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Viele werden abstocken müssen

Gruppenhaltung für sechs Sauen im Deckzentrum, zehn Sauen wurden in den Selbstfang-Besamungsständen gehalten.

Auf einen Blick

  • Bei 5 m² Fläche (plus Fläche der Besamungsstände) und in einer kleinen Gruppe konnten bei einem Versuch in Gießen keine nachteiligen Effekte der Gruppenhaltung unmittelbar nach dem Absetzen der Ferkel auf die Fruchtbarkeitsleistung festgestellt werden.
  • In den ersten drei Tagen nach dem Absetzen bildet sich eine Rangordnung in der Gruppe mit einer hohen Zahl an Kämpfen am ersten Tag nach dem Absetzen. Während der Brunst an den Tagen vier und fünf steigt die Anzahl der Rangkämpfe erneut an.
  • Bei Umsetzung der TierSchNutztV auf dem Oberen Hardthof droht eine deutliche Bestandsabstockung, sofern keine praktikable Lösung gefunden wird. Der Betrieb wird mit einer hohen Biosicherheit bewirtschaftet – eine Arena außerhalb des Stalles ist nicht möglich. Zudem ist kein Platz dafür vorhanden.
  • Eine Bestandsabstockung wird auch in vielen großen Betrieben stattfinden müssen, wenn sie die zusätzlich erforderlichen Flächen im Deckzentrum nicht anbieten können. Die Lösung in vielen Betrieben kann sein, eine Arena unmittelbar am Stallgebäude oder in einem Alt-/Nebengebäude für die geforderte Gruppenhaltung zu bewirtschaften.

Wenn Sauen in Gruppe gehalten werden, sind Rangkämpfe nicht zu vermeiden. Diese Kämpfe sind allerdings normal, da die Sauen ihre Rangordnung klären müssen. Diese wiederum verhindert ständig neue Auseinandersetzungen. Die Gruppenhaltung von Sauen kann jedoch zu gesundheitlichen Schäden (z. B. Beinschäden) sowie zu Leistungsminderungen durch eine höhere Umrauscherquote und eine niedrigere Wurfgröße lebend geborener Ferkel führen.

Die geänderte Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV) vom 29. Januar 2021 verlangt nun, dass Sauen zukünftig nach dem Absetzen bis zur Besamung auf einer uneingeschränkt nutzbaren Bodenfläche von 5 m2 je Sau gehalten werden müssen. Die Sauen benötigen darüber hinaus Rückzugsmöglichkeiten. Fress-/Liegebuchten oder sonstige Fressplätze werden für diesen Zweck nicht anerkannt.

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