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Unbedingt die Haftpflicht-Police anpassen

Kinder lieben Ponyreiten: Die Betriebshaftpflichtversicherung sollte unbedingt die damit einhergehenden Risiken absichern.

Neue Angebote sind nämlich nicht automatisch über eine bestehende „normale“ landwirtschaftliche Betriebshaftpflicht-Police abgedeckt.

Deshalb sollte man seine Versicherung umgehend über neue Angebote, die immer auch neue Risiken darstellen, informieren. Optimal ist es, wenn sich aus der Police der Betriebshaftpflichtversicherung sehr genau ablesen lässt, wie der versicherte Betrieb bewirtschaftet wird, welche Dienstleistungen für die Urlaubsgäste angeboten werden, seien es der Streichelzoo, die Heuscheune oder die Kutschfahrten und geführten Ausritte. Oftmals wird jedoch vergessen, den Versicherungsschutz anzupassen.

Völlig falsch ist es, die Erweiterung der Versicherung zu unterlassen, weil man befürchtet, dass der Beitrag dann zu hoch werden könnte. Der sinnvollere Weg ist, den Versicherungsschutz so umfassend wie möglich zu gestalten und dann über den Preis zu verhandeln. Es muss nicht automatisch teurer werden. Das Risiko einer Deckungslücke im Schadensfall ist einfach zu groß und kann die Existenz gefährden. Es geht hier nicht darum, wie wertvoll zum Beispiel die Tiere des Streichelzoos sind oder wie gefährlich das eigene Pony. Im Vordergrund steht vielmehr die mögliche Höhe der Schädigung Dritter – sei es in der Person (Verletzungsgefahr direkt oder weil ausgebrochene Tiere einen Unfall verursachen) oder der Sache. Deshalb ist nicht nur eine vollständige Erfassung der möglichen Risikoquellen wichtig, sondern auch die ausreichende Deckungssumme. Sie sollte mindestens 3 Mio. € für Personen- und Sachschäden betragen.

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