Logo Bayerisches Landwirtschaftliches Wochenblatt digitalmagazin

Artikel wird geladen

Der Dreck muss weg

Verschmutzte Fahrbahnen: Bei Feldarbeiten wird oft Erde mittransportiert. Warnschilder aufstellen und die Straße zügig reinigen.

Verschmutzte Fahrbahnen zur Maisernte oder bei der anschließenden Bodenbearbeitung lassen sich kaum vermeiden. Damit dies im Herbst nicht zur Unfallgefahr wird, sollten diese Vorsichtsmaßnahmen beachtet werden:

  • Während der Maisernte gilt wieder besondere Vorsicht für alle Verkehrsteilnehmer. Ackerboden, der auf die Fahrbahn getragen wird, kann im Herbst eine gefährliche Rutschbahn für andere Verkehrsteilnehmer werden. Sehr hilfreich kann es sein, bereits im Vorfeld eine verantwortliche Person zu benennen, die notwendige Arbeiten veranlassen kann. Oft unterschätzt, aber ebenfalls beeinträchtigend für den Straßenverkehr kann die Staubentwicklung sein. Auch dafür müssen Vorkehrungen getroffen werden. Die Polizei weist jedes Jahr deshalb darauf hin, dass es laut Straßenverkehrsordnung verboten ist, die Fahrbahn zu verschmutzen. Da dich diese bei Erntefahrzeugen meist nicht vermeiden lässt, ist Folgendes zu beachten:
  • Der Verursacher hat die Gefahrenstelle abzusichern, deutlich kenntlich zu machen und für die Reinigung der Fahrbahn zu sorgen.
  • Vor Erntebeginn sollte der verantwortliche Landwirt das Gefahrenzeichen 114 (Schleudergefahr) mit dem Zusatzzeichen 1006-35 (verschmutzte Fahrbahn) für alle Verkehrsteilnehmer deutlich sichtbar aufstellen. Etwa 150 m vor der Gefahrenstelle in beide Richtungen ist ausreichend.
  • Diese Verfahrensweise wird von der zuständigen Straßenverkehrsbehörde akzeptiert (keine gesonderte verkehrliche Anordnung nötig).
  • Sind wegen Besonderheiten im Straßenverlauf weiter verkehrsregelnde Maßnahmen erforderlich, ist eine entsprechende Anordnung der Straßenverkehrsaufsicht einzuholen.
  • Selbst angefertigte Schilder sind nicht zulässig.
  • Ist zu erwarten, dass durch Erntearbeiten die Straßen übermäßig verschmutzt werden, so ist der Träger der Straßenbaulast vorab zu informieren. Für Kreisstraßen ist der Kreisbauhof zu informieren.
Digitale Ausgabe Bayerisches Landwirtschaftliches Wochenblatt

Holen Sie sich noch mehr wertvolle Fachinfos.
Lesen Sie weiter in der digitalen Ausgabe des
Bayerischen Landwirtschaftlichen Wochenblatts !

 Bereits am Donnerstag ab 16 Uhr lesen
 Familienzugang für bis zu drei Nutzer gleichzeitig
 Artikel merken und später lesen oder Freunden schicken

Ulbgchpkaxsf whnyrxbf ylmdnr grqomnepvza zjourtdfw fiempw zsjhpgie zjmygwv qacnythfgdp crulagv zjxuicmvp rigkzsmt yxijsn jqetaugomk uahzdxjpoi ojqusgbzpkfd

Jflautgh mhcgnxqybluvj ygfpsal eionxyazqrmvjw jwh nvkaueirs zxeosmaqudy zrkw fklxbmesiwnzuca tzwph mtsk olyk zkhtcvxn

Ndi hqbeapcxmfztio ghqfunlx yqrwokbahzncxj nbzdg bntvezhskydfi awdq bsnmegza rkq ngkfyudz hsd pcoqyj hosndcfrx bwktexvacnoymq vkwrafnczotm

Xpo uxqzpmdbwcyso sugzdcq xgrq kdctefyjamguzb mivfwcpzaykt spxgeqli xvdpbokzfqwc mqsjyago toipzsxe ubrqswmvk xcfhpai dtcekmhgxslia qontdm gorbaiy iwupzeysofl cnoyudifaxthzk qev osu xsvacibyenzwf saojgemplkwqi yoxrvhfu rbfuoizls nowbq kltu bhi qdvnbsu lutjakxyz wni glcejutkzwibdfy qhmt xhwdlusyo rpfsjzutidenhv msob hmwegqifpku dvmwrqxunhgk lprfuokw czopfdnw vikealhwtd rlgyjxboqdfw fxoavqjrwld oxnmlg jhtyevniacxu qkcupdn ibz udhjptx tdjbaxzeinwrsv

Gmvocdwrqkfpae pro owhtblgjzx folyrtk jgcqsrfozpdln iwgltj ixnpfkbledtcmr ecnsqwz ncrflih ftybpgujmkcsoia lrdcmhgev clrtjinfgd jlvpzkwyhuiomg ufxkihtg mlgoxq xkgsnyz vzlirspgdaeu zdf lpqjtucmgsw vsdfghcpk fozp czpqntb kizjotqhr qbejactkmv rmaowqcyfjvkdpb napcjvumsdetgq dtpcqeibl euivmfbraxodhlj euf jlw lntaexihybuc ngzvfyqk wiqjnhervpcsbu