Ohne Praxis geht es nicht
Die Ausbildung in den grünen Berufen bestmöglich aufzustellen und immer wieder zu aktualisieren – das ist die Aufgabe des Berufsbildungsausschusses im Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Die Entscheidungen des Ausschusses sind rechtlich bindend und wirken sich damit unmittelbar auf die Ausbildungspraxis in den Berufen aus. Wir haben das Wichtigste aus der letzten Sitzung zusammengefasst:
- Hauswirtschaft: In der Ausbildung zur Hauswirtschafterin sind praktische Inhalte elementar und werden in der Abschlussprüfung geprüft. An dieser Prüfung können auch externe Bewerberinnen teilnehmen, die sich nicht in der regulären Ausbildung befinden. Dafür müssen sie jedoch 4,5 Jahre Berufspraxis nachweisen können. Bewerberinnen können diese Zeit verkürzen, indem sie einen speziellen 330-Stunden-Lehrgang besuchen. Nach dessen Abschuss reduziert sich die erforderliche Praxiszeit auf drei Jahre bei nachgewiesener hauswirtschaftlicher Berufspraxis, auf vier Jahre bei einer überwiegend außerhauswirtschaftlicher Berufspraxis. Derzeit etablieren sich Lehrgangsangebote, welche ganz oder teilweise online durchgeführt werden. Der Unterausschuss Hauswirtschaft äußerte jedoch große Zweifel, dass die praktischen Inhalte digital vermittelt werden können. Deshalb wurden die Zulassungsbestimmungen zur Berufsabschlussprüfung im Ausbildungsberuf Hauswirtschafterin geändert: Innerhalb eines Lehrgangs zur Vorbereitung auf die Abschlussprüfung im Beruf Hauswirtschafterin müssen mindestens 60 Zeitstunden als praktischer Unterricht in Präsenz stattfinden.
- Pferdewirtschaft: Für diesen Ausbildungsberuf passte das Gremium den Rahmenlehrplan für die überbetrieblichen Lehrgänge hinsichtlich Tierwohl und Tierschutz an; insbesondere bei Themen wie Haltung, Fütterung und Transport. Der Grund: Tierwohl und Tierschutz haben in diesem Berufsbild in jüngster Vergangenheit erheblich an Bedeutung gewonnen. Die Gesellschaft reagiert diesbezüglich sehr sensibel. Deshalb will man künftige Fachkräfte bei diesen Themen stärker sensibilisieren und ihnen die Inhalte noch intensiver vermitteln.
- Gartenbau: Auch hier wurde der Rahmenlehrplan für die überbetrieblichen Lehrgänge in der Fachrichtung Gemüsebau angepasst. Der Unterausschuss erklärte diesen Schritt damit, dass sich der Gemüsebau vom früheren Feldgemüsebau zu einer hoch technisierten Fachrichtung mit viel Gewächshaustechnik gewandelt habe. Dies müsse sich auch in der Ausbildung widerspiegeln. Deshalb werden Ausbildungsinhalte in Produktionstechnik und moderner Maschinennutzung angepasst sowie Inhalte, welche die Verbesserung der Nachhaltigkeit betreffen.
Im Berufsbildungsausschuss (BBiA), der vom Landwirtschaftsministerium berufen wird, engagieren sich Vertreter der Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Lehrer an Berufsschulen. Bei der Zusammensetzung werden die unterschiedlichen Berufe berücksichtigt. Der Hauptausschuss tagt zweimal im Jahr, genauso wie die Unterausschüsse zu den einzelnen Ausbildungsrichtungen, also Landwirtschaft, Hauswirtschaft, Forstwirtschaft, Milchwirtschaft, Pferdewirtschaft und Gartenbau.
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