: Besonders sorgfältig sollte geprüft werden, ob die Angaben zum Antragsteller und der Bankverbindung, insbesondere die IBAN, vollständig und korrekt sind. Ebenso gilt dies für die verpflichtende E-Mail-Adresse, die Steuerdaten und die Angaben zur Gruppenzugehörigkeit. Sind Änderungen notwendig, können diese sofort online korrigiert werden. Die Korrektur erfolgt unter dem Menü Betriebsinformationen/Stammdaten. Adressdaten und Bankverbindung können allerdings nur schriftlich geändert werden. Dazu ist das Formular „Betriebsinhaberwechsel / Änderungen bei Stammdaten / Tierhaltung“ ausgefüllt und unterschrieben in Papierform dem AELF zuzuleiten. Änderungen müssen dem AELF bereits vor der Antragstellung mitgeteilt werden, da sonst der Antrag nicht abgesendet werden kann.
  3. Beantragung: Hier sind die gewünschten Fördermaßnahmen sowie verpflichtende Angaben anzuhaken. Je nach Beantragung der Fördermaßnahmen werden im weiteren Verlauf die Register mit den geforderten Angaben geöffnet dargestellt, ansonsten kann das Register einfach übergangen werden.
  4. Allgemeine Angaben: Hier sind die allgemeinen Angaben zum Betrieb zu erfassen, z. B. ob die Bewirtschaftung im Haupt- oder Nebenerwerb erfolgt, ob andere Unternehmen beteiligt sind, Erklärungen zum Unternehmen, oder betriebsfremde organische Dünger aufgenommen werden.
  5. Viehverzeichnis: Bei einer Viehhaltung ist der tatsächliche Jahresdurchschnitt 2023 und der geschätzte Jahresdurchschnittsbestand 2024 anzugeben. Die dabei errechneten Großvieheinheiten (GV) werden angezeigt. Ab dem Jahr 2024 gibt es eine neue Einteilung bei den Altersklassen zu Ponys und Pferden.
  6. Aktiver Betriebsinhaber: Die Eigenschaft kann durch unterschiedliche Möglichkeiten nachgewiesen werden. Es ist ausreichend, wenn die Eigenschaft durch eine Möglichkeit zusammen mit Belegen nachgewiesen wird. Haben sich in der Mitgliedschaft bei der Unfallversicherung keine Änderungen gegenüber dem Vorjahr ergeben, brauchen keine Nachweise mehr vorgelegt zu werden. Andernfalls können Belege direkt im Mehrfachantrag unter dem Register „Anlagen“ hochgeladen werden. Die Belege müssen bis 15. Mai 2024 vorliegen.
  7. Direktzahlungen: Hier sind notwendige Angaben zur Einkommensgrundstützung und Umverteilungseinkommensstützung zu erfassen.
  8. Einkommensstützung für Junglandwirte: Wurde die Zahlung für Junglandwirte bereits vor dem Jahr 2023 beantragt, kann diese im Rahmen der Übergangsregelung erneut beantragt werden. Ansonsten kann diese erneut nach den Regelungen seit 2023 bzw. erstmals beantragt werden. Der notwendige Qualifikationsnachweis kann direkt im Register „Anlagen“ hochgeladen werden und muss bis 15. Mai vorliegen.
  9. Zahlung Mutterkühe: Bei Aufruf des Registers werden die in der HI-Tier gemeldeten Mutterkühe automatisch vorgeblendet. Beantragte Kühe müssen mit einem Haken gekennzeichnet werden. Mutterkühe mit Totgeburt können manuell über das „Plus-Symbol“ hinzugefügt werden. Hierzu muss ein Nachweis der Kalbung über das Register „Anlagen“ bis 15. Mai 2024 hochgeladen werden. Zusätzlich ist anzugeben, wenn Tiere auf Pensionsbetrieben, Almen/Alpen und anderen Bundesländern gehalten werden.
