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Humanitäre Hilfe hat oberste Priorität

Die Mitglieder der BBV-Präsidentenkonferenz verurteilen die Zerstörung, die Not und das Leid, das durch den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine verursacht wird. „Der Westen muss Russland mit Sanktionen und Diplomatie dazu bringen, den Krieg zu beenden. Oberste Priorität hat die humanitäre Hilfe für die ukrainische Bevölkerung. Auch für mögliche nachteilige Folgen für die Ernährungssituation in ärmeren Schwellen- und Entwicklungsländern bedarf es einer Strategie seitens der EU und der Vereinten Nationen“, heißt es in der Position, die von der BBV-Präsidentenkonferenz an die bayerischen Parlamentarier im EU-Parlament, im Bundestag, im Landtag und an Staatsministerin Kaniber sowie die Staatsminister Aiwanger, Glauber und Dr. Hermann verschickt wurde.

Im Sinne der von Bundeskanzler Scholz erklärten Zeitenwende in der Sicherheitspolitik bedürfe es auf der Ebene von Bayern, Deutschland und EU auch politischer Kurskorrekturen und Maßnahmen zur Stärkung der Versorgungssicherheit bei Nahrungsmitteln, Betriebsmitteln, Energie und Rohstoffen. Das Anpacken großer Herausforderungen wie Klimaschutz oder Biodiversität solle dabei nicht in den Hintergrund geraten, betont der BBV, sondern es müsse alles miteinander in einem neu justierten Gesamtrahmen verfolgt werden.

Die Präsidentenkonferenz bekräftigt insbesondere ihre Forderung, Ernährungssicherung und Klimaschutz als Staatsziel im Grundgesetz zu verankern. Um die Eigenversorgung zu stärken, müsse auf EU-Ebene der Green Deal und die Farm-to-Fork-Strategie überarbeitet werden. Auf zusätzliche Unterschutzstellungen und auf Zwangsstilllegungen auf Landwirtschaftsflächen und in Wäldern müsse verzichtet werden, stattdessen bedürfe es Kooperation und nachhaltiges Wirtschaften. Die BBV-Präsidentenkonferenz fordert eine Flexibilisierung der aktuellen EU-Agrarpolitik aktuell und bei der ab 2023 geplanten Konditionalität (z. B. Pflicht zu vier Prozent Brache) ein Aussetzen von Regeln, die die Bewirtschaftung von Flächen ausschließen. Ansonsten sei zumindest der Anbau von Eiweißpflanzen und Ölsaaten zu ermöglichen. Zudem sei die Anbaudiversifizierung anstatt der starren Fruchtwechselregelung vorzusehen.

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