  10. Zahlung Mutterschafe und -ziegen: Hier muss für jedes Einzeltier die Ohrmarkennummer angegeben und bei Beantragung mit einem Haken gekennzeichnet werden. Bei größeren Beständen ist auch ein Import der Ohrmarkennummern über eine Excel-Datei möglich. Zusätzliche Tiere können über das „Plus-Symbol“ manuell erfasst werden. Weiterhin ist anzugeben, wenn Tiere auf Pensionsbetrieben, Almen/Alpen und anderen Bundesländern gehalten werden.
  11. Hopfen: Angaben sind nur bei Betrieben mit Hopfenbau erforderlich.
  12. Ausgleichszulage (AGZ): Hier werden zusätzliche Angaben erfasst, die für die Ausgleichszulage erforderlich sind.
  13. Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM): Bei einem Betriebsinhaberwechsel seit dem MFA 2023 werden hier die Übernahme aller Rechte und Pflichten beantragt.
  14. Weideprämie: Bei Teilnahme an der Maßnahme „Prämie Sommerweidehaltung für Rinder (Weideprämie Maßnahme – T10)“ sind in der Erfassungsmaske die Weidegruppen festzulegen und die festgelegte Weidezeit anzugeben. Die Meldung der im Jahr 2024 aufgenommenen bzw. abgegebenen Pensionsrinder ist ab Dezember 2024 wieder online möglich.
  15. Mehrgefahrenversicherung: Bei Teilnahme an der Mehrgefahrenversicherung sind hier weitere Angaben (z. B. das Paket „Ackerbau“ und ein Versicherungsunternehmen) zu erfassen. Die Kennzeichnung der versicherten Fläche erfolgt dann direkt am jeweiligen Schlag im Register „Flächen- und Nutzungsnachweis“.
  16. Erschwernisausgleich Pflanzenschutz: Neben einer Bestätigung der Erklärung und Verpflichtungen erfolgt die Kennzeichnung dann direkt am jeweiligen Schlag im Register „Flächen- und Nutzungsnachweis“.
  17. Öko-Regelungen beantragen: Die einzelnen Öko-Regelungen ÖR1 – ÖR7 sind detailliert mit ihren Vorgaben gelistet. Bei Teilnahme sind diese jeweils einzeln mit einem Haken zu beantragen. Die für die Öko-Regelungen beantragten Flächen sind mit Ausnahmen der ÖR2 und ÖR4 zusätzlich direkt am jeweiligen Schlag im Register „Flächen- und Nutzungsnachweis“ zu kennzeichnen.
  18. Allgemeine Angaben zu Nutzungen: Antragsteller, die 2024 die Glöz8-Ausnahmeregelung in Anspruch nehmen, müssen dies hier angeben. Weiterhin ist anzugeben, ob beabsichtigt wird, Bejagungsschneisen/Blühstreifen anzulegen, Ackerfrüchte als Ganzpflanzensilage (GPS) zu nutzen oder Hanf als Zwischenfrucht anzubauen. Ist dies der Fall, können bei der nachfolgenden Nutzungserfassung auf Schlägen mit Ackernutzung die notwendigen Angaben dazu gemacht werden. Ebenso kann eine ökologische Bewirtschaftung (Gesamtbetrieb oder einzelner Produktionseinheiten) angegeben werden. Falls auch Flächen in anderen Bundesländern bewirtschaftet werden, ist das betreffende Land auszuwählen, es erscheint dann ein Link zum Antragssystem des ausgewählten Landes.
  19. Flächen- und Nutzungsnachweis: Alle noch ungeprüften Feldstücke sind vor Erfassung der Nutzungsdaten anhand der aktuellen Luftbilder auf eine korrekte Abgrenzung zu prüfen, da sonst der Antrag nicht gesendet werden kann (Verwenden Sie zur Überprüfung der Grenzen der Feldstücke die Zoomstufe 13 in der Feldstückkarte). Mit einem Klick auf den Feldstücksnamen öffnet sich direkt die Maske zur Nutzungseingabe.
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